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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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kürtzlich vnd einfeltig verzeichnet / vnnd dargegen gezeiget vnd geweiset werden / wie vntrewlich vnd fälschlich vnsere Widersacher / die Sacramentierer / mit solchen Historien vmbgehen / darauß jhr Geist / der sie treibet / wol vnd leichtlich kan geprüfet werden.

Vnd anfenglich setzen sie mit grossem trotz vnd freuel / daßGedichte rede / daß D. Lutherus sol allzeit im anfang / Sacramentierisch gewest sein. Lutheri lehr / glaub vnd bekentnis / von der zeit an / da er angefangen hat wider das Bapsthumb zu schreiben vnd zu streiten / ehe dann Anno 1524. der Sacramentierer streit vom Carlstad erreget worden / je vnnd alle zeit sey Zwinglisch oder Caluinisch / vnd das man jetzo Sacramentierisch nennet / gewesen / Das ist / in der meinung / daß der Leib vnd Blut deß Herrn / mit vnd nach seiner Substantz vnnd Wesen von dem gesegneten Brot vnd Wein im Abendmal bey vns auff Erden / so weit vnd fern abwesend vnnd abgescheiden sey / als der Himel von der Erden ist. Et hoc esset vnum magnum verbum, si verum esset, wie die Juristen sagen / Das were ein groß Wort / vnd were viel geredt / wenns warwere.

Nun wölle der Christliche Leser doch vmb Gottes willen acht drauff geben / wie war das sey / daß sie zum Grund vnd Anfang jhrer historischen Narration setzen. Dann wir wöllen diesen jhren ersten vnverschempten Vngrund / durch Gottes Gnaden / der öffentlichen vnwarheit so klerlich vberweisen / als die liebe Sonne am hellen Mittag ist / daß ein jeder es sehen / ja greiffen vnd fülen möge.

Denn erstlich schreibt Lutherus ja selber / vnnd dasselbigeWiderlegung vnd falschheit deß vorigen Gedichts. mit grossem ernst / protestationis weise / Anno 1527. in dem Buch / (Daß diese Wort noch fest stehen) Ich wil hiermit für Gott vnd aller Welt bezeuget vnd bekandt haben / daß ichs mit den Sacramentschwermern nicht halte / noch je gehalten habe / noch jmmermehr halten wil / ob Gottwil.

kürtzlich vnd einfeltig verzeichnet / vnnd dargegen gezeiget vnd geweiset werden / wie vntrewlich vnd fälschlich vnsere Widersacher / die Sacramentierer / mit solchen Historien vmbgehen / darauß jhr Geist / der sie treibet / wol vnd leichtlich kan geprüfet werden.

Vnd anfenglich setzen sie mit grossem trotz vnd freuel / daßGedichte rede / daß D. Lutherus sol allzeit im anfang / Sacramentierisch gewest sein. Lutheri lehr / glaub vnd bekentnis / von der zeit an / da er angefangen hat wider das Bapsthumb zu schreiben vnd zu streiten / ehe dann Anno 1524. der Sacramentierer streit vom Carlstad erreget worden / je vnnd alle zeit sey Zwinglisch oder Caluinisch / vnd das man jetzo Sacramentierisch nennet / gewesen / Das ist / in der meinung / daß der Leib vnd Blut deß Herrn / mit vnd nach seiner Substantz vnnd Wesen von dem gesegneten Brot vnd Wein im Abendmal bey vns auff Erden / so weit vnd fern abwesend vnnd abgescheiden sey / als der Himel von der Erden ist. Et hoc esset vnum magnum verbum, si verum esset, wie die Juristen sagen / Das were ein groß Wort / vnd were viel geredt / wenns warwere.

Nun wölle der Christliche Leser doch vmb Gottes willen acht drauff geben / wie war das sey / daß sie zum Grund vnd Anfang jhrer historischen Narration setzen. Dann wir wöllen diesen jhren ersten vnverschempten Vngrund / durch Gottes Gnaden / der öffentlichen vnwarheit so klerlich vberweisen / als die liebe Sonne am hellen Mittag ist / daß ein jeder es sehen / ja greiffen vnd fülen möge.

Denn erstlich schreibt Lutherus ja selber / vnnd dasselbigeWiderlegung vñ falschheit deß vorigen Gedichts. mit grossem ernst / protestationis weise / Anno 1527. in dem Buch / (Daß diese Wort noch fest stehen) Ich wil hiermit für Gott vnd aller Welt bezeuget vnd bekandt haben / daß ichs mit den Sacramentschwermern nicht halte / noch je gehalten habe / noch jmmermehr halten wil / ob Gottwil.

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[5/0021] kürtzlich vnd einfeltig verzeichnet / vnnd dargegen gezeiget vnd geweiset werden / wie vntrewlich vnd fälschlich vnsere Widersacher / die Sacramentierer / mit solchen Historien vmbgehen / darauß jhr Geist / der sie treibet / wol vnd leichtlich kan geprüfet werden. Vnd anfenglich setzen sie mit grossem trotz vnd freuel / daß Lutheri lehr / glaub vnd bekentnis / von der zeit an / da er angefangen hat wider das Bapsthumb zu schreiben vnd zu streiten / ehe dann Anno 1524. der Sacramentierer streit vom Carlstad erreget worden / je vnnd alle zeit sey Zwinglisch oder Caluinisch / vnd das man jetzo Sacramentierisch nennet / gewesen / Das ist / in der meinung / daß der Leib vnd Blut deß Herrn / mit vnd nach seiner Substantz vnnd Wesen von dem gesegneten Brot vnd Wein im Abendmal bey vns auff Erden / so weit vnd fern abwesend vnnd abgescheiden sey / als der Himel von der Erden ist. Et hoc esset vnum magnum verbum, si verum esset, wie die Juristen sagen / Das were ein groß Wort / vnd were viel geredt / wenns warwere. Gedichte rede / daß D. Lutherus sol allzeit im anfang / Sacramentierisch gewest sein. Nun wölle der Christliche Leser doch vmb Gottes willen acht drauff geben / wie war das sey / daß sie zum Grund vnd Anfang jhrer historischen Narration setzen. Dann wir wöllen diesen jhren ersten vnverschempten Vngrund / durch Gottes Gnaden / der öffentlichen vnwarheit so klerlich vberweisen / als die liebe Sonne am hellen Mittag ist / daß ein jeder es sehen / ja greiffen vnd fülen möge. Denn erstlich schreibt Lutherus ja selber / vnnd dasselbige mit grossem ernst / protestationis weise / Anno 1527. in dem Buch / (Daß diese Wort noch fest stehen) Ich wil hiermit für Gott vnd aller Welt bezeuget vnd bekandt haben / daß ichs mit den Sacramentschwermern nicht halte / noch je gehalten habe / noch jmmermehr halten wil / ob Gottwil. Widerlegung vñ falschheit deß vorigen Gedichts.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/21>, abgerufen am 28.04.2024.