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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1536.durch Christum beschehen / gelte / vnd sey kräfftig in der Christlichen Gemein / ob gleich der / so es darreicht / oder der / so es empfehet / wirdig oder nicht. Derhalben / wie der Apostel Paulus von den Vnwirdigen redet / also sagen auch sie / auch die Vnwirdigen das Sacrament niessen / also / daß Christi warer Leib vnd Blut / den Vnwirdigen warhafftig dargereicht / vnnd von den Vnwirdigen empfangen werde / wo nur die Wort / einsetzung vnd befehl Christi / behalten vnnd gebraucht werden. Aber diese empfangen es jnen zum Gericht / wie Paulus schreibet / Dieweil sie mißbrauchen deß heyligen Sacraments / weil sie es ohne ernstliche ware bekehrung zu Gott / vnd ohne Glauben empfangen. Denn das Sacrament ist eyngesetzt zu bezeugen / daß allen denen / so rechtschaffene Busse thun / vnd sich mit warem Glauben an Christum halten / vnnd sich also trösten / alle Gnade vnd Gutthaten Christi zugeeignet / vnd sie dem HERRN Christo eingeleibet / vnd von allen jhren Sünden / durch das Blut Christi / gewaschen vnd gereiniget werden.

Dieweil aber auff dißmal vnser wenig sind zusammen kommen / vnd diese Sache auch an die andern Prediger vnd Oberkeit / beyderseits / gelangen muß / können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor / vnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nach dem aber diese alle bekennen / daß sie an allen Artickeln der Confession / vnd Apologia der Euangelischen Fürsten / gemeß vnd gleich halten vnd lehren wollen / wolten wir gern / vnd begeren auffs höchste / daß ein Concordia auffgerichtet würde. Vnnd wo die andern / beyderseits / jnen diese Artickel auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine beständige Concordia vnter vns auffgerichtet werde.

Bucer vnd seine Geferten tretten zu D. Luthero.

Auß dieser Concordi ist nun einem jeden redlichen Christen kund vnd offenbar / daß Bucerus / sampt den seinen / damals zu Luthero getretten / sintemal 1. er seine vnd der seinen meinung / hat müssen erklären / ob sie auch mit Lutheri vnd der reinen Lehrer bekenntniß vbereyn komme / oder nicht. 2. Ist auch zu keiner vergleichung ehe

Anno 1536.durch Christum beschehen / gelte / vnd sey kräfftig in der Christlichẽ Gemein / ob gleich der / so es darreicht / oder der / so es empfehet / wirdig oder nicht. Derhalben / wie der Apostel Paulus von den Vnwirdigen redet / also sagen auch sie / auch die Vnwirdigen das Sacrament niessen / also / daß Christi warer Leib vnd Blut / den Vnwirdigen warhafftig dargereicht / vnnd von den Vnwirdigen empfangen werde / wo nur die Wort / einsetzung vnd befehl Christi / behalten vnnd gebraucht werden. Aber diese empfangen es jnen zum Gericht / wie Paulus schreibet / Dieweil sie mißbrauchen deß heyligen Sacraments / weil sie es ohne ernstliche ware bekehrung zu Gott / vnd ohne Glauben empfangen. Denn das Sacrament ist eyngesetzt zu bezeugẽ / daß allen denẽ / so rechtschaffene Busse thun / vnd sich mit warem Glauben an Christum halten / vnnd sich also trösten / alle Gnade vnd Gutthaten Christi zugeeignet / vnd sie dem HERRN Christo eingeleibet / vnd von allen jhren Sünden / durch das Blut Christi / gewaschen vnd gereiniget werden.

Dieweil aber auff dißmal vnser wenig sind zusammen kommen / vnd diese Sache auch an die andern Prediger vnd Oberkeit / beyderseits / gelangen muß / köñen wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor / vñ ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nach dem aber diese alle bekennen / daß sie an allen Artickeln der Confession / vnd Apologia der Euangelischen Fürsten / gemeß vñ gleich halten vnd lehren wollen / wolten wir gern / vnd begeren auffs höchste / daß ein Concordia auffgerichtet würde. Vnnd wo die andern / beyderseits / jnen diese Artickel auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine beständige Concordia vnter vns auffgerichtet werde.

Bucer vnd seine Geferten trettẽ zu D. Luthero.

Auß dieser Concordi ist nun einem jeden redlichen Christen kund vnd offenbar / daß Bucerus / sampt den seinen / damals zu Luthero getretten / sintemal 1. er seine vñ der seinen meinung / hat müssen erklären / ob sie auch mit Lutheri vñ der reinen Lehrer bekenntniß vbereyn komme / oder nicht. 2. Ist auch zu keiner vergleichung ehe

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[340/0356] durch Christum beschehen / gelte / vnd sey kräfftig in der Christlichẽ Gemein / ob gleich der / so es darreicht / oder der / so es empfehet / wirdig oder nicht. Derhalben / wie der Apostel Paulus von den Vnwirdigen redet / also sagen auch sie / auch die Vnwirdigen das Sacrament niessen / also / daß Christi warer Leib vnd Blut / den Vnwirdigen warhafftig dargereicht / vnnd von den Vnwirdigen empfangen werde / wo nur die Wort / einsetzung vnd befehl Christi / behalten vnnd gebraucht werden. Aber diese empfangen es jnen zum Gericht / wie Paulus schreibet / Dieweil sie mißbrauchen deß heyligen Sacraments / weil sie es ohne ernstliche ware bekehrung zu Gott / vnd ohne Glauben empfangen. Denn das Sacrament ist eyngesetzt zu bezeugẽ / daß allen denẽ / so rechtschaffene Busse thun / vnd sich mit warem Glauben an Christum halten / vnnd sich also trösten / alle Gnade vnd Gutthaten Christi zugeeignet / vnd sie dem HERRN Christo eingeleibet / vnd von allen jhren Sünden / durch das Blut Christi / gewaschen vnd gereiniget werden. Anno 1536. Dieweil aber auff dißmal vnser wenig sind zusammen kommen / vnd diese Sache auch an die andern Prediger vnd Oberkeit / beyderseits / gelangen muß / köñen wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor / vñ ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nach dem aber diese alle bekennen / daß sie an allen Artickeln der Confession / vnd Apologia der Euangelischen Fürsten / gemeß vñ gleich halten vnd lehren wollen / wolten wir gern / vnd begeren auffs höchste / daß ein Concordia auffgerichtet würde. Vnnd wo die andern / beyderseits / jnen diese Artickel auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine beständige Concordia vnter vns auffgerichtet werde. Auß dieser Concordi ist nun einem jeden redlichen Christen kund vnd offenbar / daß Bucerus / sampt den seinen / damals zu Luthero getretten / sintemal 1. er seine vñ der seinen meinung / hat müssen erklären / ob sie auch mit Lutheri vñ der reinen Lehrer bekenntniß vbereyn komme / oder nicht. 2. Ist auch zu keiner vergleichung ehe

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/356>, abgerufen am 24.11.2024.