Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.bewegnis / auch aus ermanung etlicher fürnehmer Theologen ausserhalb Landes / welche gerathen / das nicht zwo widerwertige Leren gestattet würden / dem Geistlichen Consistorio zu Jena aufferlegt vnd befolen / die vier personen / wie sie sich in jrem Flickwercke genennet / ordentlicher weise / wie dann zu solchen hen deln dasselbe Consistorium bestellet / zu citirten vnd vor zul aden mit jhnen gesprech zu halten / vnd allen müglichen vleis anzuwenden / Ob sie von solcher jrrigen meinung vnd bösen fürnemen / möchten durch Gottes gnade vnd beystand abgewendet werden. In der Citation ist die Vrsachen / wie breuchlich vermeldet / Weil sie sich der Manicheischen Lere / als solte die Erbsünde Substantia sein / teil hafftig macheten / so solten sie für dem Geistlichen Constorio erscheinen / da wolte man von derselben Lere Christlich / freundlich / Brüderlich mit jnen reden vnd conferiren / Es hat sich auch die hohe Obrigkeit ermahnet / sich dessen nicht zueussern / Vnd ist der ernente tag gewesen den 2. Januarij / Anno 1572. Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. Sie solten alle hefftige wort hindan setzen / das wolte man auch thun. bewegnis / auch aus ermanung etlicher fürnehmer Theologen ausserhalb Landes / welche gerathen / das nicht zwo widerwertige Leren gestattet würden / dem Geistlichen Consistorio zu Jena aufferlegt vnd befolen / die vier personen / wie sie sich in jrem Flickwercke genennet / ordentlicher weise / wie dann zu solchen hen deln dasselbe Consistorium bestellet / zu citirten vnd vor zul aden mit jhnen gesprech zu halten / vnd allen müglichen vleis anzuwenden / Ob sie von solcher jrrigen meinung vnd bösen fürnemen / möchten durch Gottes gnade vnd beystand abgewendet werden. In der Citation ist die Vrsachen / wie breuchlich vermeldet / Weil sie sich der Manicheischen Lere / als solte die Erbsünde Substantia sein / teil hafftig macheten / so solten sie für dem Geistlichen Constorio erscheinen / da wolte man von derselben Lere Christlich / freundlich / Brüderlich mit jnen reden vnd conferiren / Es hat sich auch die hohe Obrigkeit ermahnet / sich dessen nicht zueussern / Vnd ist der ernente tag gewesen den 2. Januarij / Anno 1572. Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. 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Januarij / Anno 1572.</p> <p>Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. Sie solten alle hefftige wort hindan setzen / das wolte man auch thun.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0179]
bewegnis / auch aus ermanung etlicher fürnehmer Theologen ausserhalb Landes / welche gerathen / das nicht zwo widerwertige Leren gestattet würden / dem Geistlichen Consistorio zu Jena aufferlegt vnd befolen / die vier personen / wie sie sich in jrem Flickwercke genennet / ordentlicher weise / wie dann zu solchen hen deln dasselbe Consistorium bestellet / zu citirten vnd vor zul aden mit jhnen gesprech zu halten / vnd allen müglichen vleis anzuwenden / Ob sie von solcher jrrigen meinung vnd bösen fürnemen / möchten durch Gottes gnade vnd beystand abgewendet werden.
In der Citation ist die Vrsachen / wie breuchlich vermeldet / Weil sie sich der Manicheischen Lere / als solte die Erbsünde Substantia sein / teil hafftig macheten / so solten sie für dem Geistlichen Constorio erscheinen / da wolte man von derselben Lere Christlich / freundlich / Brüderlich mit jnen reden vnd conferiren / Es hat sich auch die hohe Obrigkeit ermahnet / sich dessen nicht zueussern / Vnd ist der ernente tag gewesen den 2. Januarij / Anno 1572.
Da sie nu erschienen / ist jnen auffs freundlichst vnserer Christlichen hohen Obrigkeit Befehl angezeigt / worumb sie erfordert / vnd begeret / das sie wolten anzeigen / Ob sie solcher ausgesprengten Lere gestendig / vnd welche vnter jnen solche Lere gedechten zuuerteidigen? Man were erbotig Christlich vnnd freundlich mit jhnen zu conferirn / vnd an zuzeigen so viel Gott gnade vnd verstand verliehe aus Gottes Wort / was recht / vnd was vnrecht / Man wo te sie auch gütlich hören. Sie solten alle hefftige wort hindan setzen / das wolte man auch thun.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/179>, abgerufen am 26.06.2024. |