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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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Es geschicht auch M. Jubici vnrecht. Denn M. Judex vnd Wigandus semptlich / das kleine Corpus Doctrine / mit Gottes hülff geschrieben / vnd sind die wort als bald mit der beiden raht nach ausgehen des ersten Exemplars corrigirt / vnd wider in Druck gegeben worden. Das ist war / vnd weis der arme Ireneus nicht / wie es vmb dis büchlin gelegen / alleine das er alles mit stürmen wil ausfechten / vnd schemet sich keines vnrechten berichts. Haben aber andere dem ersten Exemplar gefolget / im nachdrücken / mögen sie zusehen.

Die Wirtenbergische / haben offentliche propositiones wider den schwarm / die Erbsünde sey ein Wesen / lassen ausgehen / vnd zu Tubingen disputirt / auch in einer Censur den Manicheischen Irrthum verdampt / vnd dieser kirchen lere für recht erkant. Vnd ist ein Irneisch böslin / als solte jre Confession dawider sein.

Das Düringische Corpus stehet jm auch nicht bey. Sondern es wird Ireneus als ein falsator / das ist verfelscher desselben Corporis / aus diesem seinem schreiben billich geachtet / beschüldiget vnd erkleret.

Das Ireneus weiter stürmet / im Syntagmate Veteris & Noui Testamenti stehe auch diese lere / ist die richtige Antwort drauff.

Erstlich ist das nicht eine offentliche vnd greiffliche vnwarheit / das darinne der Heuptstreit oder lere solte stehen / Peccatum est Substantia / die Erbsünde ist ein Wesen. Wolan pfeiff auff armer windbleser / vnd zeige an / wo stehet solches? Aber paustete backen / vnd sprüender mund mit vnnützen worten / werden solches noch nicht beweisen.

Darnach ist das nicht abermal eine schendliche vnwarheit / das Ireneus darff schreiben / in Corpore ueteris Testamenti stehe / Sünde ist das verderbte Wesen. Je wo stehet

Es geschicht auch M. Jubici vnrecht. Denn M. Judex vnd Wigandus semptlich / das kleine Corpus Doctrine / mit Gottes hülff geschrieben / vnd sind die wort als bald mit der beiden raht nach ausgehen des ersten Exemplars corrigirt / vnd wider in Druck gegeben worden. Das ist war / vnd weis der arme Ireneus nicht / wie es vmb dis büchlin gelegen / alleine das er alles mit stürmen wil ausfechten / vnd schemet sich keines vnrechten berichts. Haben aber andere dem ersten Exemplar gefolget / im nachdrücken / mögen sie zusehen.

Die Wirtenbergische / haben offentliche propositiones wider den schwarm / die Erbsünde sey ein Wesen / lassen ausgehen / vnd zu Tubingen disputirt / auch in einer Censur den Manicheischen Irrthum verdampt / vnd dieser kirchen lere für recht erkant. Vnd ist ein Irneisch böslin / als solte jre Confession dawider sein.

Das Düringische Corpus stehet jm auch nicht bey. Sondern es wird Ireneus als ein falsator / das ist verfelscher desselben Corporis / aus diesem seinem schreiben billich geachtet / beschüldiget vnd erkleret.

Das Ireneus weiter stürmet / im Syntagmate Veteris & Noui Testamenti stehe auch diese lere / ist die richtige Antwort drauff.

Erstlich ist das nicht eine offentliche vnd greiffliche vnwarheit / das darinne der Heuptstreit oder lere solte stehen / Peccatum est Substantia / die Erbsünde ist ein Wesen. Wolan pfeiff auff armer windbleser / vnd zeige an / wo stehet solches? Aber paustete backen / vnd sprüender mund mit vnnützen worten / werden solches noch nicht beweisen.

Darnach ist das nicht abermal eine schendliche vnwarheit / das Ireneus darff schreiben / in Corpore ueteris Testamenti stehe / Sünde ist das verderbte Wesen. Je wo stehet

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[0093] Es geschicht auch M. Jubici vnrecht. Denn M. Judex vnd Wigandus semptlich / das kleine Corpus Doctrine / mit Gottes hülff geschrieben / vnd sind die wort als bald mit der beiden raht nach ausgehen des ersten Exemplars corrigirt / vnd wider in Druck gegeben worden. Das ist war / vnd weis der arme Ireneus nicht / wie es vmb dis büchlin gelegen / alleine das er alles mit stürmen wil ausfechten / vnd schemet sich keines vnrechten berichts. Haben aber andere dem ersten Exemplar gefolget / im nachdrücken / mögen sie zusehen. Die Wirtenbergische / haben offentliche propositiones wider den schwarm / die Erbsünde sey ein Wesen / lassen ausgehen / vnd zu Tubingen disputirt / auch in einer Censur den Manicheischen Irrthum verdampt / vnd dieser kirchen lere für recht erkant. Vnd ist ein Irneisch böslin / als solte jre Confession dawider sein. Das Düringische Corpus stehet jm auch nicht bey. Sondern es wird Ireneus als ein falsator / das ist verfelscher desselben Corporis / aus diesem seinem schreiben billich geachtet / beschüldiget vnd erkleret. Das Ireneus weiter stürmet / im Syntagmate Veteris & Noui Testamenti stehe auch diese lere / ist die richtige Antwort drauff. Erstlich ist das nicht eine offentliche vnd greiffliche vnwarheit / das darinne der Heuptstreit oder lere solte stehen / Peccatum est Substantia / die Erbsünde ist ein Wesen. Wolan pfeiff auff armer windbleser / vnd zeige an / wo stehet solches? Aber paustete backen / vnd sprüender mund mit vnnützen worten / werden solches noch nicht beweisen. Darnach ist das nicht abermal eine schendliche vnwarheit / das Ireneus darff schreiben / in Corpore ueteris Testamenti stehe / Sünde ist das verderbte Wesen. Je wo stehet

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/93>, abgerufen am 06.05.2024.