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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1531.
Anno 1531.

In diesem jhar ist abermal eine Schrifft außgesprenget / Zwinglianer lassen widerumb ansuchen / daß sie möchten in die Brüderschafft von D Luthero vnd vnsern Kirchen / angenommen werden.darinn die Zwinglianer noch wie vor / disputierten vnnd ansuchten / daß sie von den protestierenden Lutherischen Theologen / in die Brüderschafft möchten angenommen werden. Item / Ob man ohne ein Concilium / oder zuuor / ehe denn darüber ein sonderlich Concilium gehalten würde / die Zwinglische Lehr / dauon wir gewiß sein / daß sie vnrecht / in vnnd bey vnsern Kirchen verbieten möchte. Vnnd weil dieselbige Frage / von der Bruderschafft / wie zuuor gezeiget / Anno tausent / fünff hundert / vnnd neun vnd zwaintzig / an Lutherum zu Marpurg / vnnd folgends Anno tausent / fünff hundert / vnd dreissig / zu Augspurg an Philippum vnnd Brentium gelanget / aber von denselbigen solch suchen / auß stadtlichen Argumenten vnd Vrsachen / stracks abgeschlagen war / ist jetzt gemelte Schrifft vom Landgraffen zu Hessen / etc. an die gantze Theologische Facultet zu Wittenberg geschickt / ob etwa also etwas köndte erhalten werden. Aber die Theologi zu Wittenberg / haben sämptlich auß vorgehabtem Rhat / darauff ein gemein gesampt bedencken lassen abgehen / darinn sie von Wort zu Wort widerholet / was zu Augspurg Philippus vnnd Brentius miteinander von obgedachter gesuchter Brüderschafft / geantwortet haben / vnd ist dasselbe Concept mit Philippi eigner Hand geschrieben / in der Sächsischen Cantzley noch verhanden.

Es hat auch Philippus selbst / für sein eigen Person / ein schreiben an Landgraffen gestellet / da er gentzlich schleust / vnnd eben mit den Worten / so zu Augspurg geführet worden / ein rhat gibt / vnnd lauten dieselbigen seine Wort also: Man sol die Sacramentierer für Brüder weder annemen / noch erkennen: Welchs derwegen auch zumercken ist / weil sonst die Sacramentierer fürgeben vnnd schreien / es sey Philippus / nach dem

Anno 1531.
Anno 1531.

In diesem jhar ist abermal eine Schrifft außgesprenget / Zwinglianer lassen widerumb ansuchen / daß sie möchten in die Brüderschafft von D Luthero vnd vnsern Kirchen / angenommen werden.darinn die Zwinglianer noch wie vor / disputierten vnnd ansuchten / daß sie von den protestierenden Lutherischen Theologen / in die Brüderschafft möchten angenommen werden. Item / Ob man ohne ein Concilium / oder zuuor / ehe denn darüber ein sonderlich Concilium gehalten würde / die Zwinglische Lehr / dauon wir gewiß sein / daß sie vnrecht / in vnnd bey vnsern Kirchen verbieten möchte. Vnnd weil dieselbige Frage / von der Bruderschafft / wie zuuor gezeiget / Anno tausent / fünff hundert / vnnd neun vnd zwaintzig / an Lutherum zu Marpurg / vnnd folgends Anno tausent / fünff hundert / vnd dreissig / zu Augspurg an Philippum vnnd Brentium gelanget / aber von denselbigen solch suchen / auß stadtlichen Argumenten vnd Vrsachen / stracks abgeschlagen war / ist jetzt gemelte Schrifft vom Landgraffen zu Hessen / etc. an die gantze Theologische Facultet zu Wittenberg geschickt / ob etwa also etwas köndte erhalten werden. Aber die Theologi zu Wittenberg / haben sämptlich auß vorgehabtem Rhat / darauff ein gemein gesampt bedencken lassen abgehen / darinn sie von Wort zu Wort widerholet / was zu Augspurg Philippus vnnd Brentius miteinander von obgedachter gesuchter Brüderschafft / geantwortet haben / vnd ist dasselbe Concept mit Philippi eigner Hand geschrieben / in der Sächsischen Cantzley noch verhanden.

Es hat auch Philippus selbst / für sein eigen Person / ein schreiben an Landgraffen gestellet / da er gentzlich schleust / vnnd eben mit den Worten / so zu Augspurg geführet worden / ein rhat gibt / vnnd lauten dieselbigen seine Wort also: Man sol die Sacramentierer für Brüder weder annemen / noch erkennen: Welchs derwegen auch zumercken ist / weil sonst die Sacramentierer fürgeben vnnd schreien / es sey Philippus / nach dem

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[232/0248] Anno 1531. In diesem jhar ist abermal eine Schrifft außgesprenget / darinn die Zwinglianer noch wie vor / disputierten vnnd ansuchten / daß sie von den protestierenden Lutherischen Theologen / in die Brüderschafft möchten angenommen werden. Item / Ob man ohne ein Concilium / oder zuuor / ehe denn darüber ein sonderlich Concilium gehalten würde / die Zwinglische Lehr / dauon wir gewiß sein / daß sie vnrecht / in vnnd bey vnsern Kirchen verbieten möchte. Vnnd weil dieselbige Frage / von der Bruderschafft / wie zuuor gezeiget / Anno tausent / fünff hundert / vnnd neun vnd zwaintzig / an Lutherum zu Marpurg / vnnd folgends Anno tausent / fünff hundert / vnd dreissig / zu Augspurg an Philippum vnnd Brentium gelanget / aber von denselbigen solch suchen / auß stadtlichen Argumenten vnd Vrsachen / stracks abgeschlagen war / ist jetzt gemelte Schrifft vom Landgraffen zu Hessen / etc. an die gantze Theologische Facultet zu Wittenberg geschickt / ob etwa also etwas köndte erhalten werden. Aber die Theologi zu Wittenberg / haben sämptlich auß vorgehabtem Rhat / darauff ein gemein gesampt bedencken lassen abgehen / darinn sie von Wort zu Wort widerholet / was zu Augspurg Philippus vnnd Brentius miteinander von obgedachter gesuchter Brüderschafft / geantwortet haben / vnd ist dasselbe Concept mit Philippi eigner Hand geschrieben / in der Sächsischen Cantzley noch verhanden. Zwinglianer lassen widerumb ansuchen / daß sie möchten in die Brüderschafft von D Luthero vnd vnsern Kirchen / angenommen werden. Es hat auch Philippus selbst / für sein eigen Person / ein schreiben an Landgraffen gestellet / da er gentzlich schleust / vnnd eben mit den Worten / so zu Augspurg geführet worden / ein rhat gibt / vnnd lauten dieselbigen seine Wort also: Man sol die Sacramentierer für Brüder weder annemen / noch erkennen: Welchs derwegen auch zumercken ist / weil sonst die Sacramentierer fürgeben vnnd schreien / es sey Philippus / nach dem

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/248>, abgerufen am 21.11.2024.