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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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sol gemacht werden / vnnd so wir denn anders noch gleuben woltenAnno 1530. / so wolte ich / daß ich in der Schrifft nicht gelesen hette. Ich wils aber / ob Gott wil / nicht thun / hoffe auch ohne zweiffel / jhr frommen gelehrten / die ich jetzt vor vnsere Seulen hie achte / werdet ewer Datum auff solchen Beschluß nicht setzen. Daß jhr aber ewern Glauben bekennet / kan man euch nicht verdencken / ist auch zu loben eine rechte auffrichtige / warhafftige Bekentnis.

Daß man aber einige Lehr mit gewalt verbieten wil / da nicht die Artickel deß Glaubens verleugnet / oder Auffrhur an sich haben / halte ich nicht für recht / doch begere ich vnterweisung. Vrsachen sein noch hie zubewegen.

Die erste / daß Christus spricht: Lasset das Vnkraut bey dem Weitzen auffwachsen. Vnd Paulus: Es ligt nichts dran / es werde Christus rechter weise / oder zufallens / allein daß Christus nur geprediget werde.

Die ander / daß im anfang / da Luther hat anfahen zupredigen vnnd schreiben / er trewlich die Obrigkeit vermanet vnd gelehret hat / daß jhr nicht zustehe Bücher zuuerbieten / oder zupredigen nicht geschehen zu lassen / vnd daß sich jr Ampt nicht so weit strecke / sondern die Obrigkeit habe alleine vber Leib vnd Gut zu regieren / vnd nicht vber Seelen vnd Gewissen.

Die dritte / daß die Zwinglischen / wie man sie nennet / noch nit vberwunden sein / daß sie jhren jrrthumb bekennen / oder daß ein jrrthumb sey / der wider die hohe Mayestet Gottes sey.

Das aber die Zwinglischen die Papisten sollen verfolgen / habe ich nicht gehöret mehr / denn jetzt. Ob sie aber die mißbreuche abstellen / ist nicht vnbillich / denn sie wollen mit jren Wercken den Himmel verdienen / vnd lestern also den Sohn Gottes.

Daß sie aber die Widerteuffer verfolgen / ist auch nicht vnrecht / denn sie lehren zum theil Auffrhur / Doch halten die Zwinglischen ein vnterscheid mit denen / die nicht Auffrhürisch sind / wie man mich berichtet.

sol gemacht werden / vnnd so wir denn anders noch gleuben woltenAnno 1530. / so wolte ich / daß ich in der Schrifft nicht gelesen hette. Ich wils aber / ob Gott wil / nicht thun / hoffe auch ohne zweiffel / jhr frommen gelehrten / die ich jetzt vor vnsere Seulen hie achte / werdet ewer Datum auff solchen Beschluß nicht setzen. Daß jhr aber ewern Glauben bekennet / kan man euch nicht verdencken / ist auch zu loben eine rechte auffrichtige / warhafftige Bekentnis.

Daß man aber einige Lehr mit gewalt verbieten wil / da nicht die Artickel deß Glaubens verleugnet / oder Auffrhur an sich haben / halte ich nicht für recht / doch begere ich vnterweisung. Vrsachen sein noch hie zubewegen.

Die erste / daß Christus spricht: Lasset das Vnkraut bey dem Weitzen auffwachsen. Vnd Paulus: Es ligt nichts dran / es werde Christus rechter weise / oder zufallens / allein daß Christus nur geprediget werde.

Die ander / daß im anfang / da Luther hat anfahen zupredigen vnnd schreiben / er trewlich die Obrigkeit vermanet vnd gelehret hat / daß jhr nicht zustehe Bücher zuuerbieten / oder zupredigen nicht geschehen zu lassen / vnd daß sich jr Ampt nicht so weit strecke / sondern die Obrigkeit habe alleine vber Leib vnd Gut zu regieren / vnd nicht vber Seelen vnd Gewissen.

Die dritte / daß die Zwinglischen / wie man sie nennet / noch nit vberwunden sein / daß sie jhren jrrthumb bekennen / oder daß ein jrrthumb sey / der wider die hohe Mayestet Gottes sey.

Das aber die Zwinglischen die Papisten sollen verfolgen / habe ich nicht gehöret mehr / denn jetzt. Ob sie aber die mißbreuche abstellen / ist nicht vnbillich / denn sie wollen mit jren Wercken den Himmel verdienen / vnd lestern also den Sohn Gottes.

Daß sie aber die Widerteuffer verfolgen / ist auch nicht vnrecht / deñ sie lehren zum theil Auffrhur / Doch halten die Zwinglischen ein vnterscheid mit denen / die nicht Auffrhürisch sind / wie man mich berichtet.

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[175/0191] sol gemacht werden / vnnd so wir denn anders noch gleuben wolten / so wolte ich / daß ich in der Schrifft nicht gelesen hette. Ich wils aber / ob Gott wil / nicht thun / hoffe auch ohne zweiffel / jhr frommen gelehrten / die ich jetzt vor vnsere Seulen hie achte / werdet ewer Datum auff solchen Beschluß nicht setzen. Daß jhr aber ewern Glauben bekennet / kan man euch nicht verdencken / ist auch zu loben eine rechte auffrichtige / warhafftige Bekentnis. Anno 1530. Daß man aber einige Lehr mit gewalt verbieten wil / da nicht die Artickel deß Glaubens verleugnet / oder Auffrhur an sich haben / halte ich nicht für recht / doch begere ich vnterweisung. Vrsachen sein noch hie zubewegen. Die erste / daß Christus spricht: Lasset das Vnkraut bey dem Weitzen auffwachsen. Vnd Paulus: Es ligt nichts dran / es werde Christus rechter weise / oder zufallens / allein daß Christus nur geprediget werde. Die ander / daß im anfang / da Luther hat anfahen zupredigen vnnd schreiben / er trewlich die Obrigkeit vermanet vnd gelehret hat / daß jhr nicht zustehe Bücher zuuerbieten / oder zupredigen nicht geschehen zu lassen / vnd daß sich jr Ampt nicht so weit strecke / sondern die Obrigkeit habe alleine vber Leib vnd Gut zu regieren / vnd nicht vber Seelen vnd Gewissen. Die dritte / daß die Zwinglischen / wie man sie nennet / noch nit vberwunden sein / daß sie jhren jrrthumb bekennen / oder daß ein jrrthumb sey / der wider die hohe Mayestet Gottes sey. Das aber die Zwinglischen die Papisten sollen verfolgen / habe ich nicht gehöret mehr / denn jetzt. Ob sie aber die mißbreuche abstellen / ist nicht vnbillich / denn sie wollen mit jren Wercken den Himmel verdienen / vnd lestern also den Sohn Gottes. Daß sie aber die Widerteuffer verfolgen / ist auch nicht vnrecht / deñ sie lehren zum theil Auffrhur / Doch halten die Zwinglischen ein vnterscheid mit denen / die nicht Auffrhürisch sind / wie man mich berichtet.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/191>, abgerufen am 10.05.2024.