Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.Solches thut D. Lutherus wie obstehet. Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnd Erbsünde 9. Beweiss.gesetzet vnd gehalten habe. D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profecto extremum malum est, Das ist / wir nennen die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade. Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden. Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen / das eine Sonne am Himel were. 10. BeweisGenes. Cap. 38. nennet D. Lutherus die Erbsünde vnd den Todt mala separabilia / sprechend / peccatum & mors sunt mala separabilia, die sünde vnd der Todt sind solche scheden gebrechen oder vbel / so von der natur können gescheiden werden. Wer aber schreibt / das die Erbsünde ein solches vbel sey / so von der natur kan gescheiden werden / der machet einen klaren vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde. Solches thut D. Lutherus wie obstehet. Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnd Erbsünde 9. Beweiss.gesetzet vnd gehalten habe. D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profectò extremum malum est, Das ist / wir nennen die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade. Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden. Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen / das eine Sonne am Himel were. 10. BeweisGenes. Cap. 38. nennet D. Lutherus die Erbsünde vñ den Todt mala separabilia / sprechend / peccatum & mors sunt mala separabilia, die sünde vnd der Todt sind solche scheden gebrechen oder vbel / so von der natur können gescheiden werden. Wer aber schreibt / das die Erbsünde ein solches vbel sey / so von der natur kan gescheiden werden / der machet einen klaren vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0062"/> </div> <div> <head>Solches thut D. Lutherus wie obstehet.</head><lb/> <p>Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnd Erbsünde <note place="left">9. Beweiss.</note>gesetzet vnd gehalten habe.</p> <p>D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profectò extremum malum est, Das ist / wir nennen die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade.</p> <p>Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden.</p> <p>Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen / das eine Sonne am Himel were.</p> <note place="left">10. Beweis</note> <p>Genes. Cap. 38. nennet D. 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Solches thut D. Lutherus wie obstehet.
Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnd Erbsünde gesetzet vnd gehalten habe.
9. Beweiss. D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profectò extremum malum est, Das ist / wir nennen die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade.
Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden.
Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen / das eine Sonne am Himel were.
Genes. Cap. 38. nennet D. Lutherus die Erbsünde vñ den Todt mala separabilia / sprechend / peccatum & mors sunt mala separabilia, die sünde vnd der Todt sind solche scheden gebrechen oder vbel / so von der natur können gescheiden werden.
Wer aber schreibt / das die Erbsünde ein solches vbel sey / so von der natur kan gescheiden werden / der machet einen klaren vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde.
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