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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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alle vernunfft / sinn / vnd witz / ausmustern / vnd verwerffen) leichtlich schliessen / in quo praedicamento sit admirabile illud Verbi incarnati mysteriun. Vnd werden freilich an vnser stadt den Herrn Verfassern der Erfurdischen Apologien antworten: Aduersus negantes principia, tanquam aduersus furiosos, non esse disputandum.

Dieweil sie denn die Regel: Quicquid est in rerun natura, vel est substantia, vel accidens; welche wir in vnser Apologia pag. 324. in diesem 23. argument loco maioris, gleich als zum fundament gebraucht / nicht können vmmstossen (denn es müste sonst die gantze Ordnung der Natur zerrüttet / vnd der artickel von der Schöpffung gantz / vnd gar vmmgekeret werden) so lasst vns nu auch die andere proposition / MinorenFol. Apol. Erf. 90. a. genant / betrachten / da sie fürgeben / das die realis communicatio idiomatum weder substantia, noch accidens sey.

Das erste zwar / das sie kein substantz sey / bedarff vnsert halben nicht beweisens. Jedoch mögen sie alhie zusehen / wie sie sich dißfals mit den newen Licentiaten zu Witembergk vergleichen / welche in jhrer disputation Anno 80. de persona Christi, thes. 74. die communicationem idiomatun definiren / quod sit res vere existens. Denn hieraus eigentlich / vnd vnwidersprechlich folgen mus / dz solch jr gedicht / das sie realem communicationem idiomatum nennen / nicht allein in gemein ein substantz / sodnern dieser jhrer erklerung nach / substantia prima, das ist / quiddam in Christo indiuiduum, & singulare sey. Nach der Regel / welche durch keine sophisterey kan geschmehlert / noch vmbgestossen werden: Omne quod est, seu reuera existit; eo ipso, quod est, seu reuera existit, singulare est.

Dieweil denn communicatio idiomatum realis ist

alle vernunfft / sinn / vnd witz / ausmustern / vnd verwerffen) leichtlich schliessen / in quo praedicamento sit admirabile illud Verbi incarnati mysteriũ. Vnd werdẽ freilich an vnser stadt den Herrn Verfassern der Erfurdischen Apologien antworten: Aduersus negantes principia, tanquam aduersus furiosos, non esse disputandum.

Dieweil sie deñ die Regel: Quicquid est in rerũ natura, vel est substantia, vel accidens; welche wir in vnser Apologia pag. 324. in diesem 23. argument loco maioris, gleich als zum fundament gebraucht / nicht können vm̃stossen (deñ es müste sonst die gantze Ordnung der Natur zerrüttet / vnd der artickel von der Schöpffung gantz / vnd gar vm̃gekeret werden) so lasst vns nu auch die andere propositiõ / MinorẽFol. Apol. Erf. 90. a. genant / betrachten / da sie fürgeben / das die realis communicatio idiomatum weder substantia, noch accidens sey.

Das erste zwar / das sie kein substantz sey / bedarff vnsert halben nicht beweisens. Jedoch mögen sie alhie zusehen / wie sie sich dißfals mit den newen Licentiaten zu Witembergk vergleichen / welche in jhrer disputation Anno 80. de persona Christi, thes. 74. die communicationem idiomatũ definiren / quòd sit res verè existens. Denn hieraus eigentlich / vnd vnwidersprechlich folgen mus / dz solch jr gedicht / das sie realem communicationem idiomatum neñen / nicht allein in gemein ein substantz / sodnern dieser jhrer erklerung nach / substantia prima, das ist / quiddam in Christo indiuiduum, & singulare sey. Nach der Regel / welche durch keine sophisterey kan geschmehlert / noch vmbgestossen werden: Omne quod est, seu reuera existit; eo ipso, quòd est, seu reuera existit, singulare est.

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[285/0289] alle vernunfft / sinn / vnd witz / ausmustern / vnd verwerffen) leichtlich schliessen / in quo praedicamento sit admirabile illud Verbi incarnati mysteriũ. Vnd werdẽ freilich an vnser stadt den Herrn Verfassern der Erfurdischen Apologien antworten: Aduersus negantes principia, tanquam aduersus furiosos, non esse disputandum. Dieweil sie deñ die Regel: Quicquid est in rerũ natura, vel est substantia, vel accidens; welche wir in vnser Apologia pag. 324. in diesem 23. argument loco maioris, gleich als zum fundament gebraucht / nicht können vm̃stossen (deñ es müste sonst die gantze Ordnung der Natur zerrüttet / vnd der artickel von der Schöpffung gantz / vnd gar vm̃gekeret werden) so lasst vns nu auch die andere propositiõ / Minorẽ genant / betrachten / da sie fürgeben / das die realis communicatio idiomatum weder substantia, noch accidens sey. Fol. Apol. Erf. 90. a. Das erste zwar / das sie kein substantz sey / bedarff vnsert halben nicht beweisens. Jedoch mögen sie alhie zusehen / wie sie sich dißfals mit den newen Licentiaten zu Witembergk vergleichen / welche in jhrer disputation Anno 80. de persona Christi, thes. 74. die communicationem idiomatũ definiren / quòd sit res verè existens. Denn hieraus eigentlich / vnd vnwidersprechlich folgen mus / dz solch jr gedicht / das sie realem communicationem idiomatum neñen / nicht allein in gemein ein substantz / sodnern dieser jhrer erklerung nach / substantia prima, das ist / quiddam in Christo indiuiduum, & singulare sey. Nach der Regel / welche durch keine sophisterey kan geschmehlert / noch vmbgestossen werden: Omne quod est, seu reuera existit; eo ipso, quòd est, seu reuera existit, singulare est. Dieweil denn communicatio idiomatum realis ist

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/289>, abgerufen am 22.11.2024.