Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1256. Zum zehenden. Wir bitten sie durch Christum / vnd was wir in Christo liebs haben / daß sie von diesem jrrthumb / der öffentlich dem heiligen Geist widerstehet / vnd kein Grund noch vrsach hat / abstehen / vnnd auffhören die armen Seelen zuuerführen. Denn es ist je gar grosse gefahr der armen Seelen. Der Sacramentierer zeit vnd toben ist gleich der Arrianer zeit vnd lesterung.Zum eilfften. So sie aber ja nicht wöllen noch können auffhören / so mögen wir sie mit den Arrianern / vnd mit der vnseligen zeit derselben vergleichen / Vnd weil Gott auß gerechtem Zorn vnser vndanckbarkeit strafft / wöllen wir so lang arbeiten / biß er sich vnser widerumb erbarmet. Sie werden wol gar grossen schaden thun / aber sie werden nicht vberwinden / noch durchdringen. Es wirdt jhnen nicht gelingen. Zum zwölfften. Daß Zwingel vnnd die seinen vbel auffnemen / daß ich gesagt habe / Es muß ja recht sein / was ich schreibe / ist mir leid. Denn sie zeigen damit an / wie sie gegen mir gesinnet sein. Warumm rhümen sie sich aber jres bewehrten vnd versuchten Glaubens? Es ist wol nach dem Fleisch solch Wort trotzig vnnd stoltz / aber sehr heilsam / wenn es war ist / wie Petrus bezeuget. Denn wir sollen reden / daß wir gewiß sein / wir reden Gottes Wort. Vnnd wenn sie diese gewißheit hetten / so würden sie meine gewißheit nicht verdammen. Wir sind gewiß / daß sie jrren. Sie mögen zusehen / wie gewiß sie seind / daß sie nicht jrren. Der HERR gebe / daß sie weiter nicht jrren / das ist / daß sie sich bekeren. Haec Lutherus. Brentirs widerlegt deß Buceri chreiben.Es hat auch Brentius, Anno 1525. im Octobri, eine Epistolam in druck gegeben / darinne er erzehlet vnd widerleget / was Bucerus an jhn vnd andere hieruon geschrieben / darinnen vnter andern auch diese Wort: Quod in nobis admonetis, cur primi non exhibuistis? Bellum indicitis, & nobis belli iura prohibetis. Carlstadius de pane coenae dissentiendioccasionem praebuit. Quis eam dissensionem auxit? & quis auxerit, testantur libri Anno 1256. Zum zehenden. Wir bitten sie durch Christum / vnd was wir in Christo liebs haben / daß sie von diesem jrrthumb / der öffentlich dem heiligen Geist widerstehet / vnd kein Grund noch vrsach hat / abstehen / vnnd auffhören die armen Seelen zuuerführen. Denn es ist je gar grosse gefahr der armen Seelen. Der Sacramentierer zeit vnd toben ist gleich der Arrianer zeit vnd lesterung.Zum eilfften. So sie aber ja nicht wöllen noch können auffhören / so mögen wir sie mit den Arrianern / vnd mit der vnseligen zeit derselben vergleichen / Vnd weil Gott auß gerechtem Zorn vnser vndanckbarkeit strafft / wöllen wir so lang arbeiten / biß er sich vnser widerumb erbarmet. Sie werden wol gar grossen schaden thun / aber sie werden nicht vberwinden / noch durchdringen. Es wirdt jhnen nicht gelingen. Zum zwölfften. Daß Zwingel vnnd die seinen vbel auffnemen / daß ich gesagt habe / Es muß ja recht sein / was ich schreibe / ist mir leid. Denn sie zeigen damit an / wie sie gegen mir gesinnet sein. Warum̃ rhümen sie sich aber jres bewehrten vñ versuchten Glaubens? Es ist wol nach dem Fleisch solch Wort trotzig vnnd stoltz / aber sehr heilsam / wenn es war ist / wie Petrus bezeuget. Denn wir sollen reden / daß wir gewiß sein / wir reden Gottes Wort. Vnnd wenn sie diese gewißheit hetten / so würden sie meine gewißheit nicht verdammen. Wir sind gewiß / daß sie jrren. Sie mögen zusehen / wie gewiß sie seind / daß sie nicht jrren. Der HERR gebe / daß sie weiter nicht jrren / das ist / daß sie sich bekeren. Haec Lutherus. Brentirs widerlegt deß Buceri chreiben.Es hat auch Brentius, Anno 1525. im Octobri, eine Epistolam in druck gegeben / darinne er erzehlet vnd widerleget / was Bucerus an jhn vnd andere hieruon geschrieben / darinnen vnter andern auch diese Wort: Quòd in nobis admonetis, cur primi non exhibuistis? Bellum indicitis, & nobis belli iura prohibetis. Carlstadius de pane coenae dissentiendioccasionem praebuit. Quis eam dissensionem auxit? & quis auxerit, testantur libri <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0110" n="94"/> <note place="left">Anno 1256.</note> <p>Zum zehenden. Wir bitten sie durch Christum / vnd was wir in Christo liebs haben / daß sie von diesem jrrthumb / der öffentlich dem heiligen Geist widerstehet / vnd kein Grund noch vrsach hat / abstehen / vnnd auffhören die armen Seelen zuuerführen. 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Denn wir sollen reden / daß wir gewiß sein / wir reden Gottes Wort. Vnnd wenn sie diese gewißheit hetten / so würden sie meine gewißheit nicht verdammen. Wir sind gewiß / daß sie jrren. Sie mögen zusehen / wie gewiß sie seind / daß sie nicht jrren. Der HERR gebe / daß sie weiter nicht jrren / das ist / daß sie sich bekeren. Haec Lutherus.</p> <note place="left">Brentirs widerlegt deß Buceri chreiben.</note> <p>Es hat auch Brentius, Anno 1525. im Octobri, eine Epistolam in druck gegeben / darinne er erzehlet vnd widerleget / was Bucerus an jhn vnd andere hieruon geschrieben / darinnen vnter andern auch diese Wort: Quòd in nobis admonetis, cur primi non exhibuistis? Bellum indicitis, & nobis belli iura prohibetis. Carlstadius de pane coenae dissentiendioccasionem praebuit. Quis eam dissensionem auxit? & quis auxerit, testantur libri </p> </div> </body> </text> </TEI> [94/0110]
Zum zehenden. Wir bitten sie durch Christum / vnd was wir in Christo liebs haben / daß sie von diesem jrrthumb / der öffentlich dem heiligen Geist widerstehet / vnd kein Grund noch vrsach hat / abstehen / vnnd auffhören die armen Seelen zuuerführen. Denn es ist je gar grosse gefahr der armen Seelen.
Zum eilfften. So sie aber ja nicht wöllen noch können auffhören / so mögen wir sie mit den Arrianern / vnd mit der vnseligen zeit derselben vergleichen / Vnd weil Gott auß gerechtem Zorn vnser vndanckbarkeit strafft / wöllen wir so lang arbeiten / biß er sich vnser widerumb erbarmet. Sie werden wol gar grossen schaden thun / aber sie werden nicht vberwinden / noch durchdringen. Es wirdt jhnen nicht gelingen.
Zum zwölfften. Daß Zwingel vnnd die seinen vbel auffnemen / daß ich gesagt habe / Es muß ja recht sein / was ich schreibe / ist mir leid. Denn sie zeigen damit an / wie sie gegen mir gesinnet sein. Warum̃ rhümen sie sich aber jres bewehrten vñ versuchten Glaubens? Es ist wol nach dem Fleisch solch Wort trotzig vnnd stoltz / aber sehr heilsam / wenn es war ist / wie Petrus bezeuget. Denn wir sollen reden / daß wir gewiß sein / wir reden Gottes Wort. Vnnd wenn sie diese gewißheit hetten / so würden sie meine gewißheit nicht verdammen. Wir sind gewiß / daß sie jrren. Sie mögen zusehen / wie gewiß sie seind / daß sie nicht jrren. Der HERR gebe / daß sie weiter nicht jrren / das ist / daß sie sich bekeren. Haec Lutherus.
Es hat auch Brentius, Anno 1525. im Octobri, eine Epistolam in druck gegeben / darinne er erzehlet vnd widerleget / was Bucerus an jhn vnd andere hieruon geschrieben / darinnen vnter andern auch diese Wort: Quòd in nobis admonetis, cur primi non exhibuistis? Bellum indicitis, & nobis belli iura prohibetis. Carlstadius de pane coenae dissentiendioccasionem praebuit. Quis eam dissensionem auxit? & quis auxerit, testantur libri
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/110>, abgerufen am 16.02.2025. |