säure äussert auf Legirungen mit 625 Taus. Gold und darüber keine Wirkung.
Derartige Proben sind unzuverlässig, erfordern sehr viel Uebung und machen namentlich bei geringeren Goldgehalten keinen Anspruch auf Genauigkeit, weshalb man zur Erzielung sicherer Resultate das folgende Verfahren meist anwendet.
Abtreiben und Quartprobe.
2) Mittelst Abtreibens und Quartscheidung. Man wiegt nach dem Goldprobirgewicht (die in 1000 Theile getheilte Einheit = 1/2 Gramm) 500 Tausendtheile ein, treibt sie bei einem Kupfergehalt mit der 32 fachen Menge Blei bei hoher Temperatur ab und erfährt aus dem Verlust den Gehalt an Kupfer oder andern unedlen Metallen. Bei einer kupferfreien Legirung fällt dieses Abtreiben weg. Aus dem Gewicht und der Farbe des auf der Capelle erhaltenen Kornes lässt sich meist hinreichend annähernd (bis auf 50 Tausendtheile) der zu erwartende Gold- gehalt beurtheilen, um danach die zu nehmende Menge des Treibbleies und Beschickungssilbers zu bestimmen, indem man bei tiefgelber Farbe des Korns das 21/2--3fache, bei hellgelber Farbe das 2fache und bei weisser Farbe ein gleiches Gewicht Silber nimmt. 2 % Silber ertheilen dem Golde schon eine messinggelbe Farbe, bei 60 % ist gar keine gelbe Färbung mehr wahrzunehmen. -- Will man den Goldgehalt behuf genauer Silberbeschickung bis auf einige Tausendtheile ermitteln, so wird das auf der Capelle erhaltene Korn mit der seiner Farbe entsprechenden Silbermenge in ein Skarnitzel gethan, mit etwas Blei abgetrieben, die erfol- gende Legirung dünn ausgeplattet, zu einem Röllchen spiral- förmig aufgewickelt, in einem Kölbchen mit starker Salpeter- säure bis zum Verschwinden der salpetrigen Säure nur einmal gekocht und das zurückbleibende Gold wie bei der Hauptprobe (§. 133. Nr. 6) behandelt.
Man erfährt auf diese Weise, ob man es mit einem silber- haltigen Gold (Gold mit dem 3fachen oder weniger als dem 3 fachen Silber) oder mit goldhaltigem Silber (Gold mit mehr als dem 3fachen Silber) zu thun hat.
Silberhaltiges Gold.
§. 133. Probe für silberhaltiges Gold. Diese von Kandel- hardt verbesserte Probe 1) umfasst nachstehende Operationen:
Einwägen.
1) Einwägen. Man wiegt nach dem Goldprobirgewicht
1) Polyt. Centr. 1857. S. 1151. -- Wiener Münzvertrag. Stuttgart 1857. S. 39.
V. Gold. Legirungen.
säure äussert auf Legirungen mit 625 Taus. Gold und darüber keine Wirkung.
Derartige Proben sind unzuverlässig, erfordern sehr viel Uebung und machen namentlich bei geringeren Goldgehalten keinen Anspruch auf Genauigkeit, weshalb man zur Erzielung sicherer Resultate das folgende Verfahren meist anwendet.
Abtreiben und Quartprobe.
2) Mittelst Abtreibens und Quartscheidung. Man wiegt nach dem Goldprobirgewicht (die in 1000 Theile getheilte Einheit = ½ Gramm) 500 Tausendtheile ein, treibt sie bei einem Kupfergehalt mit der 32 fachen Menge Blei bei hoher Temperatur ab und erfährt aus dem Verlust den Gehalt an Kupfer oder andern unedlen Metallen. Bei einer kupferfreien Legirung fällt dieses Abtreiben weg. Aus dem Gewicht und der Farbe des auf der Capelle erhaltenen Kornes lässt sich meist hinreichend annähernd (bis auf 50 Tausendtheile) der zu erwartende Gold- gehalt beurtheilen, um danach die zu nehmende Menge des Treibbleies und Beschickungssilbers zu bestimmen, indem man bei tiefgelber Farbe des Korns das 2½—3fache, bei hellgelber Farbe das 2fache und bei weisser Farbe ein gleiches Gewicht Silber nimmt. 2 % Silber ertheilen dem Golde schon eine messinggelbe Farbe, bei 60 % ist gar keine gelbe Färbung mehr wahrzunehmen. — Will man den Goldgehalt behuf genauer Silberbeschickung bis auf einige Tausendtheile ermitteln, so wird das auf der Capelle erhaltene Korn mit der seiner Farbe entsprechenden Silbermenge in ein Skarnitzel gethan, mit etwas Blei abgetrieben, die erfol- gende Legirung dünn ausgeplattet, zu einem Röllchen spiral- förmig aufgewickelt, in einem Kölbchen mit starker Salpeter- säure bis zum Verschwinden der salpetrigen Säure nur einmal gekocht und das zurückbleibende Gold wie bei der Hauptprobe (§. 133. Nr. 6) behandelt.
Man erfährt auf diese Weise, ob man es mit einem silber- haltigen Gold (Gold mit dem 3fachen oder weniger als dem 3 fachen Silber) oder mit goldhaltigem Silber (Gold mit mehr als dem 3fachen Silber) zu thun hat.
Silberhaltiges Gold.
§. 133. Probe für silberhaltiges Gold. Diese von Kandel- hardt verbesserte Probe 1) umfasst nachstehende Operationen:
Einwägen.
1) Einwägen. Man wiegt nach dem Goldprobirgewicht
1) Polyt. Centr. 1857. S. 1151. — Wiener Münzvertrag. Stuttgart 1857. S. 39.
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V. Gold. Legirungen.
säure äussert auf Legirungen mit 625 Taus. Gold und darüber
keine Wirkung.
Derartige Proben sind unzuverlässig, erfordern sehr viel
Uebung und machen namentlich bei geringeren Goldgehalten
keinen Anspruch auf Genauigkeit, weshalb man zur Erzielung
sicherer Resultate das folgende Verfahren meist anwendet.
2) Mittelst Abtreibens und Quartscheidung. Man
wiegt nach dem Goldprobirgewicht (die in 1000 Theile getheilte
Einheit = ½ Gramm) 500 Tausendtheile ein, treibt sie bei einem
Kupfergehalt mit der 32 fachen Menge Blei bei hoher Temperatur
ab und erfährt aus dem Verlust den Gehalt an Kupfer oder
andern unedlen Metallen. Bei einer kupferfreien Legirung fällt
dieses Abtreiben weg. Aus dem Gewicht und der Farbe des
auf der Capelle erhaltenen Kornes lässt sich meist hinreichend
annähernd (bis auf 50 Tausendtheile) der zu erwartende Gold-
gehalt beurtheilen, um danach die zu nehmende Menge des
Treibbleies und Beschickungssilbers zu bestimmen, indem man bei
tiefgelber Farbe des Korns das 2½—3fache, bei hellgelber Farbe
das 2fache und bei weisser Farbe ein gleiches Gewicht Silber nimmt.
2 % Silber ertheilen dem Golde schon eine messinggelbe Farbe,
bei 60 % ist gar keine gelbe Färbung mehr wahrzunehmen. —
Will man den Goldgehalt behuf genauer Silberbeschickung bis
auf einige Tausendtheile ermitteln, so wird das auf der Capelle
erhaltene Korn mit der seiner Farbe entsprechenden Silbermenge
in ein Skarnitzel gethan, mit etwas Blei abgetrieben, die erfol-
gende Legirung dünn ausgeplattet, zu einem Röllchen spiral-
förmig aufgewickelt, in einem Kölbchen mit starker Salpeter-
säure bis zum Verschwinden der salpetrigen Säure nur einmal
gekocht und das zurückbleibende Gold wie bei der Hauptprobe
(§. 133. Nr. 6) behandelt.
Man erfährt auf diese Weise, ob man es mit einem silber-
haltigen Gold (Gold mit dem 3fachen oder weniger als dem
3 fachen Silber) oder mit goldhaltigem Silber (Gold mit
mehr als dem 3fachen Silber) zu thun hat.
§. 133. Probe für silberhaltiges Gold. Diese von Kandel-
hardt verbesserte Probe 1) umfasst nachstehende Operationen:
1) Einwägen. Man wiegt nach dem Goldprobirgewicht
1) Polyt. Centr. 1857. S. 1151. — Wiener Münzvertrag. Stuttgart
1857. S. 39.
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/342>, abgerufen am 23.11.2024.
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