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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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die Vbeltheter / so durch öffentlich Gericht gestraffet / oder abgethanAnno 1532. werden / zur Hellen nicht verurtheilen / aber darumb keine Martyrer darauß machen.

Vnnd mich verwundert / daß die vbrigen MüntzerischenVerstockung. vnd Zwinglischen / sich so gar nicht keren an solche Gottes Rhuten / daß sie nicht allein verhertet bleiben in jhrem jrrthumb / sondern daß sie solche Ruthen deuten / für eine Ruthen der Martyrer / vnd sich noch rechtfertigen / vnd den H. Märtyrern vergleichen. Aber es ist das gemeine Exempel aller Gottlosen / dauon der Prophet Esaias am 9. vnd andere Propheten sagen: Non est reuersus populus ad percutientem se: Das Volck bekehret sich nicht zu dem / der es schlegt.

Weil denn Gott so gewaltiglich drein zeichnet / vnd mit derGott beweists mit der that / daß er an der Sacramentierer jrrthumm kein gefallen habe. that redlich solchen jrrthumb verdammet / vnd vnsern Glauben bestettiget / so ists zeit / daß man auffhöre zuzweiffeln / vnd zudisputieren / auff daß er nicht zu hoch versucht werde / vnnd zuletzt wir jhrer Straff vnnd Plage auch theilhafftig werden. Zu dem / so ist dieser Artickel nicht eine lehr oder auffsatz ausser der Schrifft / von Menschen erdichtet / sondern klerlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweilffelte Wort Christi gestifftet vnd gegründet / vnnd von anfang der Christlichen Kirchen / in aller Welt / biß auff diese Stunde / eintrechtiglich gegleubet vnnd gehalten / wie das außweisen der lieben Vätter Bücher vnd Schrifft / beide Griechischer vnnd Lateinischer Sprache. Dazu der tegliche Brauch vnd das Werck mit der erfarung / biß auff diese Stunde.Die gantze Christliche Kirche bezeuget / daß der Schwermer fürgeben new vnd falsch sey. Welches zeugnus der gantzen heiligen Christlichen Kirchen (wenn wir schon nichts mehr hetten) sol vns allein gnugsam sein / bey diesem Artickel zubleiben / vnnd darüber keinen Rottengeist zuhören / noch zuleiden / denn es gefehrlich ist vnd erschröcklich / etwas zuhören oder zugleuben / wider das eintrechtige zeugnus / Glauben vnd Lehr der gantzen heiligen Christlichen Kirchen / so von anfang her / nun vber fünfftzehen hundert jhar / in aller Welt eintrechtiglich gehalten hat.

die Vbeltheter / so durch öffentlich Gericht gestraffet / oder abgethanAnno 1532. werden / zur Hellen nicht verurtheilen / aber darumb keine Martyrer darauß machen.

Vnnd mich verwundert / daß die vbrigen MüntzerischenVerstockung. vnd Zwinglischen / sich so gar nicht keren an solche Gottes Rhuten / daß sie nicht allein verhertet bleiben in jhrem jrrthumb / sondern daß sie solche Ruthen deuten / für eine Ruthen der Martyrer / vnd sich noch rechtfertigen / vnd den H. Märtyrern vergleichen. Aber es ist das gemeine Exempel aller Gottlosen / dauon der Prophet Esaias am 9. vnd andere Propheten sagen: Non est reuersus populus ad percutientem se: Das Volck bekehret sich nicht zu dem / der es schlegt.

Weil denn Gott so gewaltiglich drein zeichnet / vnd mit derGott beweists mit der that / daß er an der Sacramentierer jrrthum̃ kein gefallen habe. that redlich solchen jrrthumb verdammet / vnd vnsern Glauben bestettiget / so ists zeit / daß man auffhöre zuzweiffeln / vnd zudisputieren / auff daß er nicht zu hoch versucht werde / vnnd zuletzt wir jhrer Straff vnnd Plage auch theilhafftig werden. Zu dem / so ist dieser Artickel nicht eine lehr oder auffsatz ausser der Schrifft / von Menschen erdichtet / sondern klerlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweilffelte Wort Christi gestifftet vnd gegründet / vnnd von anfang der Christlichen Kirchen / in aller Welt / biß auff diese Stunde / eintrechtiglich gegleubet vnnd gehalten / wie das außweisen der lieben Vätter Bücher vnd Schrifft / beide Griechischer vnnd Lateinischer Sprache. Dazu der tegliche Brauch vnd das Werck mit der erfarung / biß auff diese Stunde.Die gantze Christliche Kirche bezeuget / daß der Schwermer fürgeben new vnd falsch sey. Welches zeugnus der gantzen heiligen Christlichen Kirchen (wenn wir schon nichts mehr hetten) sol vns allein gnugsam sein / bey diesem Artickel zubleiben / vnnd darüber keinen Rottengeist zuhören / noch zuleiden / denn es gefehrlich ist vnd erschröcklich / etwas zuhören oder zugleuben / wider das eintrechtige zeugnus / Glauben vnd Lehr der gantzen heiligen Christlichen Kirchẽ / so von anfang her / nun vber fünfftzehen hundert jhar / in aller Welt eintrechtiglich gehalten hat.

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[253/0269] die Vbeltheter / so durch öffentlich Gericht gestraffet / oder abgethan werden / zur Hellen nicht verurtheilen / aber darumb keine Martyrer darauß machen. Anno 1532. Vnnd mich verwundert / daß die vbrigen Müntzerischen vnd Zwinglischen / sich so gar nicht keren an solche Gottes Rhuten / daß sie nicht allein verhertet bleiben in jhrem jrrthumb / sondern daß sie solche Ruthen deuten / für eine Ruthen der Martyrer / vnd sich noch rechtfertigen / vnd den H. Märtyrern vergleichen. Aber es ist das gemeine Exempel aller Gottlosen / dauon der Prophet Esaias am 9. vnd andere Propheten sagen: Non est reuersus populus ad percutientem se: Das Volck bekehret sich nicht zu dem / der es schlegt. Verstockung. Weil denn Gott so gewaltiglich drein zeichnet / vnd mit der that redlich solchen jrrthumb verdammet / vnd vnsern Glauben bestettiget / so ists zeit / daß man auffhöre zuzweiffeln / vnd zudisputieren / auff daß er nicht zu hoch versucht werde / vnnd zuletzt wir jhrer Straff vnnd Plage auch theilhafftig werden. Zu dem / so ist dieser Artickel nicht eine lehr oder auffsatz ausser der Schrifft / von Menschen erdichtet / sondern klerlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweilffelte Wort Christi gestifftet vnd gegründet / vnnd von anfang der Christlichen Kirchen / in aller Welt / biß auff diese Stunde / eintrechtiglich gegleubet vnnd gehalten / wie das außweisen der lieben Vätter Bücher vnd Schrifft / beide Griechischer vnnd Lateinischer Sprache. Dazu der tegliche Brauch vnd das Werck mit der erfarung / biß auff diese Stunde. Welches zeugnus der gantzen heiligen Christlichen Kirchen (wenn wir schon nichts mehr hetten) sol vns allein gnugsam sein / bey diesem Artickel zubleiben / vnnd darüber keinen Rottengeist zuhören / noch zuleiden / denn es gefehrlich ist vnd erschröcklich / etwas zuhören oder zugleuben / wider das eintrechtige zeugnus / Glauben vnd Lehr der gantzen heiligen Christlichen Kirchẽ / so von anfang her / nun vber fünfftzehen hundert jhar / in aller Welt eintrechtiglich gehalten hat. Gott beweists mit der that / daß er an der Sacramentierer jrrthum̃ kein gefallen habe. Die gantze Christliche Kirche bezeuget / daß der Schwermer fürgeben new vnd falsch sey.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/269>, abgerufen am 22.11.2024.