Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme /Anno 1535. vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben.

Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (wenn ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß guten Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten.

Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem.

So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /Bucert erklärung / sich d Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.

Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mitD. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. nachfolgenden worten:

Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge-

Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme /Anno 1535. vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben.

Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (weñ ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gutẽ Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten.

Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem.

So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /Bucert erklärung / sich ď Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.

Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mitD. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. nachfolgenden worten:

Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0335" n="319"/>
Vnd ist kein zweiffel / er wirt                      solches auß den Patribus vor jhme /<note place="right">Anno 1535.</note>                      vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben.</p>
        <p>Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt                      / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte /                      wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (wen&#x0303; ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie                      sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gute&#x0303; Gewissen / mit dem                      andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein /                      so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit                      gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich                      selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können                      halten.</p>
        <p>Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib                      Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der                      Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den                      Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem.</p>
        <p>So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /<note place="right">Bucert erklärung / sich &#x010F; Augspurgischen Confession                          gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren.</note> welche Philippus mit sich                      gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne                      kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd                      Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß                      lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß                      Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche                      seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd                      beschlossen werden.</p>
        <p>Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit<note place="right">D. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia.</note>                      nachfolgenden worten:</p>
        <p>Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[319/0335] Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme / vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben. Anno 1535. Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (weñ ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gutẽ Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten. Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem. So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction / welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden. Bucert erklärung / sich ď Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit nachfolgenden worten: D. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/335
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/335>, abgerufen am 24.05.2024.