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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1529.würde fürgenommen / solte an vns kein mangel befunden werden / denn es muß doch ein mal zureden kommen. Ich habe aber E. F. G. mein thöricht bedencken zu Weimar zugestellet / das hierbey geleget / warumb die Vnterrede zwischen dem Martino / Oecolampadio / vnd andern / auff dißmal nicht fürzunemen sey. Vnterredung mit den Sacramentierern ist vnfruchtbar. Sie bessern sich doch nicht.Ich habe auch mit D. Martino daruon geredt / der besorget auch / es werde vnfruchtbar sein / so sie sich allerley vnterreden würden: zu dem sey keine besserung / bey den fürnembsten Widersachern zuhoffen. Ich weiß aber / wie diese Sache meinem gnedigen Herrn dem N. N. angelegen / vnnd besorge / wo S. F. G. hören würde / daß D. Martinus die vnterredung abermals abgeschlagen / daß S. F. G. nicht wenigs willens zu dem Cinglio gewinnen würde / vnnd habe nicht geringe Vrsache dieser meiner sorge. Derhalben bitte ich vntertheniglich / E. F. G. wollen bedencken / was hierinn zuthun sey. Ich sehe für gut an / daß mein gnedigster Herr / als weren S Churf. G. darumb angesuchet von mir / solches abschaffe / daß ich M. G. H. dem N. N. diese antwort zuschriebe / mein gnedigster Herr der Churfürst / wolte vns dißmal nicht erleuben / damit S. F. G. mit gelimpfflicher antwort gestillet würde. Ich bitte vntertheniglich / E. F. G. wollen die sache / die meines bedünckens nicht zuuerachten / bedencken / vnd mir gnediglich antworten lassen / daß ich M. G. H. dem N. N. wie ich billich sol / antworten möge. Gott beware E. F. G. durch seine Barmhertzigkeit ewiglich. Datum Wittenberg / Freytags nach Exaudi / Anno 1529.

So ist auch dauon verhanden ein Schrifft Lutheri / an Tomo 4. Ienensi. fol. 466. D. Luth. ad Landgrauium Hessiae, &c.Landgraffen Philippum zu Hessen / die lautet also: Gnad vnnd Fried in Christo: Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / ich habe E. F. G. Schrifft vnnd gnediges begeren / daß ich mich sol gehn Marpurg begeben / mit Oecolampad vnd den seinen / eine vnterrede zuhaben / deß zwiespalts halben vom Sacrament / ob Gott wolte Friede vnnd Einigkeit geben /

Anno 1529.würde fürgenommen / solte an vns kein mangel befunden werden / denn es muß doch ein mal zureden kommen. Ich habe aber E. F. G. mein thöricht bedencken zu Weimar zugestellet / das hierbey geleget / warumb die Vnterrede zwischen dem Martino / Oecolampadio / vnd andern / auff dißmal nicht fürzunemen sey. Vnterredung mit den Sacramentierern ist vnfruchtbar. Sie bessern sich doch nicht.Ich habe auch mit D. Martino daruon geredt / der besorget auch / es werde vnfruchtbar sein / so sie sich allerley vnterreden würden: zu dem sey keine besserung / bey den fürnembsten Widersachern zuhoffen. Ich weiß aber / wie diese Sache meinem gnedigen Herrn dem N. N. angelegen / vnnd besorge / wo S. F. G. hören würde / daß D. Martinus die vnterredung abermals abgeschlagen / daß S. F. G. nicht wenigs willens zu dem Cinglio gewinnen würde / vnnd habe nicht geringe Vrsache dieser meiner sorge. Derhalben bitte ich vntertheniglich / E. F. G. wollen bedencken / was hierinn zuthun sey. Ich sehe für gut an / daß mein gnedigster Herr / als weren S Churf. G. darumb angesuchet von mir / solches abschaffe / daß ich M. G. H. dem N. N. diese antwort zuschriebe / mein gnedigster Herr der Churfürst / wolte vns dißmal nicht erleuben / damit S. F. G. mit gelimpfflicher antwort gestillet würde. Ich bitte vntertheniglich / E. F. G. wollen die sache / die meines bedünckens nicht zuuerachten / bedencken / vnd mir gnediglich antworten lassen / daß ich M. G. H. dem N. N. wie ich billich sol / antworten möge. Gott beware E. F. G. durch seine Barmhertzigkeit ewiglich. Datum Wittenberg / Freytags nach Exaudi / Anno 1529.

So ist auch dauon verhanden ein Schrifft Lutheri / an Tomo 4. Ienensi. fol. 466. D. Luth. ad Landgrauium Hessiae, &c.Landgraffen Philippum zu Hessen / die lautet also: Gnad vnnd Fried in Christo: Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / ich habe E. F. G. Schrifft vnnd gnediges begeren / daß ich mich sol gehn Marpurg begeben / mit Oecolampad vnd den seinen / eine vnterrede zuhaben / deß zwiespalts halben vom Sacrament / ob Gott wolte Friede vnnd Einigkeit geben /

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[142/0158] würde fürgenommen / solte an vns kein mangel befunden werden / denn es muß doch ein mal zureden kommen. Ich habe aber E. F. G. mein thöricht bedencken zu Weimar zugestellet / das hierbey geleget / warumb die Vnterrede zwischen dem Martino / Oecolampadio / vnd andern / auff dißmal nicht fürzunemen sey. Ich habe auch mit D. Martino daruon geredt / der besorget auch / es werde vnfruchtbar sein / so sie sich allerley vnterreden würden: zu dem sey keine besserung / bey den fürnembsten Widersachern zuhoffen. Ich weiß aber / wie diese Sache meinem gnedigen Herrn dem N. N. angelegen / vnnd besorge / wo S. F. G. hören würde / daß D. Martinus die vnterredung abermals abgeschlagen / daß S. F. G. nicht wenigs willens zu dem Cinglio gewinnen würde / vnnd habe nicht geringe Vrsache dieser meiner sorge. Derhalben bitte ich vntertheniglich / E. F. G. wollen bedencken / was hierinn zuthun sey. Ich sehe für gut an / daß mein gnedigster Herr / als weren S Churf. G. darumb angesuchet von mir / solches abschaffe / daß ich M. G. H. dem N. N. diese antwort zuschriebe / mein gnedigster Herr der Churfürst / wolte vns dißmal nicht erleuben / damit S. F. G. mit gelimpfflicher antwort gestillet würde. Ich bitte vntertheniglich / E. F. G. wollen die sache / die meines bedünckens nicht zuuerachten / bedencken / vnd mir gnediglich antworten lassen / daß ich M. G. H. dem N. N. wie ich billich sol / antworten möge. Gott beware E. F. G. durch seine Barmhertzigkeit ewiglich. Datum Wittenberg / Freytags nach Exaudi / Anno 1529. Anno 1529. Vnterredung mit den Sacramentierern ist vnfruchtbar. Sie bessern sich doch nicht. So ist auch dauon verhanden ein Schrifft Lutheri / an Landgraffen Philippum zu Hessen / die lautet also: Gnad vnnd Fried in Christo: Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / gnediger Herr / ich habe E. F. G. Schrifft vnnd gnediges begeren / daß ich mich sol gehn Marpurg begeben / mit Oecolampad vnd den seinen / eine vnterrede zuhaben / deß zwiespalts halben vom Sacrament / ob Gott wolte Friede vnnd Einigkeit geben / Tomo 4. Ienensi. fol. 466. D. Luth. ad Landgrauium Hessiae, &c.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/158>, abgerufen am 23.11.2024.