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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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wiß / das es aus deuselben nimmermehr könne docirt werden.

Der fünffte / Das Gegentheil wil kurtz vmb haben /5. Vnterscheid. das die Erbsünde sey die wesentliche form des menschens nach dem fall / oder der hochste grad der Seelen etc. wie solches Illyricus vnnd seine consorten in jren schrifften von der Erbsünde zum hefftigsten getrieben haben / vnd noch treiben.

Hergegen aber D. L. schreibt vnd lehret klar / das die natur vnd wesen des menschen im fall blieben sey / desgleichen das die Seel / vernunfft / wille vnd hertz geblieben sey (wie solchs im vorgehenden Cap. mit seinen eigenen worten deutlich dargethan) alleine das er wie billich darbey gesetzet / das sie jemmerlich durch die Erbsünde verderbet sind. Das er aber sagen solte / das die Erbsünde die wesentliche form des menschen nach dem fall sey / das thut er nirgent / kans auch nicht thun. Denn dieweil er helt / das Leib / Seel / vernunfft vnnd wille des menschen im fall geblieben sind (alleine das sie schendlich verderbt sind) so kan er mit dem Gegentheil nicht lehren / das die Erbsünde des menschen wesentliche form sey. Sintemal dieses gewißlich war ist / das was seine wesentliche form verloren hat / das hat sein wesen selbst verloren / vnd gar ein ander newes wesen bekommen. Solte nu der mensch oder die Seele jre wesentliche form verloren haben / so müst sie auch jr wesen selbst (Forma enim dat esse rei wie die gelerten in schulen reden) verloren haben / vnnd also dem wesen nach die Seel nicht geblieben sein / so von Gott erschaffen were. Da aber D. Lutherus deutlich schreibet / das die Seele natur vernunfft wille etc. vnnd leib des menschen geblieben sind / alleine das sie durch die Erbsünde greulich verderbt sind.

Das D. Lutherus jemals in seinen schrifften solte die

wiß / das es aus deuselben nimmermehr könne docirt werden.

Der fünffte / Das Gegentheil wil kurtz vmb haben /5. Vnterscheid. das die Erbsünde sey die wesentliche form des menschens nach dem fall / oder der hochste grad der Seelen etc. wie solches Illyricus vnnd seine consorten in jren schrifften von der Erbsünde zum hefftigsten getrieben haben / vnd noch treiben.

Hergegen aber D. L. schreibt vnd lehret klar / das die natur vnd wesen des menschen im fall blieben sey / desgleichen das die Seel / vernunfft / wille vnd hertz geblieben sey (wie solchs im vorgehenden Cap. mit seinen eigenen worten deutlich dargethan) alleine das er wie billich darbey gesetzet / das sie jemmerlich durch die Erbsünde verderbet sind. Das er aber sagen solte / das die Erbsünde die wesentliche form des menschen nach dem fall sey / das thut er nirgent / kans auch nicht thun. Denn dieweil er helt / das Leib / Seel / vernunfft vnnd wille des menschen im fall geblieben sind (alleine das sie schendlich verderbt sind) so kan er mit dem Gegentheil nicht lehrẽ / das die Erbsünde des menschen wesentliche form sey. Sintemal dieses gewißlich war ist / das was seine wesentliche form verloren hat / das hat sein wesen selbst verloren / vnd gar ein ander newes wesen bekommen. Solte nu der mensch oder die Seele jre wesentliche form verloren haben / so müst sie auch jr wesen selbst (Forma enim dat esse rei wie die gelerten in schulen reden) verloren haben / vnnd also dem wesen nach die Seel nicht geblieben sein / so von Gott erschaffen were. Da aber D. Lutherus deutlich schreibet / das die Seele natur vernunfft wille etc. vnnd leib des menschen geblieben sind / alleine das sie durch die Erbsünde greulich verderbt sind.

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[0085] wiß / das es aus deuselben nimmermehr könne docirt werden. Der fünffte / Das Gegentheil wil kurtz vmb haben / das die Erbsünde sey die wesentliche form des menschens nach dem fall / oder der hochste grad der Seelen etc. wie solches Illyricus vnnd seine consorten in jren schrifften von der Erbsünde zum hefftigsten getrieben haben / vnd noch treiben. 5. Vnterscheid. Hergegen aber D. L. schreibt vnd lehret klar / das die natur vnd wesen des menschen im fall blieben sey / desgleichen das die Seel / vernunfft / wille vnd hertz geblieben sey (wie solchs im vorgehenden Cap. mit seinen eigenen worten deutlich dargethan) alleine das er wie billich darbey gesetzet / das sie jemmerlich durch die Erbsünde verderbet sind. Das er aber sagen solte / das die Erbsünde die wesentliche form des menschen nach dem fall sey / das thut er nirgent / kans auch nicht thun. Denn dieweil er helt / das Leib / Seel / vernunfft vnnd wille des menschen im fall geblieben sind (alleine das sie schendlich verderbt sind) so kan er mit dem Gegentheil nicht lehrẽ / das die Erbsünde des menschen wesentliche form sey. Sintemal dieses gewißlich war ist / das was seine wesentliche form verloren hat / das hat sein wesen selbst verloren / vnd gar ein ander newes wesen bekommen. Solte nu der mensch oder die Seele jre wesentliche form verloren haben / so müst sie auch jr wesen selbst (Forma enim dat esse rei wie die gelerten in schulen reden) verloren haben / vnnd also dem wesen nach die Seel nicht geblieben sein / so von Gott erschaffen were. Da aber D. Lutherus deutlich schreibet / das die Seele natur vernunfft wille etc. vnnd leib des menschen geblieben sind / alleine das sie durch die Erbsünde greulich verderbt sind. Das D. Lutherus jemals in seinen schrifften solte die

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/85>, abgerufen am 24.11.2024.