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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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der Erbsünde zulassen / sondern dringet das die verderbte natur vnnd Erbsünde ohne allen vnterscheid einerley sind.

Hergegen ist im vorgehenden cap. gründlich mehr als mit 30. zeugnissen aus D. Lutheri Schrifften erwiesen / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde gelehret vnd gehalten habe / vnd keines weges gewolt / das verderbte natur vnd Erbsünde einerley sein sollen.

Der achte / Illyricus (wie hernacher cap. 9. sol dargethan8. Vnterscheid. werden) vnd andere haben gelehret / das der Teuffel der Erbsünde oder des alten menschen schöpffer sey / Solche greuliche Gottslesterung kan D. Luthero im wenigsten nicht zu gemessen werden / mag auch aus seinen hinderlassenen Schrifften zu ewigen zeiten nicht bewiesen werden.

Der neunde / das Gegentheil streitet zum hefftigsten /9. Vnterscheid. das der Sathan das wesentliche bilde Gottes / in sein selbst wesentlich ebenbilde oder laruen verendert oder transformirt habe / also das der mensch nu nach dem fal eine wesentliche larue des Teuffels sey.

D. Lutherus aber weis in seinen Schrifften daruon nichts / das das bilde Gottes im menschen solt etwas wesentliches selbstendiges gewest sein / oder das der mensch für dem fal Gottes wesentliches ebenbild selbst solle gewest sein / oder das der Sathan das ebenbilde Gottes / zur wesentlichen laruen vnd ebenbild / sein selbst / solt gemacht haben / also das der mensch nach dem fal / eine wesentliche larua des Teuffels were. Vormag auch das Gegentheil solches aus D. Lutheri büchern mit bestand nimmermehr bey zu bringen.

Denn ob er wol spricht / das der mensch des Teuf-

der Erbsünde zulassen / sondern dringet das die verderbte natur vnnd Erbsünde ohne allen vnterscheid einerley sind.

Hergegen ist im vorgehenden cap. gründlich mehr als mit 30. zeugnissen aus D. Lutheri Schrifften erwiesen / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde gelehret vnd gehalten habe / vnd keines weges gewolt / das verderbte natur vnd Erbsünde einerley sein sollen.

Der achte / Illyricus (wie hernacher cap. 9. sol dargethan8. Vnterscheid. werden) vnd andere haben gelehret / das der Teuffel der Erbsünde oder des alten menschen schöpffer sey / Solche greuliche Gottslesterung kan D. Luthero im wenigsten nicht zu gemessen werden / mag auch aus seinen hinderlassenen Schrifften zu ewigen zeiten nicht bewiesen werden.

Der neunde / das Gegentheil streitet zum hefftigsten /9. Vnterscheid. das der Sathan das wesentliche bilde Gottes / in sein selbst wesentlich ebenbilde oder laruen verendert oder transformirt habe / also das der mensch nu nach dem fal eine wesentliche larue des Teuffels sey.

D. Lutherus aber weis in seinen Schrifften daruon nichts / das das bilde Gottes im menschen solt etwas wesentliches selbstendiges gewest sein / oder das der mensch für dem fal Gottes wesentliches ebenbild selbst solle gewest sein / oder das der Sathan das ebenbilde Gottes / zur wesentlichen laruen vnd ebenbild / sein selbst / solt gemacht haben / also das der mensch nach dem fal / eine wesentliche larua des Teuffels were. Vormag auch das Gegentheil solches aus D. Lutheri büchern mit bestand nimmermehr bey zu bringen.

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[0087] der Erbsünde zulassen / sondern dringet das die verderbte natur vnnd Erbsünde ohne allen vnterscheid einerley sind. Hergegen ist im vorgehenden cap. gründlich mehr als mit 30. zeugnissen aus D. Lutheri Schrifften erwiesen / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde gelehret vnd gehalten habe / vnd keines weges gewolt / das verderbte natur vnd Erbsünde einerley sein sollen. Der achte / Illyricus (wie hernacher cap. 9. sol dargethan werden) vnd andere haben gelehret / das der Teuffel der Erbsünde oder des alten menschen schöpffer sey / Solche greuliche Gottslesterung kan D. Luthero im wenigsten nicht zu gemessen werden / mag auch aus seinen hinderlassenen Schrifften zu ewigen zeiten nicht bewiesen werden. 8. Vnterscheid. Der neunde / das Gegentheil streitet zum hefftigsten / das der Sathan das wesentliche bilde Gottes / in sein selbst wesentlich ebenbilde oder laruen verendert oder transformirt habe / also das der mensch nu nach dem fal eine wesentliche larue des Teuffels sey. 9. Vnterscheid. D. Lutherus aber weis in seinen Schrifften daruon nichts / das das bilde Gottes im menschen solt etwas wesentliches selbstendiges gewest sein / oder das der mensch für dem fal Gottes wesentliches ebenbild selbst solle gewest sein / oder das der Sathan das ebenbilde Gottes / zur wesentlichen laruen vnd ebenbild / sein selbst / solt gemacht haben / also das der mensch nach dem fal / eine wesentliche larua des Teuffels were. Vormag auch das Gegentheil solches aus D. Lutheri büchern mit bestand nimmermehr bey zu bringen. Denn ob er wol spricht / das der mensch des Teuf-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/87>, abgerufen am 24.11.2024.