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Kerner, Justinus: Geschichten Besessener neuerer Zeit. Karlsruhe, 1834.

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Stelle befreit wurden. Wo findet sich hiebey etwas Arges
und der Polizey Verdächtiges?

Der Exorcismus könnte wohl unter die erlaubten und so-
gar wohlthätigen, nicht den Aberglauben, sondern den Glau-
ben befördernden Mittel wieder aufgenommen werden, wenn
er unter Bedingungen gestellt würde, welche seinen Mis-
brauch verhindern. Die vorliegenden Geschichten haben viel
Belehrendes in dieser Hinsicht, was sich systematisch ordnen
läßt auf folgende Weise:

Finden sich mehrere der oben angegebenen Zeichen der
Besitzung bey einem Kranken, der die Hülfe der Aerzte
lange gesucht und nicht gefunden hat, so kann er nur da-
durch den Händen der Teufelsbanner, Segensprecher und
unbefugten Exorcisten entrissen werden, wenn sich geprüfte
Männer, besonders Aerzte und Geistliche, finden, welche
mit dem zu diesem Zwecke nöthigen Glaubensmuth ausge-
rüstet sind. Alle Eigenschaften dieser Männer concentriren
sich in der Wahrheit des Namens Jesu, weil die Wahrheit,
in's Heilige aufgenommen, zur Kraft wird, welche die Un-
natur besiegt. Daher sind auch einfache, fromme Männer
aus dem Volke ganz tauglich. Die Behandlung einer sol-
chen Person kann in verschiedene Perioden abgetheilt werden:

Erstens in eine Vorbereitungszeit. Hieher gehört der Gaß-
ner
'sche Exorcismus probativus, durch welchen das Un-
natürliche der Krankheit sich in allen Richtungen hin offen-
baren muß. Zugleich muß eine solche Person zum Fasten
(sparsamer Diät) und Beten angehalten, im Glauben ge-
stärkt und besonders darin geübt werden, daß sie dem Be-
fehl, den der Exorcist im Namen des Herrn gibt, inner-
lich beystimmen, und das, was geschehen soll, durch den
eigenen Willen zugleich hervorrufen solle. Ist der Magne-
tismus, was bey solchen Kuren mir eine wichtige Entdek-
kung von Dr. Kerner zu seyn scheint, anwendbar, ent-
weder in der gewöhnlichen oder umgekehrten Manipulation,
so darf er nicht versäumt werden, weil er die Person in
dem magnetischen Halbschlaf mit ihrem Schutzgeist in Com-

Stelle befreit wurden. Wo findet ſich hiebey etwas Arges
und der Polizey Verdächtiges?

Der Exorcismus könnte wohl unter die erlaubten und ſo-
gar wohlthätigen, nicht den Aberglauben, ſondern den Glau-
ben befördernden Mittel wieder aufgenommen werden, wenn
er unter Bedingungen geſtellt würde, welche ſeinen Mis-
brauch verhindern. Die vorliegenden Geſchichten haben viel
Belehrendes in dieſer Hinſicht, was ſich ſyſtematiſch ordnen
läßt auf folgende Weiſe:

Finden ſich mehrere der oben angegebenen Zeichen der
Beſitzung bey einem Kranken, der die Hülfe der Aerzte
lange geſucht und nicht gefunden hat, ſo kann er nur da-
durch den Händen der Teufelsbanner, Segenſprecher und
unbefugten Exorciſten entriſſen werden, wenn ſich geprüfte
Männer, beſonders Aerzte und Geiſtliche, finden, welche
mit dem zu dieſem Zwecke nöthigen Glaubensmuth ausge-
rüſtet ſind. Alle Eigenſchaften dieſer Männer concentriren
ſich in der Wahrheit des Namens Jeſu, weil die Wahrheit,
in’s Heilige aufgenommen, zur Kraft wird, welche die Un-
natur beſiegt. Daher ſind auch einfache, fromme Männer
aus dem Volke ganz tauglich. Die Behandlung einer ſol-
chen Perſon kann in verſchiedene Perioden abgetheilt werden:

Erſtens in eine Vorbereitungszeit. Hieher gehört der Gaß-
ner
’ſche Exorcismus probativus, durch welchen das Un-
natürliche der Krankheit ſich in allen Richtungen hin offen-
baren muß. Zugleich muß eine ſolche Perſon zum Faſten
(ſparſamer Diät) und Beten angehalten, im Glauben ge-
ſtärkt und beſonders darin geübt werden, daß ſie dem Be-
fehl, den der Exorciſt im Namen des Herrn gibt, inner-
lich beyſtimmen, und das, was geſchehen ſoll, durch den
eigenen Willen zugleich hervorrufen ſolle. Iſt der Magne-
tismus, was bey ſolchen Kuren mir eine wichtige Entdek-
kung von Dr. Kerner zu ſeyn ſcheint, anwendbar, ent-
weder in der gewöhnlichen oder umgekehrten Manipulation,
ſo darf er nicht verſäumt werden, weil er die Perſon in
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[157/0171] Stelle befreit wurden. Wo findet ſich hiebey etwas Arges und der Polizey Verdächtiges? Der Exorcismus könnte wohl unter die erlaubten und ſo- gar wohlthätigen, nicht den Aberglauben, ſondern den Glau- ben befördernden Mittel wieder aufgenommen werden, wenn er unter Bedingungen geſtellt würde, welche ſeinen Mis- brauch verhindern. Die vorliegenden Geſchichten haben viel Belehrendes in dieſer Hinſicht, was ſich ſyſtematiſch ordnen läßt auf folgende Weiſe: Finden ſich mehrere der oben angegebenen Zeichen der Beſitzung bey einem Kranken, der die Hülfe der Aerzte lange geſucht und nicht gefunden hat, ſo kann er nur da- durch den Händen der Teufelsbanner, Segenſprecher und unbefugten Exorciſten entriſſen werden, wenn ſich geprüfte Männer, beſonders Aerzte und Geiſtliche, finden, welche mit dem zu dieſem Zwecke nöthigen Glaubensmuth ausge- rüſtet ſind. Alle Eigenſchaften dieſer Männer concentriren ſich in der Wahrheit des Namens Jeſu, weil die Wahrheit, in’s Heilige aufgenommen, zur Kraft wird, welche die Un- natur beſiegt. Daher ſind auch einfache, fromme Männer aus dem Volke ganz tauglich. Die Behandlung einer ſol- chen Perſon kann in verſchiedene Perioden abgetheilt werden: Erſtens in eine Vorbereitungszeit. Hieher gehört der Gaß- ner’ſche Exorcismus probativus, durch welchen das Un- natürliche der Krankheit ſich in allen Richtungen hin offen- baren muß. Zugleich muß eine ſolche Perſon zum Faſten (ſparſamer Diät) und Beten angehalten, im Glauben ge- ſtärkt und beſonders darin geübt werden, daß ſie dem Be- fehl, den der Exorciſt im Namen des Herrn gibt, inner- lich beyſtimmen, und das, was geſchehen ſoll, durch den eigenen Willen zugleich hervorrufen ſolle. Iſt der Magne- tismus, was bey ſolchen Kuren mir eine wichtige Entdek- kung von Dr. Kerner zu ſeyn ſcheint, anwendbar, ent- weder in der gewöhnlichen oder umgekehrten Manipulation, ſo darf er nicht verſäumt werden, weil er die Perſon in dem magnetiſchen Halbſchlaf mit ihrem Schutzgeiſt in Com-

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Zitationshilfe: Kerner, Justinus: Geschichten Besessener neuerer Zeit. Karlsruhe, 1834, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerner_besessene_1834/171>, abgerufen am 24.11.2024.