Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.stracks / als Arianisch / wenn man aus der Schrifft die erklerung thut / das die amptsverwaltung / ohne abbruch des ewigen göttlichen Wesens / vnd almacht / der Person des Worts / vnd nicht nur seiner angenomenen Menscheit auffgetragen / vbergeben / vnd befohlen sey. Derwegen sie auch zu Hertzbergk die Regel Philippi (das in der Schrifft klarer vnterscheid müsse gehalten werden zwischen den Sprüchen / die eins teils von der Gottheit / so da sendet / eins teils von der Person / die gesand ist / reden) nicht leiden wolten / wie das Protocoll / dabey glaubwirdige Personen / als lebendige / vnuerwerffliche Zeugen / angezogen / vnd gegenwertig gewesen / augenscheinlich ausweiset. Vnd zwar die Herrn Verfasser geben alhie abermal jhr vberzeugtes Gewissen an tag / welchs sie auff diesenFol. Apol. Erf. 95. a. b. punct nicht mehr hat antworten lassen / denn es gehe das Concordibuch nichts an / sondern stehe bey der jenigen / so dem Hertzbergischen colloquio beygewonet / bericht. Lassen vnter des den Leser vngewis / vnd im zweiffel / ob die Regel (Discernendum est inter Deitatem mittentem, & personam missam) anzunemen / oder zuuerweiffen sey. So doch D. Selnecker / vnd D. Chemnitius dabey gesessen / da nemlich zu Hertzbergk 23. Augusti / Anno 78. sessione quinta (hoc est, antepenultima) pomeridiana, von jhrem theil diese Rede gefallen: Si concederemus Regulam, quod discernendum sit inter Deitatem mittentem, & personam missam; sequeretur, quod Filius sit missus non tantum a Patre, sed etiam a Spiritu sancto: quia vna vtriusque Deitas est. Darauff sich die vnsern erklert / wie es alle rechtgleubigen anders nicht halten: Decretum factum esse a Patre, stracks / als Arianisch / wenn man aus der Schrifft die erklerung thut / das die amptsverwaltung / ohne abbruch des ewigen göttlichen Wesens / vnd almacht / der Person des Worts / vnd nicht nur seiner angenomenen Menscheit auffgetragen / vbergeben / vnd befohlen sey. Derwegen sie auch zu Hertzbergk die Regel Philippi (das in der Schrifft klarer vnterscheid müsse gehalten werden zwischen den Sprüchen / die eins teils von der Gottheit / so da sendet / eins teils von der Person / die gesand ist / reden) nicht leiden wolten / wie das Protocoll / dabey glaubwirdige Personen / als lebendige / vnuerwerffliche Zeugen / angezogen / vnd gegenwertig gewesen / augenscheinlich ausweiset. Vnd zwar die Herrn Verfasser geben alhie abermal jhr vberzeugtes Gewissen an tag / welchs sie auff diesenFol. Apol. Erf. 95. a. b. punct nicht mehr hat antworten lassen / denn es gehe das Concordibuch nichts an / sondern stehe bey der jenigen / so dem Hertzbergischen colloquio beygewonet / bericht. Lassen vnter des den Leser vngewis / vnd im zweiffel / ob die Regel (Discernendum est inter Deitatem mittentem, & personam missam) anzunemen / oder zuuerweiffen sey. So doch D. Selnecker / vnd D. Chemnitius dabey gesessen / da nemlich zu Hertzbergk 23. Augusti / Anno 78. sessione quinta (hoc est, antepenultima) pomeridiana, von jhrem theil diese Rede gefallen: Si concederemus Regulam, quòd discernendum sit inter Deitatem mittentem, & personam missam; sequeretur, quòd Filius sit missus non tantùm à Patre, sed etiam à Spiritu sancto: quia vna vtriusque Deitas est. 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stracks / als Arianisch / wenn man aus der Schrifft die erklerung thut / das die amptsverwaltung / ohne abbruch des ewigen göttlichen Wesens / vnd almacht / der Person des Worts / vnd nicht nur seiner angenomenen Menscheit auffgetragen / vbergeben / vnd befohlen sey. Derwegen sie auch zu Hertzbergk die Regel Philippi (das in der Schrifft klarer vnterscheid müsse gehalten werden zwischen den Sprüchen / die eins teils von der Gottheit / so da sendet / eins teils von der Person / die gesand ist / reden) nicht leiden wolten / wie das Protocoll / dabey glaubwirdige Personen / als lebendige / vnuerwerffliche Zeugen / angezogen / vnd gegenwertig gewesen / augenscheinlich ausweiset.
Vnd zwar die Herrn Verfasser geben alhie abermal jhr vberzeugtes Gewissen an tag / welchs sie auff diesen punct nicht mehr hat antworten lassen / denn es gehe das Concordibuch nichts an / sondern stehe bey der jenigen / so dem Hertzbergischen colloquio beygewonet / bericht. Lassen vnter des den Leser vngewis / vnd im zweiffel / ob die Regel (Discernendum est inter Deitatem mittentem, & personam missam) anzunemen / oder zuuerweiffen sey. So doch D. Selnecker / vnd D. Chemnitius dabey gesessen / da nemlich zu Hertzbergk 23. Augusti / Anno 78. sessione quinta (hoc est, antepenultima) pomeridiana, von jhrem theil diese Rede gefallen: Si concederemus Regulam, quòd discernendum sit inter Deitatem mittentem, & personam missam; sequeretur, quòd Filius sit missus non tantùm à Patre, sed etiam à Spiritu sancto: quia vna vtriusque Deitas est.
Fol. Apol. Erf. 95. a. b. Darauff sich die vnsern erklert / wie es alle rechtgleubigen anders nicht halten: Decretum factum esse à Patre,
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/363>, abgerufen am 23.07.2024. |