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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Denn erstlich können sie diese klare helle wortt D. Lutheri nimmermehr vmbstossen / da er schreibet / man solle die Erbsünde von der Creatur vnterscheiden.

Creatur aber heist D. Luthero alles das / so Gott erschaffen hat / daruon sagt er sollen geistliche Leute die Erbsünde vnterscheiden.

Nun ist vnsere natur auch nach dem fall Gottes Creatur vnd geschöpff / das können sie nicht verleugnen / sie wolten denn den ersten Artickel von der schöpffung verleugnen / da gesagt wird / das vns Gott erschaffen habe etc. oder wolten den Teuffel zum Schöpffer vnser natur machen.

Derwegen so sollen vnnd müssen sie ohne jhren danck den vnterscheid zwischen vnser natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes Creatur vnnd geschöpff ist / vnnd der Erbsünde / so nicht Gottes Creatur oder geschöpff ist / stehen lassen / wie jhn D. Lutherus in angezogenen wortten recht vnd deutlich gesetzet hat.

Das sie aber hergegen einwenden / D. Lutherus verstehe durchs wortt Creatur nicht vnsere verderbte natur / sondern Gottes ordnung vnnd segen im Ehestand nach seinem willen kinder zu zeugen etc. ist ein schendlich vnnd gantz vnnütz gedicht des Gegentheils.

Denn (wie albereit angedeutet) geben Lutheri wortt klar / das alles / was Gottes Creatur Gottes ordnung vnd werck ist vnnd heisset / das sey von der Erbsünde zu vnterscheiden.

Nun ist aber nicht alleine die ordnung kinder nach Gottes willen zu zeugen etc. Gottes Creatur: sondern auch vnsere menschliche natur / welche Gott auch itzo nach dem fal erschaffet.

Derhalben ists vnd bleibet auch in Ewigkeit war / das

Denn erstlich können sie diese klare helle wortt D. Lutheri nimmermehr vmbstossen / da er schreibet / man solle die Erbsünde von der Creatur vnterscheiden.

Creatur aber heist D. Luthero alles das / so Gott erschaffen hat / daruon sagt er sollen geistliche Leute die Erbsünde vnterscheiden.

Nun ist vnsere natur auch nach dem fall Gottes Creatur vnd geschöpff / das können sie nicht verleugnen / sie wolten denn den ersten Artickel von der schöpffung verleugnen / da gesagt wird / das vns Gott erschaffen habe etc. oder wolten den Teuffel zum Schöpffer vnser natur machen.

Derwegen so sollen vnnd müssen sie ohne jhren danck den vnterscheid zwischen vnser natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes Creatur vnnd geschöpff ist / vnnd der Erbsünde / so nicht Gottes Creatur oder geschöpff ist / stehen lassen / wie jhn D. Lutherus in angezogenen wortten recht vnd deutlich gesetzet hat.

Das sie aber hergegen einwenden / D. Lutherus verstehe durchs wortt Creatur nicht vnsere verderbte natur / sondern Gottes ordnung vnnd segen im Ehestand nach seinem willen kinder zu zeugen etc. ist ein schendlich vnnd gantz vnnütz gedicht des Gegentheils.

Denn (wie albereit angedeutet) geben Lutheri wortt klar / das alles / was Gottes Creatur Gottes ordnung vnd werck ist vnnd heisset / das sey von der Erbsünde zu vnterscheiden.

Nun ist aber nicht alleine die ordnung kinder nach Gottes willen zu zeugen etc. Gottes Creatur: sondern auch vnsere menschliche natur / welche Gott auch itzo nach dem fal erschaffet.

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[0224] Denn erstlich können sie diese klare helle wortt D. Lutheri nimmermehr vmbstossen / da er schreibet / man solle die Erbsünde von der Creatur vnterscheiden. Creatur aber heist D. Luthero alles das / so Gott erschaffen hat / daruon sagt er sollen geistliche Leute die Erbsünde vnterscheiden. Nun ist vnsere natur auch nach dem fall Gottes Creatur vnd geschöpff / das können sie nicht verleugnen / sie wolten denn den ersten Artickel von der schöpffung verleugnen / da gesagt wird / das vns Gott erschaffen habe etc. oder wolten den Teuffel zum Schöpffer vnser natur machen. Derwegen so sollen vnnd müssen sie ohne jhren danck den vnterscheid zwischen vnser natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes Creatur vnnd geschöpff ist / vnnd der Erbsünde / so nicht Gottes Creatur oder geschöpff ist / stehen lassen / wie jhn D. Lutherus in angezogenen wortten recht vnd deutlich gesetzet hat. Das sie aber hergegen einwenden / D. Lutherus verstehe durchs wortt Creatur nicht vnsere verderbte natur / sondern Gottes ordnung vnnd segen im Ehestand nach seinem willen kinder zu zeugen etc. ist ein schendlich vnnd gantz vnnütz gedicht des Gegentheils. Denn (wie albereit angedeutet) geben Lutheri wortt klar / das alles / was Gottes Creatur Gottes ordnung vnd werck ist vnnd heisset / das sey von der Erbsünde zu vnterscheiden. Nun ist aber nicht alleine die ordnung kinder nach Gottes willen zu zeugen etc. Gottes Creatur: sondern auch vnsere menschliche natur / welche Gott auch itzo nach dem fal erschaffet. Derhalben ists vnd bleibet auch in Ewigkeit war / das

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/224>, abgerufen am 24.11.2024.