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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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da er selbst die Erbsünde eine qualitet / seuche / vnart oder böse kranckheit nennet / wie dieselbe wort droben allegirt sind. Welches er nicht würde gethan haben / wenn er simpliciter stracks der meinung gewest / das die Erbsünde keine qualitas oder accidens were.

Weil er sie aber selbst also nennet / ists klar / das ers nicht simpliciter stracks verworffen habe / sondern secundum quid / das ist / nur also / wenn es von den Sophisten zur verkleinerung der Erbsünde gebraucht wird / wie wirs denn in solchem verstande auch mit D. Luthero verwerffen.

Das aber D. Lutherus gemeltes wort nur in dem Sophistischen verstande / vnd nicht in dem rechten verstande (nach welchem ers selbst gebraucht) verworffen habe / erscheinet daraus: das er nicht simpliciter ohne vnterscheid streitet / das die Erbsünde keine qualitet oder böse seuche in der natur sey / sondern wenn die Sophisten komen vnd geben für / es sey eine solche geringe qualitet oder seuche / wie eine farbe an der wand / welche leichtlich kan abgewaschen werden / vnd das also auch diese böse seuche oder schade der angebornen Erbsünde durch die wercke der liebe von vns wol könne ausgewaschen vnd vertilget werden: so sie doch ein solcher beschwerlicher grosser vntreglicher jammer schaden oder mangel ist / den keine Creatur hat tilgen oder abwaschen können / sondern alleine durchs Teure blut Jesu Christi des Sohns Gottes hat müssen getilget vnnd abgewaschen werden.

Diesen mißbrauch ermeltes worts / dadurch die Sophisten die Erbsünde geringschetzig gemacht haben / hat D. Lutherus an jhnen gestrafft / vnd nicht das wort qualitas an jhmselbst / wenn es recht gebraucht wird / verworffen / wie ers denn selbst in rechtem verstand gebraucht vnd behalten hat.

da er selbst die Erbsünde eine qualitet / seuche / vnart oder böse kranckheit nennet / wie dieselbe wort droben allegirt sind. Welches er nicht würde gethan haben / wenn er simpliciter stracks der meinung gewest / das die Erbsünde keine qualitas oder accidens were.

Weil er sie aber selbst also nennet / ists klar / das ers nicht simpliciter stracks verworffen habe / sondern secundum quid / das ist / nur also / wenn es von den Sophisten zur verkleinerung der Erbsünde gebraucht wird / wie wirs denn in solchem verstande auch mit D. Luthero verwerffen.

Das aber D. Lutherus gemeltes wort nur in dem Sophistischen verstande / vnd nicht in dem rechten verstande (nach welchem ers selbst gebraucht) verworffen habe / erscheinet daraus: das er nicht simpliciter ohne vnterscheid streitet / das die Erbsünde keine qualitet oder böse seuche in der natur sey / sondern wenn die Sophisten komen vnd geben für / es sey eine solche geringe qualitet oder seuche / wie eine farbe an der wand / welche leichtlich kan abgewaschen werden / vnd das also auch diese böse seuche oder schade der angebornen Erbsünde durch die wercke der liebe von vns wol könne ausgewaschen vnd vertilget werden: so sie doch ein solcher beschwerlicher grosser vntreglicher jammer schaden oder mangel ist / den keine Creatur hat tilgen oder abwaschen können / sondern alleine durchs Teure blut Jesu Christi des Sohns Gottes hat müssen getilget vnnd abgewaschen werden.

Diesen mißbrauch ermeltes worts / dadurch die Sophisten die Erbsünde geringschetzig gemacht haben / hat D. Lutherus an jhnen gestrafft / vnd nicht das wort qualitas an jhmselbst / wenn es recht gebraucht wird / verworffen / wie ers denn selbst in rechtem verstand gebraucht vnd behalten hat.

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[0219] da er selbst die Erbsünde eine qualitet / seuche / vnart oder böse kranckheit nennet / wie dieselbe wort droben allegirt sind. Welches er nicht würde gethan haben / wenn er simpliciter stracks der meinung gewest / das die Erbsünde keine qualitas oder accidens were. Weil er sie aber selbst also nennet / ists klar / das ers nicht simpliciter stracks verworffen habe / sondern secundum quid / das ist / nur also / wenn es von den Sophisten zur verkleinerung der Erbsünde gebraucht wird / wie wirs denn in solchem verstande auch mit D. Luthero verwerffen. Das aber D. Lutherus gemeltes wort nur in dem Sophistischen verstande / vnd nicht in dem rechten verstande (nach welchem ers selbst gebraucht) verworffen habe / erscheinet daraus: das er nicht simpliciter ohne vnterscheid streitet / das die Erbsünde keine qualitet oder böse seuche in der natur sey / sondern wenn die Sophisten komen vnd geben für / es sey eine solche geringe qualitet oder seuche / wie eine farbe an der wand / welche leichtlich kan abgewaschen werden / vnd das also auch diese böse seuche oder schade der angebornen Erbsünde durch die wercke der liebe von vns wol könne ausgewaschen vnd vertilget werden: so sie doch ein solcher beschwerlicher grosser vntreglicher jammer schaden oder mangel ist / den keine Creatur hat tilgen oder abwaschen können / sondern alleine durchs Teure blut Jesu Christi des Sohns Gottes hat müssen getilget vnnd abgewaschen werden. Diesen mißbrauch ermeltes worts / dadurch die Sophisten die Erbsünde geringschetzig gemacht haben / hat D. Lutherus an jhnen gestrafft / vnd nicht das wort qualitas an jhmselbst / wenn es recht gebraucht wird / verworffen / wie ers denn selbst in rechtem verstand gebraucht vnd behalten hat.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/219>, abgerufen am 24.11.2024.