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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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gantzvnd gar kein vnterscheid mehr sey / zwischen vnserm leid vnd Seelen selbst / vnd zwischen der Erbsünde / welche meinung vnser Gegentheil vorteidiget.

Oder aber ob die Erbsünde keine substantz natur oder wesen / oder etwas selbstendiges sey / vnnd also auch des verderbten menschen natur selbst nicht sey / vnnd ob nach dem fall Adae / vnnd erfolgten vorderbung nochmals ein vnterscheid bleibe / zwischen der vorderbten natur des menschen vnd zwischen der Erbsünde. Ob wol in diesem Leben nicht eben für augen / die natur für sich besonders / vnnd die Erbsünde auch für sich kan gewiesen werden: Sondern dieser vnterscheid allein durch Gottes wort vnnd die Artickel des Christlichen glaubens gezeigt wird etc. welches wir vnsers theils vorteidigen.

D. Lutherus in seinem Genesi Cap. 1. fol. 17. 18. vorgleicht die Erbsünde mit dem aussatz / da ein jeder Christ vorstehen kan / das wie ein anders ist der aussatz / vnd ein anders das fleisch / so durch den aussatzverderbt ist / also sey auch noch ein vnterscheid zwischen der vorderbten natur vnd der Erbsünde. Vnd wie der müste seiner sinne beraubt sein / der fürgeben wolte / das aussatz vnd des menschen fleisch durch den aussatz vorderbt / ohne allen vnterscheid einerley weren. Also ists gewißlich war / das die jenigen / so da streiten / das die vorderbte natur des menschen selbst ohne vnterscheid die Erbsünde sey / wieder die öffentliche warheit / vnd wieder jhr gewissen handeln / sie bementelns gleich wie sie wollen. Aber das sey gnugsam vom Heuptstreit in dieser sache. In summa der Heuptstreit in dieser sache ist nicht dauon / wie groß die Erbsünde sey / vnd das sie nicht zuuorkleinern sey: sondern was sie eigentlich zu reden sey.

gantzvnd gar kein vnterscheid mehr sey / zwischen vnserm leid vnd Seelen selbst / vnd zwischen der Erbsünde / welche meinung vnser Gegentheil vorteidiget.

Oder aber ob die Erbsünde keine substantz natur oder wesen / oder etwas selbstendiges sey / vnnd also auch des verderbten menschen natur selbst nicht sey / vnnd ob nach dem fall Adae / vnnd erfolgten vorderbung nochmals ein vnterscheid bleibe / zwischen der vorderbten natur des menschen vnd zwischen der Erbsünde. Ob wol in diesem Leben nicht eben für augen / die natur für sich besonders / vnnd die Erbsünde auch für sich kan gewiesen werden: Sondern dieser vnterscheid allein durch Gottes wort vnnd die Artickel des Christlichen glaubens gezeigt wird etc. welches wir vnsers theils vorteidigen.

D. Lutherus in seinem Genesi Cap. 1. fol. 17. 18. vorgleicht die Erbsünde mit dem aussatz / da ein jeder Christ vorstehen kan / das wie ein anders ist der aussatz / vnd ein anders das fleisch / so durch den aussatzverderbt ist / also sey auch noch ein vnterscheid zwischen der vorderbten natur vnd der Erbsünde. Vnd wie der müste seiner sinne beraubt sein / der fürgeben wolte / das aussatz vnd des menschen fleisch durch den aussatz vorderbt / ohne allen vnterscheid einerley weren. Also ists gewißlich war / das die jenigen / so da streiten / das die vorderbte natur des menschen selbst ohne vnterscheid die Erbsünde sey / wieder die öffentliche warheit / vnd wieder jhr gewissen handeln / sie bementelns gleich wie sie wollen. Aber das sey gnugsam vom Heuptstreit in dieser sache. In summa der Heuptstreit in dieser sache ist nicht dauon / wie groß die Erbsünde sey / vnd das sie nicht zuuorkleinern sey: sondern was sie eigentlich zu reden sey.

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[0023] gantzvnd gar kein vnterscheid mehr sey / zwischen vnserm leid vnd Seelen selbst / vnd zwischen der Erbsünde / welche meinung vnser Gegentheil vorteidiget. Oder aber ob die Erbsünde keine substantz natur oder wesen / oder etwas selbstendiges sey / vnnd also auch des verderbten menschen natur selbst nicht sey / vnnd ob nach dem fall Adae / vnnd erfolgten vorderbung nochmals ein vnterscheid bleibe / zwischen der vorderbten natur des menschen vnd zwischen der Erbsünde. Ob wol in diesem Leben nicht eben für augen / die natur für sich besonders / vnnd die Erbsünde auch für sich kan gewiesen werden: Sondern dieser vnterscheid allein durch Gottes wort vnnd die Artickel des Christlichen glaubens gezeigt wird etc. welches wir vnsers theils vorteidigen. D. Lutherus in seinem Genesi Cap. 1. fol. 17. 18. vorgleicht die Erbsünde mit dem aussatz / da ein jeder Christ vorstehen kan / das wie ein anders ist der aussatz / vnd ein anders das fleisch / so durch den aussatzverderbt ist / also sey auch noch ein vnterscheid zwischen der vorderbten natur vnd der Erbsünde. Vnd wie der müste seiner sinne beraubt sein / der fürgeben wolte / das aussatz vnd des menschen fleisch durch den aussatz vorderbt / ohne allen vnterscheid einerley weren. Also ists gewißlich war / das die jenigen / so da streiten / das die vorderbte natur des menschen selbst ohne vnterscheid die Erbsünde sey / wieder die öffentliche warheit / vnd wieder jhr gewissen handeln / sie bementelns gleich wie sie wollen. Aber das sey gnugsam vom Heuptstreit in dieser sache. In summa der Heuptstreit in dieser sache ist nicht dauon / wie groß die Erbsünde sey / vnd das sie nicht zuuorkleinern sey: sondern was sie eigentlich zu reden sey.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/23>, abgerufen am 02.05.2024.