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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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Maior nicht war sein / das alles was ein vrsprung ist der wircklichen Sünde / sey die Erbsünde. Denn jr müsset ja bekennen / wie jhre setzet / Die Erbsünde verbringe die wircklichen Sünde durch die glieder des Menschen. Denn wenn es ohne die glieder des Menschlichen Wesens were / derer eigenschafft vnd art ist wircken / so würde die Erbsünde keine wirckliche Sünde verbringen.

Fürs dritte setzet Ireneus selbst / das Wesen / vnd die verderbung des Wesens zusamen / das aus den beiden / welche doch in ein ander sticken / denn S paul spricht / das böse wohne in jme / die Sünden herfliessen. Doch sol einem jedern das seine zugetheilet werden.

Der leib vnnd die Seele / ist Substantia ein Wesen / das Wesentlich also ist / vnd ist von Gott erschaffen vnd also begnadet / das solch Wesen sol Wircken innerlich vnd eusserlich / sol gedencken / reden / sehen / hören / gehen / stehen / thun.

Aber die Erbsünde ist nicht dasselbe Wesen / ist nicht der leib / ist nicht die Seele. Sondern eine bosheit / vngerechtigkeit / vnreinigkeit / welche / wie S. Paulus leret / darinnen wohnet / wallet vnd wütet. Die Erbsünde kan nicht sehen / hören / reden / stehen / gehen / gedencken / zeelen / etc. Denn sie ist keine Creatur / oder geschöpffe Gottes mit gliedern also vnd darzu erschaffen / Sondern ist eine böse kranckheit / welche die Werck vnd krefften der Substantz / des Men schlichen Wesen verderbt vnd verunreiniget.

Fürs vierde / gehet diese Folgerey auch nicht auff den Heuptstreit / wie jhn M. Ireneus selbst gesetzt / nemlich: Die Erbsünde ist ein Wesen / vnd scheusset also der Schütze neben aus ins weite lerchenfelt.

Derwegen fellet das vnsinnige gebewde der Manicheer / Weil Maior die erste proposition falsch. Die ander proposition ist auch falsch aus denen vrsachen / erstlich / das

Maior nicht war sein / das alles was ein vrsprung ist der wircklichen Sünde / sey die Erbsünde. Denn jr müsset ja bekennen / wie jhre setzet / Die Erbsünde verbringe die wircklichen Sünde durch die glieder des Menschen. Denn wenn es ohne die glieder des Menschlichen Wesens were / derer eigenschafft vnd art ist wircken / so würde die Erbsünde keine wirckliche Sünde verbringen.

Fürs dritte setzet Ireneus selbst / das Wesen / vnd die verderbung des Wesens zusamen / das aus den beiden / welche doch in ein ander sticken / denn S paul spricht / das böse wohne in jme / die Sünden herfliessen. Doch sol einem jedern das seine zugetheilet werden.

Der leib vnnd die Seele / ist Substantia ein Wesen / das Wesentlich also ist / vnd ist von Gott erschaffen vnd also begnadet / das solch Wesen sol Wircken innerlich vnd eusserlich / sol gedencken / reden / sehen / hören / gehen / stehen / thun.

Aber die Erbsünde ist nicht dasselbe Wesen / ist nicht der leib / ist nicht die Seele. Sondern eine bosheit / vngerechtigkeit / vnreinigkeit / welche / wie S. Paulus leret / darinnen wohnet / wallet vnd wütet. Die Erbsünde kan nicht sehen / hören / reden / stehen / gehen / gedencken / zeelen / etc. Denn sie ist keine Creatur / oder geschöpffe Gottes mit gliedern also vnd darzu erschaffen / Sondern ist eine böse kranckheit / welche die Werck vnd krefften der Substantz / des Men schlichen Wesen verderbt vnd verunreiniget.

Fürs vierde / gehet diese Folgerey auch nicht auff den Heuptstreit / wie jhn M. Ireneus selbst gesetzt / nemlich: Die Erbsünde ist ein Wesen / vnd scheusset also der Schütze neben aus ins weite lerchenfelt.

Derwegen fellet das vnsinnige gebewde der Manicheer / Weil Maior die erste proposition falsch. Die ander proposition ist auch falsch aus denen vrsachen / erstlich / das

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[0049] Maior nicht war sein / das alles was ein vrsprung ist der wircklichen Sünde / sey die Erbsünde. Denn jr müsset ja bekennen / wie jhre setzet / Die Erbsünde verbringe die wircklichen Sünde durch die glieder des Menschen. Denn wenn es ohne die glieder des Menschlichen Wesens were / derer eigenschafft vnd art ist wircken / so würde die Erbsünde keine wirckliche Sünde verbringen. Fürs dritte setzet Ireneus selbst / das Wesen / vnd die verderbung des Wesens zusamen / das aus den beiden / welche doch in ein ander sticken / denn S paul spricht / das böse wohne in jme / die Sünden herfliessen. Doch sol einem jedern das seine zugetheilet werden. Der leib vnnd die Seele / ist Substantia ein Wesen / das Wesentlich also ist / vnd ist von Gott erschaffen vnd also begnadet / das solch Wesen sol Wircken innerlich vnd eusserlich / sol gedencken / reden / sehen / hören / gehen / stehen / thun. Aber die Erbsünde ist nicht dasselbe Wesen / ist nicht der leib / ist nicht die Seele. Sondern eine bosheit / vngerechtigkeit / vnreinigkeit / welche / wie S. Paulus leret / darinnen wohnet / wallet vnd wütet. Die Erbsünde kan nicht sehen / hören / reden / stehen / gehen / gedencken / zeelen / etc. Denn sie ist keine Creatur / oder geschöpffe Gottes mit gliedern also vnd darzu erschaffen / Sondern ist eine böse kranckheit / welche die Werck vnd krefften der Substantz / des Men schlichen Wesen verderbt vnd verunreiniget. Fürs vierde / gehet diese Folgerey auch nicht auff den Heuptstreit / wie jhn M. Ireneus selbst gesetzt / nemlich: Die Erbsünde ist ein Wesen / vnd scheusset also der Schütze neben aus ins weite lerchenfelt. Derwegen fellet das vnsinnige gebewde der Manicheer / Weil Maior die erste proposition falsch. Die ander proposition ist auch falsch aus denen vrsachen / erstlich / das

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/49>, abgerufen am 27.04.2024.