Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1533.D. Luther / wie sonsten in allen stücken Christlicher lehre / also auch in der Lehre vom heiligen hochwirdigen Sacrament deß Leibs vnd Bluts vnsers HERRN Jesu Christi / im grund der sachen eines sind / aber in worten nicht. Diese Schrifft der Augspurgischen vnd damals Zwinglischen Theologen haben wir gantz hieher setzen wöllen / daß der Christliche Leser darauß sehen möge / wie die Zwinglianer jmmerdar den namen vnd rhum gesucht / als weren sie eben der meinung / die in der Augspurgischen Confession stehet / vnnd als lehreten sie im grund eben das / was Christus durch D. Lutherum vns gelehret hat / vnd was vnserer Kirchen Glaub vnd Bekenntniß vom heiligen Abendmal ist / vnd als sey der streit mehr nicht / denn nur ein schlecht wortgezenck / so doch je vnser Glaub ferrner von jhrem wahn geschieden ist / als der Himmel / darinn alle selige ewig leben werden / von der Helle / darinn der Teuffel sampt allen Gottlosen verdampt ist / seyn kan / wie die gantze Historia durch alle jare außweiset. Vnd was allerley obiectiones oder gegenwürff vnd einreden / so in jetzterzehlter Schrifft fürgebracht / an langen thut / davon ist in der vnsern schrifften / sonderlich in D. Lutheri Büchern vom heiligen Abendmal / deßgleichen in der Apologia deß Christlichen Concordiensbuchs / Christlicher / gründlicher / warer / außführlicher / vnd gnugsamer bericht geschehen. Es kan aber auch auß jetzt angezogner Schrifft ein nachrichtung zu den folgenden händeln / fürnemlich / die sich Anno 35. zugetragen / genommen werden / wie oben auch vermeldet worden. Dieses müssen wir aber zum ende dieser schrifft / damit wir das 33. jar beschliessen / auch vermelden / daß die Zwinglianer jmmerdar dafür gehalten vnd fürgeben haben (wie in der gesetzten schrifft auch jmmerdar zusehen ist) als lege es nur an der person / willen / lehr / vnd meinung D. Luthers / vnnd wenn nur D. Luther weichen / vnd ein ander Gemüt gegen den Zwinglianern fassen wolte / so würde es alles richtig / vnnd friedlich zugehen. Aber solcher Anno 1533.D. Luther / wie sonsten in allen stücken Christlicher lehre / also auch in der Lehre vom heiligen hochwirdigen Sacrament deß Leibs vnd Bluts vnsers HERRN Jesu Christi / im grund der sachen eines sind / aber in worten nicht. Diese Schrifft der Augspurgischen vnd damals Zwinglischen Theologen haben wir gantz hieher setzen wöllen / daß der Christliche Leser darauß sehen möge / wie die Zwinglianer jmmerdar den namen vnd rhum gesucht / als weren sie eben der meinung / die in der Augspurgischen Confession stehet / vnnd als lehreten sie im grund eben das / was Christus durch D. Lutherum vns gelehret hat / vnd was vnserer Kirchen Glaub vñ Bekenntniß vom heiligen Abendmal ist / vnd als sey der streit mehr nicht / denn nur ein schlecht wortgezenck / so doch je vnser Glaub ferrner von jhrem wahn geschieden ist / als der Himmel / darinn alle selige ewig leben werden / von der Helle / darinn der Teuffel sampt allen Gottlosen verdampt ist / seyn kan / wie die gantze Historia durch alle jare außweiset. Vnd was allerley obiectiones oder gegenwürff vnd einreden / so in jetzterzehlter Schrifft fürgebracht / an langen thut / davon ist in der vnsern schrifften / sonderlich in D. Lutheri Büchern vom heiligen Abendmal / deßgleichẽ in der Apologia deß Christlichen Concordiensbuchs / Christlicher / gründlicher / warer / außführlicher / vnd gnugsamer bericht geschehen. Es kan aber auch auß jetzt angezogner Schrifft ein nachrichtung zu den folgenden händeln / fürnemlich / die sich Anno 35. zugetragen / genommen werden / wie oben auch vermeldet worden. Dieses müssen wir aber zum ende dieser schrifft / damit wir das 33. jar beschliessen / auch vermelden / daß die Zwinglianer jmmerdar dafür gehalten vnd fürgeben haben (wie in der gesetzten schrifft auch jmmerdar zusehen ist) als lege es nur an der person / willen / lehr / vnd meinung D. Luthers / vnnd wenn nur D. Luther weichen / vñ ein ander Gemüt gegen den Zwinglianern fassen wolte / so würde es alles richtig / vnnd friedlich zugehen. Aber solcher <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0302" n="286"/><note place="left">Anno 1533.</note>D. 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Lutherum vns gelehret hat / vnd was vnserer Kirchen Glaub vñ Bekenntniß vom heiligen Abendmal ist / vnd als sey der streit mehr nicht / denn nur ein schlecht wortgezenck / so doch je vnser Glaub ferrner von jhrem wahn geschieden ist / als der Himmel / darinn alle selige ewig leben werden / von der Helle / darinn der Teuffel sampt allen Gottlosen verdampt ist / seyn kan / wie die gantze Historia durch alle jare außweiset. Vnd was allerley obiectiones oder gegenwürff vnd einreden / so in jetzterzehlter Schrifft fürgebracht / an langen thut / davon ist in der vnsern schrifften / sonderlich in D. Lutheri Büchern vom heiligen Abendmal / deßgleichẽ in der Apologia deß Christlichen Concordiensbuchs / Christlicher / gründlicher / warer / außführlicher / vnd gnugsamer bericht geschehen. Es kan aber auch auß jetzt angezogner Schrifft ein nachrichtung zu den folgenden händeln / fürnemlich / die sich Anno 35. zugetragen / genommen werden / wie oben auch vermeldet worden.</p> <p>Dieses müssen wir aber zum ende dieser schrifft / damit wir das 33. jar beschliessen / auch vermelden / daß die Zwinglianer jmmerdar dafür gehalten vnd fürgeben haben (wie in der gesetzten schrifft auch jmmerdar zusehen ist) als lege es nur an der person / willen / lehr / vnd meinung D. Luthers / vnnd wenn nur D. Luther weichen / vñ ein ander Gemüt gegen den Zwinglianern fassen wolte / so würde es alles richtig / vnnd friedlich zugehen. Aber solcher </p> </div> </body> </text> </TEI> [286/0302]
D. Luther / wie sonsten in allen stücken Christlicher lehre / also auch in der Lehre vom heiligen hochwirdigen Sacrament deß Leibs vnd Bluts vnsers HERRN Jesu Christi / im grund der sachen eines sind / aber in worten nicht.
Anno 1533. Diese Schrifft der Augspurgischen vnd damals Zwinglischen Theologen haben wir gantz hieher setzen wöllen / daß der Christliche Leser darauß sehen möge / wie die Zwinglianer jmmerdar den namen vnd rhum gesucht / als weren sie eben der meinung / die in der Augspurgischen Confession stehet / vnnd als lehreten sie im grund eben das / was Christus durch D. Lutherum vns gelehret hat / vnd was vnserer Kirchen Glaub vñ Bekenntniß vom heiligen Abendmal ist / vnd als sey der streit mehr nicht / denn nur ein schlecht wortgezenck / so doch je vnser Glaub ferrner von jhrem wahn geschieden ist / als der Himmel / darinn alle selige ewig leben werden / von der Helle / darinn der Teuffel sampt allen Gottlosen verdampt ist / seyn kan / wie die gantze Historia durch alle jare außweiset. Vnd was allerley obiectiones oder gegenwürff vnd einreden / so in jetzterzehlter Schrifft fürgebracht / an langen thut / davon ist in der vnsern schrifften / sonderlich in D. Lutheri Büchern vom heiligen Abendmal / deßgleichẽ in der Apologia deß Christlichen Concordiensbuchs / Christlicher / gründlicher / warer / außführlicher / vnd gnugsamer bericht geschehen. Es kan aber auch auß jetzt angezogner Schrifft ein nachrichtung zu den folgenden händeln / fürnemlich / die sich Anno 35. zugetragen / genommen werden / wie oben auch vermeldet worden.
Dieses müssen wir aber zum ende dieser schrifft / damit wir das 33. jar beschliessen / auch vermelden / daß die Zwinglianer jmmerdar dafür gehalten vnd fürgeben haben (wie in der gesetzten schrifft auch jmmerdar zusehen ist) als lege es nur an der person / willen / lehr / vnd meinung D. Luthers / vnnd wenn nur D. Luther weichen / vñ ein ander Gemüt gegen den Zwinglianern fassen wolte / so würde es alles richtig / vnnd friedlich zugehen. Aber solcher
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/302>, abgerufen am 16.07.2024. |