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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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Denn was darff es viel wort / weil die Sach an jhr selbst am tage ist? dazu der Juristen Codex de summa Trinitate, vnsern Glauben / vnd Lehr / wider der Vbiquisten / vnd Jacobiten trewme / durchaus bekrefftigt. Gott gebs vnsern Widersachern in der zeit der gnaden zu erkennen.

Wir können vns aber alhie nicht gnugsam verwundern / das sie auch jrer fürnembsten Patronen nicht verschonen / sondern so schimpfflich von jnen schreiben. In massen sie sonsten von einem referiren / der / ob ers wol besser verstehet / jedoch sich mit diesem Sprichwort entschüldigen sol: Quid debet vnus multum dicere? Ob aber dem Gewissen hiemit gnug geschehe / mag der Christliche Leser aus dem 58. Psalm vrtheilen / da Gott durch den Königlichen Propheten Dauid solchen hohen Leuten also zuschreihen lesset: Seid jr denn stumm / das jr nicht reden wolt / was recht ist / vnd richten / was gleich ist / jr Menschen kinder? etc.

Was könte auch von diesen hönischer geredet / oder gedacht werden / denn das D. Selnecker in seinem carmine für der oration D. Jacobi Andreae / welchen er daselbst per ludibrium, fortem supplantatorem nennet / Anno 76. nicht allein alle drey facultet / seditionis, conspirationis, vnd fraudis beschüldigt / Sondern auch öffentlich jhnen fürwirfft / Sie thuen alles PROPTER OFFAM? Turba prius (spricht er) sublimia spirans, Iam NOBIS subscribit; & hinc, atque inde vacillans Respicit huc illuc: seruet, facit OMNIA, vt OFFAM.

Aber Gott wird solch gespött zu seiner zeit richten. Denn dieweil D. Selnecker gemerckt / das es offarij subscriptores weren / mit was Gewissen hat er denn sub tam

Denn was darff es viel wort / weil die Sach an jhr selbst am tage ist? dazu der Juristen Codex de summa Trinitate, vnsern Glauben / vnd Lehr / wider der Vbiquisten / vnd Jacobiten trewme / durchaus bekrefftigt. Gott gebs vnsern Widersachern in der zeit der gnaden zu erkennen.

Wir können vns aber alhie nicht gnugsam verwundern / das sie auch jrer fürnembsten Patronen nicht verschonen / sondern so schimpfflich von jnen schreiben. In massen sie sonsten von einem referiren / der / ob ers wol besser verstehet / jedoch sich mit diesem Sprichwort entschüldigen sol: Quid debet vnus multum dicere? Ob aber dem Gewissen hiemit gnug geschehe / mag der Christliche Leser aus dem 58. Psalm vrtheilen / da Gott durch den Königlichen Propheten Dauid solchen hohen Leuten also zuschreihen lesset: Seid jr denn stum̃ / das jr nicht reden wolt / was recht ist / vnd richten / was gleich ist / jr Menschen kinder? etc.

Was könte auch von diesen hönischer geredet / oder gedacht werden / denn das D. Selnecker in seinem carmine für der oration D. Jacobi Andreae / welchen er daselbst per ludibrium, fortem supplantatorem nennet / Anno 76. nicht allein alle drey facultet / seditionis, conspirationis, vnd fraudis beschüldigt / Sondern auch öffentlich jhnen fürwirfft / Sie thuen alles PROPTER OFFAM? Turba prius (spricht er) sublimia spirans, Iam NOBIS subscribit; & hinc, atque inde vacillans Respicit huc illuc: seruet, facit OMNIA, vt OFFAM.

Aber Gott wird solch gespött zu seiner zeit richten. Denn dieweil D. Selnecker gemerckt / das es offarij subscriptores weren / mit was Gewissen hat er denn sub tàm

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[395/0399] Denn was darff es viel wort / weil die Sach an jhr selbst am tage ist? dazu der Juristen Codex de summa Trinitate, vnsern Glauben / vnd Lehr / wider der Vbiquisten / vnd Jacobiten trewme / durchaus bekrefftigt. Gott gebs vnsern Widersachern in der zeit der gnaden zu erkennen. Wir können vns aber alhie nicht gnugsam verwundern / das sie auch jrer fürnembsten Patronen nicht verschonen / sondern so schimpfflich von jnen schreiben. In massen sie sonsten von einem referiren / der / ob ers wol besser verstehet / jedoch sich mit diesem Sprichwort entschüldigen sol: Quid debet vnus multum dicere? Ob aber dem Gewissen hiemit gnug geschehe / mag der Christliche Leser aus dem 58. Psalm vrtheilen / da Gott durch den Königlichen Propheten Dauid solchen hohen Leuten also zuschreihen lesset: Seid jr denn stum̃ / das jr nicht reden wolt / was recht ist / vnd richten / was gleich ist / jr Menschen kinder? etc. Was könte auch von diesen hönischer geredet / oder gedacht werden / denn das D. Selnecker in seinem carmine für der oration D. Jacobi Andreae / welchen er daselbst per ludibrium, fortem supplantatorem nennet / Anno 76. nicht allein alle drey facultet / seditionis, conspirationis, vnd fraudis beschüldigt / Sondern auch öffentlich jhnen fürwirfft / Sie thuen alles PROPTER OFFAM? Turba prius (spricht er) sublimia spirans, Iam NOBIS subscribit; & hinc, atque inde vacillans Respicit huc illuc: seruet, facit OMNIA, vt OFFAM. Aber Gott wird solch gespött zu seiner zeit richten. Denn dieweil D. Selnecker gemerckt / das es offarij subscriptores weren / mit was Gewissen hat er denn sub tàm

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 395. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/399>, abgerufen am 22.11.2024.