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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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sünde / so im Wesen ist / nicht für eines nimpt vnd gebraucht. Sondern leret stets / fest vnd vnbeweglich / des Menschen Wesen sey verderbt / vnd das Gott die Sünde / das ist das uitium in subiecto / den schaden im Menschlichen leben wolle hinweg nemen / vnd seine Creatur / das ist leib vnd Seele daruon erretten vnd erlösen / vnd sein geschöpff wider mit Gerechtigkeit vnd heiligkeit begnaden Derwegen es eine grosse künheit vnd gar böse kunst vnd vnart der Manicheer ist / welche D. Martino in seinen worten gefahren / vnd dieselbe jme wider seinen willen vnd eigene wort drehen vnd verkehren wollen.

Letzlich lieber Christ / ergreiff die newen Manicheer bey den ohren / vnd füre sie in diese Schrifft Lutheri noch mehr / vnd sage / sie sollen doch ein blath vmbschlahen / so werden sie befinden eine klare / ausdrückliche herrliche Definition der Erbsünde / welche also lauttet. fol. 378.

Dauid sic definit, ut significet peccatum esse CORRVPTIONEM omnium uirium, interiorum & exteriorum, adeo ut nullum membrum officium suum ita nunc faciat, sicut in Paradiso ante peccatum. Sed disceßimus a Deo, pleni conscientia mala, morbis & morti obnoxij.

Das ist:

Dauid beschreibet die Erbsünde also / das sie sey eine verderbung aller krefften / der jnnerlichen vnd eusserlichen / so sehr / das kein glied jtzo sein ampt also ausrichtet / wie im Paradis für der Sünde geschehen. Sondern wir sind von Gott abgetretten / voller böses gewissens / den kranckheiten vnd Tod vnterworffen. Haec Lutherus.

In diesen worten hören alle Christen / welchen die War heit lieb ist / das D. Luther mit nichten leret oder leren wil / wie die sch wermenden Manicheer / die Erbsünde sey

sünde / so im Wesen ist / nicht für eines nimpt vnd gebraucht. Sondern leret stets / fest vnd vnbeweglich / des Menschen Wesen sey verderbt / vnd das Gott die Sünde / das ist das uitium in subiecto / den schaden im Menschlichen leben wolle hinweg nemen / vnd seine Creatur / das ist leib vnd Seele daruon erretten vnd erlösen / vnd sein geschöpff wider mit Gerechtigkeit vnd heiligkeit begnaden Derwegen es eine grosse künheit vnd gar böse kunst vnd vnart der Manicheer ist / welche D. Martino in seinen worten gefahren / vnd dieselbe jme wider seinen willen vnd eigene wort drehen vnd verkehren wollen.

Letzlich lieber Christ / ergreiff die newen Manicheer bey den ohren / vnd füre sie in diese Schrifft Lutheri noch mehr / vnd sage / sie sollen doch ein blath vmbschlahen / so werden sie befinden eine klare / ausdrückliche herrliche Definition der Erbsünde / welche also lauttet. fol. 378.

Dauid sic definit, ut significet peccatum esse CORRVPTIONEM omnium uirium, interiorum & exteriorum, adeò ut nullum membrum officium suum ita nunc faciat, sicut in Paradiso ante peccatum. Sed disceßimus à Deo, pleni conscientia mala, morbis & morti obnoxij.

Das ist:

Dauid beschreibet die Erbsünde also / das sie sey eine verderbung aller krefften / der jnnerlichen vnd eusserlichen / so sehr / das kein glied jtzo sein ampt also ausrichtet / wie im Paradis für der Sünde geschehen. Sondern wir sind von Gott abgetretten / voller böses gewissens / den kranckheiten vnd Tod vnterworffen. Haec Lutherus.

In diesen worten hören alle Christen / welchen die War heit lieb ist / das D. Luther mit nichten leret oder leren wil / wie die sch wermenden Manicheer / die Erbsünde sey

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[0087] sünde / so im Wesen ist / nicht für eines nimpt vnd gebraucht. Sondern leret stets / fest vnd vnbeweglich / des Menschen Wesen sey verderbt / vnd das Gott die Sünde / das ist das uitium in subiecto / den schaden im Menschlichen leben wolle hinweg nemen / vnd seine Creatur / das ist leib vnd Seele daruon erretten vnd erlösen / vnd sein geschöpff wider mit Gerechtigkeit vnd heiligkeit begnaden Derwegen es eine grosse künheit vnd gar böse kunst vnd vnart der Manicheer ist / welche D. Martino in seinen worten gefahren / vnd dieselbe jme wider seinen willen vnd eigene wort drehen vnd verkehren wollen. Letzlich lieber Christ / ergreiff die newen Manicheer bey den ohren / vnd füre sie in diese Schrifft Lutheri noch mehr / vnd sage / sie sollen doch ein blath vmbschlahen / so werden sie befinden eine klare / ausdrückliche herrliche Definition der Erbsünde / welche also lauttet. fol. 378. Dauid sic definit, ut significet peccatum esse CORRVPTIONEM omnium uirium, interiorum & exteriorum, adeò ut nullum membrum officium suum ita nunc faciat, sicut in Paradiso ante peccatum. Sed disceßimus à Deo, pleni conscientia mala, morbis & morti obnoxij. Das ist: Dauid beschreibet die Erbsünde also / das sie sey eine verderbung aller krefften / der jnnerlichen vnd eusserlichen / so sehr / das kein glied jtzo sein ampt also ausrichtet / wie im Paradis für der Sünde geschehen. Sondern wir sind von Gott abgetretten / voller böses gewissens / den kranckheiten vnd Tod vnterworffen. Haec Lutherus. In diesen worten hören alle Christen / welchen die War heit lieb ist / das D. Luther mit nichten leret oder leren wil / wie die sch wermenden Manicheer / die Erbsünde sey

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/87>, abgerufen am 21.11.2024.