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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Nu nennet er aber Genes. cap. 8. fol. 138. die Erbsünde morbum, defectum, extremam [fremdsprachliches Material], cuius similem tota reliqua creatura exceptis Daemonibus non habeat, Das ist / Er nennet die Erbsünde eine kranekheit / gebrechen / einen scheußlichen schaden oder vnordnung / desgleichen die andere Creatur ausbescheiden die leidigen Teuffel / nicht hat.

Derwegen ist vnuorneinlich war / das D. Lutheri meinung nicht gewest / das die Erbsünde vnd die verderbte natur einerley sind / oder für einerley gehalten werden solten.

6. Beweis

Wer auch die Erbsünde mit dem aussatz vergleichet / dadurch eines aussetzigen leib schendlich vnnd jemmerlich verderbt wird / der helt nicht / das der leib vnnd Seel des menschen die Erbsünde ohne allen vnterscheid selbst sey. Denn wie aussatz an des menschen leibe zwar eine jemmerliche grosse verderbung ist des leibes / ist aber dennoch der leib selbst nicht / sondern vom selben vnterscheiden / wie es an denen so vom aussatze rein gemacht worden / Luc. 17. vnd 2. Reg. cap. 5. an Naeman zu sehen ist.

Nu hat D. Lutherus die Erbsünde mit dem aussatze vergleichet / wie er denn spricht Genes. 1. fol. 17. Das gedechtnus / wille vnd vernunfft haben wir noch / aber auffs aller jemmerlichste verderbt / vnnd zum hefftigsten geschwecht / ja das ichs noch klerer sage (prorsus leprosa & immunda) das ist / gantz aussetzig vnd vnrein.

Item fol. 18. eiusdem capitis, durch den erschrecklichen fall ist nicht alleine das fleisch oder vnsere natur durch den aussatz der sünde schendlich verstellet / sondern ist auch alles / was man zu diesem leben brauchen solle / verderbet. Die Lateinischen wort lauten also: per horribilem lapsum non solum caro lepra peccati deformata est, sed omnia quibus haecvita vtitur corrupta sunt.

Nu nennet er aber Genes. cap. 8. fol. 138. die Erbsünde morbum, defectum, extremam [fremdsprachliches Material], cuius similem tota reliqua creatura exceptis Daemonibus non habeat, Das ist / Er nennet die Erbsünde eine kranekheit / gebrechen / einen scheußlichen schaden oder vnordnung / desgleichen die andere Creatur ausbescheiden die leidigen Teuffel / nicht hat.

Derwegen ist vnuorneinlich war / das D. Lutheri meinung nicht gewest / das die Erbsünde vnd die verderbte natur einerley sind / oder für einerley gehalten werden solten.

6. Beweis

Wer auch die Erbsünde mit dem aussatz vergleichet / dadurch eines aussetzigen leib schendlich vnnd jemmerlich verderbt wird / der helt nicht / das der leib vnnd Seel des menschen die Erbsünde ohne allen vnterscheid selbst sey. Denn wie aussatz an des menschen leibe zwar eine jemmerliche grosse verderbung ist des leibes / ist aber dennoch der leib selbst nicht / sondern vom selben vnterscheiden / wie es an denen so vom aussatze rein gemacht worden / Luc. 17. vnd 2. Reg. cap. 5. an Naeman zu sehen ist.

Nu hat D. Lutherus die Erbsünde mit dem aussatze vergleichet / wie er denn spricht Genes. 1. fol. 17. Das gedechtnus / wille vnd vernunfft haben wir noch / aber auffs aller jemmerlichste verderbt / vnnd zum hefftigsten geschwecht / ja das ichs noch klerer sage (prorsus leprosa & immunda) das ist / gantz aussetzig vnd vnrein.

Item fol. 18. eiusdem capitis, durch den erschrecklichen fall ist nicht alleine das fleisch oder vnsere natur durch den aussatz der sünde schendlich verstellet / sondern ist auch alles / was man zu diesem leben brauchen solle / verderbet. Die Lateinischen wort lauten also: per horribilem lapsum non solum caro lepra peccati deformata est, sed omnia quibus haecvita vtitur corrupta sunt.

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[0060] Nu nennet er aber Genes. cap. 8. fol. 138. die Erbsünde morbum, defectum, extremam _ , cuius similem tota reliqua creatura exceptis Daemonibus non habeat, Das ist / Er nennet die Erbsünde eine kranekheit / gebrechen / einen scheußlichen schaden oder vnordnung / desgleichen die andere Creatur ausbescheiden die leidigen Teuffel / nicht hat. Derwegen ist vnuorneinlich war / das D. Lutheri meinung nicht gewest / das die Erbsünde vnd die verderbte natur einerley sind / oder für einerley gehalten werden solten. Wer auch die Erbsünde mit dem aussatz vergleichet / dadurch eines aussetzigen leib schendlich vnnd jemmerlich verderbt wird / der helt nicht / das der leib vnnd Seel des menschen die Erbsünde ohne allen vnterscheid selbst sey. Denn wie aussatz an des menschen leibe zwar eine jemmerliche grosse verderbung ist des leibes / ist aber dennoch der leib selbst nicht / sondern vom selben vnterscheiden / wie es an denen so vom aussatze rein gemacht worden / Luc. 17. vnd 2. Reg. cap. 5. an Naeman zu sehen ist. Nu hat D. Lutherus die Erbsünde mit dem aussatze vergleichet / wie er denn spricht Genes. 1. fol. 17. Das gedechtnus / wille vnd vernunfft haben wir noch / aber auffs aller jemmerlichste verderbt / vnnd zum hefftigsten geschwecht / ja das ichs noch klerer sage (prorsus leprosa & immunda) das ist / gantz aussetzig vnd vnrein. Item fol. 18. eiusdem capitis, durch den erschrecklichen fall ist nicht alleine das fleisch oder vnsere natur durch den aussatz der sünde schendlich verstellet / sondern ist auch alles / was man zu diesem leben brauchen solle / verderbet. Die Lateinischen wort lauten also: per horribilem lapsum non solum caro lepra peccati deformata est, sed omnia quibus haecvita vtitur corrupta sunt.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/60>, abgerufen am 26.11.2024.