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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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Mit nichten wollen sie hiemit nach der Nestorianer lesterung zwen Söne in Christo verstanden haben / sondern reden von Christo / als von einer Person / mit vnterscheid der zweien Naturn / nach welchen diese Person vnterschiedene Namen tregt / das sie zugleich Gottes / vnd des Menschen Son heist / vnd ist. Vnd alles / was von derselbigen Wunderperson mit warheit gesagt kan werden / wenn sie der Son Gottes genent wird / das ist zugleich auch war von derselbigen Person / wenn sie den andern Namen tregt / das sie des Menschen Son genennet wird. Vnd also haben sich die Nestorianer mit dieser Regel gar nicht zu schützen.

Es misbrauchen aber derselbigen auch die Eutychianer / vnd Vbiquisten / gleich als müste folgen / dieweil einerley praedicata von dieser Person gelten / sie heisse gleich des Menschen / oder Gottes Son / das darumb auch einerley Namen der eigenschafft / werck / oder thaten von beiden Naturen können / vnd sollen predicirt werden / vnd das sonderlich der angenomenen Menscheit aus gnaden gegeben / oder mitgeteilet sey / was der ewigen Gottheit in Christo aus Naturlicher eigenschafft gebüre.

Denn hiedurch nicht allein der wesentliche vnterscheid beider Naturn in Christo notwendig würde verschwinden / vnd der Gottheit eigenschafft könten nicht mehr eigenschafft heissen / oder bleiben / sondern vber dieses alles müste die Person auch getrennet werden / gleich wie in dem hohen gehemnis der heiligen Dreifaltigkeit aus dem / das dem Vater / Son / vnd heiligem Geist einerley natürlichen wesentlichen eigenschafften gebüren / nicht nur eine / sondern drey vnterschiedene Person / in der einigen Gottheit erkant / vnd beschriben werden. Welchs nu mehr auch den Catechu-

Mit nichten wollen sie hiemit nach der Nestorianer lesterung zwen Söne in Christo verstanden haben / sondern reden von Christo / als von einer Person / mit vnterscheid der zweien Naturn / nach welchen diese Person vnterschiedene Namen tregt / das sie zugleich Gottes / vnd des Menschen Son heist / vnd ist. Vnd alles / was von derselbigen Wunderperson mit warheit gesagt kan werden / wenn sie der Son Gottes genent wird / das ist zugleich auch war von derselbigen Person / wenn sie den andern Namen tregt / das sie des Menschen Son genennet wird. Vnd also haben sich die Nestorianer mit dieser Regel gar nicht zu schützen.

Es misbrauchen aber derselbigen auch die Eutychianer / vnd Vbiquisten / gleich als müste folgen / dieweil einerley praedicata von dieser Person gelten / sie heisse gleich des Menschen / oder Gottes Son / das darumb auch einerley Namen der eigenschafft / werck / oder thaten von beiden Naturen können / vnd sollen predicirt werden / vnd das sonderlich der angenomenen Menscheit aus gnaden gegeben / oder mitgeteilet sey / was der ewigen Gottheit in Christo aus Naturlicher eigenschafft gebüre.

Denn hiedurch nicht allein der wesentliche vnterscheid beider Naturn in Christo notwendig würde verschwinden / vnd der Gottheit eigenschafft könten nicht mehr eigenschafft heissen / oder bleiben / sondern vber dieses alles müste die Person auch getrennet werden / gleich wie in dem hohen gehemnis der heiligen Dreifaltigkeit aus dem / das dem Vater / Son / vnd heiligem Geist einerley natürlichen wesentlichen eigenschafften gebüren / nicht nur eine / sondern drey vnterschiedene Person / in der einigen Gottheit erkant / vnd beschriben werden. Welchs nu mehr auch den Catechu-

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[67/0071] Mit nichten wollen sie hiemit nach der Nestorianer lesterung zwen Söne in Christo verstanden haben / sondern reden von Christo / als von einer Person / mit vnterscheid der zweien Naturn / nach welchen diese Person vnterschiedene Namen tregt / das sie zugleich Gottes / vnd des Menschen Son heist / vnd ist. Vnd alles / was von derselbigen Wunderperson mit warheit gesagt kan werden / wenn sie der Son Gottes genent wird / das ist zugleich auch war von derselbigen Person / wenn sie den andern Namen tregt / das sie des Menschen Son genennet wird. Vnd also haben sich die Nestorianer mit dieser Regel gar nicht zu schützen. Es misbrauchen aber derselbigen auch die Eutychianer / vnd Vbiquisten / gleich als müste folgen / dieweil einerley praedicata von dieser Person gelten / sie heisse gleich des Menschen / oder Gottes Son / das darumb auch einerley Namen der eigenschafft / werck / oder thaten von beiden Naturen können / vnd sollen predicirt werden / vnd das sonderlich der angenomenen Menscheit aus gnaden gegeben / oder mitgeteilet sey / was der ewigen Gottheit in Christo aus Naturlicher eigenschafft gebüre. Denn hiedurch nicht allein der wesentliche vnterscheid beider Naturn in Christo notwendig würde verschwinden / vnd der Gottheit eigenschafft könten nicht mehr eigenschafft heissen / oder bleiben / sondern vber dieses alles müste die Person auch getrennet werden / gleich wie in dem hohen gehemnis der heiligen Dreifaltigkeit aus dem / das dem Vater / Son / vnd heiligem Geist einerley natürlichen wesentlichen eigenschafften gebüren / nicht nur eine / sondern drey vnterschiedene Person / in der einigen Gottheit erkant / vnd beschriben werden. Welchs nu mehr auch den Catechu-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/71>, abgerufen am 24.11.2024.