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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1530.warlich / wie Paulus spricht / sich selbst verurtheilen. Das ist aber die Sünde in den heiligen Geist / die weder hie noch dort vergeben Die Sacramentierer begehen die Sünde in den heiligen Geist zum Tode.wirdt / eine Sünde zum Todt / für die zubitten der heilige Johannes keinen bemühen wil / welches man darbey wol sihet / daß Zwingel so hoffertig ist / daß da jhm seine erste rechte meinung / die er vom heiligen Sacrament gehalten / gelehret / geschrieben / vnnd auffs höchste bezeuget hat / würde fürgeworffen / war nicht so demütig / daß er hette gesprochen / ich habs desselben Zwingels hinderlistige vertuschung seines falschen wahns ein lange zeit.mals noch nicht verstanden / oder etwa dergleichen / das einem guten Gewissen were wol angestanden / sondern vnterstehets auffs vngeschickste zuuertheidigen / nemlich also: Es habe jhn desselben mals noch nicht zeit gedaucht / vnnd man müsse der geschickligkeit der zuhörer war nemen / welchs dennoch leidlich were / wiewol es vnchristlich / wenn er meinet / man solte die erkandte Warheit sparen / biß an seine zeit. Er aber hat / als seine Wort vberzeugen / nicht allein seine Warheit / als ers jetzo helt / verschwiegen / sondern auch die rechte Warheit stadtlich gelehret / darauff gedrungen / darüber bezeuget vor Gott vnd Christo / daß ers nicht anders noch besser wisse / welchs ein gewaltig anzeigen ist / eines verstockten / Gottlosen / verzweiffelten Hertzens. Vnd wiewol wir nun solches nicht gleuben / daß es jhme jemals ein ernst gewesen sein sol / sondern wol wissen / daß es nicht also ist / so sehen wir doch auff seine Wort / vnd bewegen / was das bedeute Zwingel verurtheilet sich selbst./ daß er am ersten recht geschrieben / vnd für Gott vnd Christo bezeuget / er wisse nicht bessers / vnd hernach darff sagen / er habe es nie also gehalten / sondern allwege wol gewust / daß nicht der Leib vnnd Blut Christi warlich sey im Abendmal / er habe aber der schwachen müssen schonen / das muß je ein Gewissen sein / das eigentlich jhm selbst nicht recht geben kan / sondern sich selbst verurtheilen muß.

Zwinglianer wer den stets in lügen ergriffen.

Weiter ist wissentlich vnd öffentlich / ja auch greifflich am Tage / daß der gantze Zwinglische hauff / in jhrem Schreiben /

Anno 1530.warlich / wie Paulus spricht / sich selbst verurtheilen. Das ist aber die Sünde in den heiligen Geist / die weder hie noch dort vergeben Die Sacramentierer begehen die Sünde in den heiligen Geist zum Tode.wirdt / eine Sünde zum Todt / für die zubitten der heilige Johannes keinen bemühen wil / welches man darbey wol sihet / daß Zwingel so hoffertig ist / daß da jhm seine erste rechte meinung / die er vom heiligen Sacrament gehalten / gelehret / geschrieben / vnnd auffs höchste bezeuget hat / würde fürgeworffen / war nicht so demütig / daß er hette gesprochen / ich habs desselben Zwingels hinderlistige vertuschung seines falschen wahns ein lange zeit.mals noch nicht verstanden / oder etwa dergleichen / das einem guten Gewissen were wol angestanden / sondern vnterstehets auffs vngeschickste zuuertheidigen / nemlich also: Es habe jhn desselben mals noch nicht zeit gedaucht / vnnd man müsse der geschickligkeit der zuhörer war nemen / welchs dennoch leidlich were / wiewol es vnchristlich / wenn er meinet / man solte die erkandte Warheit sparen / biß an seine zeit. Er aber hat / als seine Wort vberzeugen / nicht allein seine Warheit / als ers jetzo helt / verschwiegen / sondern auch die rechte Warheit stadtlich gelehret / darauff gedrungen / darüber bezeuget vor Gott vnd Christo / daß ers nicht anders noch besser wisse / welchs ein gewaltig anzeigen ist / eines verstockten / Gottlosen / verzweiffelten Hertzens. Vnd wiewol wir nun solches nicht gleuben / daß es jhme jemals ein ernst gewesen sein sol / sondern wol wissen / daß es nicht also ist / so sehen wir doch auff seine Wort / vnd bewegen / was das bedeute Zwingel verurtheilet sich selbst./ daß er am ersten recht geschrieben / vnd für Gott vnd Christo bezeuget / er wisse nicht bessers / vnd hernach darff sagen / er habe es nie also gehalten / sondern allwege wol gewust / daß nicht der Leib vnnd Blut Christi warlich sey im Abendmal / er habe aber der schwachen müssen schonen / das muß je ein Gewissen sein / das eigentlich jhm selbst nicht recht geben kan / sondern sich selbst verurtheilen muß.

Zwinglianer wer den stets in lügen ergriffen.

Weiter ist wissentlich vnd öffentlich / ja auch greifflich am Tage / daß der gantze Zwinglische hauff / in jhrem Schreiben /

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[214/0230] warlich / wie Paulus spricht / sich selbst verurtheilen. Das ist aber die Sünde in den heiligen Geist / die weder hie noch dort vergeben wirdt / eine Sünde zum Todt / für die zubitten der heilige Johannes keinen bemühen wil / welches man darbey wol sihet / daß Zwingel so hoffertig ist / daß da jhm seine erste rechte meinung / die er vom heiligen Sacrament gehalten / gelehret / geschrieben / vnnd auffs höchste bezeuget hat / würde fürgeworffen / war nicht so demütig / daß er hette gesprochen / ich habs desselben mals noch nicht verstanden / oder etwa dergleichen / das einem guten Gewissen were wol angestanden / sondern vnterstehets auffs vngeschickste zuuertheidigen / nemlich also: Es habe jhn desselben mals noch nicht zeit gedaucht / vnnd man müsse der geschickligkeit der zuhörer war nemen / welchs dennoch leidlich were / wiewol es vnchristlich / wenn er meinet / man solte die erkandte Warheit sparen / biß an seine zeit. Er aber hat / als seine Wort vberzeugen / nicht allein seine Warheit / als ers jetzo helt / verschwiegen / sondern auch die rechte Warheit stadtlich gelehret / darauff gedrungen / darüber bezeuget vor Gott vnd Christo / daß ers nicht anders noch besser wisse / welchs ein gewaltig anzeigen ist / eines verstockten / Gottlosen / verzweiffelten Hertzens. Vnd wiewol wir nun solches nicht gleuben / daß es jhme jemals ein ernst gewesen sein sol / sondern wol wissen / daß es nicht also ist / so sehen wir doch auff seine Wort / vnd bewegen / was das bedeute / daß er am ersten recht geschrieben / vnd für Gott vnd Christo bezeuget / er wisse nicht bessers / vnd hernach darff sagen / er habe es nie also gehalten / sondern allwege wol gewust / daß nicht der Leib vnnd Blut Christi warlich sey im Abendmal / er habe aber der schwachen müssen schonen / das muß je ein Gewissen sein / das eigentlich jhm selbst nicht recht geben kan / sondern sich selbst verurtheilen muß. Anno 1530. Die Sacramentierer begehen die Sünde in den heiligen Geist zum Tode. Zwingels hinderlistige vertuschung seines falschen wahns ein lange zeit. Zwingel verurtheilet sich selbst. Weiter ist wissentlich vnd öffentlich / ja auch greifflich am Tage / daß der gantze Zwinglische hauff / in jhrem Schreiben /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/230>, abgerufen am 22.11.2024.