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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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internationalen Fabrikgesetzgebung" angeknüpft werden sollten. Es ist bekannt,
daß die meisten Regierungen damals ablehnend antworteten.

Als die Arbeiterbewegung diesen Gedanken aufnahm, ohne in ihrer Wirksam-
keit für den nationalen Arbeiterschutz auch nur eine Sekunde zu erlahmen, gewann
er mehr praktische Bedeutung. Von der Schweiz drang er nach Deutschland,
Oesterreich, nach den romanischen Ländern und nach England. Es folgten die
Anträge unserer Abgeordneten 1885 im Reichstage, der französischen Sozialisten
in der Deputiertenkammer im selben Jahre zu Gunsten des internationalen Ar-
beiterschutzes. Der 1887 zu St. Gallen beschlossene internationale Arbeiter-
kongreß, der 1889 in Paris tagte und die bekannten sieben Forderungen, darunter
vor allen den Achtstundentag, aufstellte, erzwang die Aufmerksamkeit der Re-
gierungen. Jndes hatte die Berliner Arbeiterschutzkonferenz nur ein klägliches
Ergebnis. Die sozialistischen Parteien wurden aber durch die Verhältnisse dahin
gedrängt, den Arbeiterschutz im eigenen Lande wieder überall mehr in den
Vordergrund zu schieben.

Töricht ist es, wenn der Eigennutz der Unternehmer in hohlen Flausen den
Druck der internationalen Konkurrenz verantwortlich macht für die Nichtein-
führung oder Nichtausdehnung des Arbeiterschutzes in einem einzelnen Lande.
Es ist nicht nötig, damit zu warten, bis internationale Abmachungen getroffen
sind. Wenn Oesterreich, das gewerblich weit hinter dem Deutschen Reiche zurück-
steht, wenn die kleine Schweiz Arbeiterschutzgesetze einführen, so kann Deutschland
nicht bloß das Gleiche, sondern mehr tun. Aber das bischen Arbeiterschutz der
Gewerbenovelle, verquickt mit sehr viel Unternehmerschutz, hat es glücklich bis zum
Elfstundentag für Frauen gebracht, der noch dazu durch Ausnahmebefugnisse nur
zu oft bloß auf dem Papier stehen bleibt.

a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden
Normalarbeitstages.

Aber wir können uns nicht mehr mit dem Elfstundentag, auch nicht mit dem
Zehnstundentag begnügen. Die Reform muß tiefer gehen, wir brauchen den
Achtstundentag. Es hieße Wasser ins Meer tragen, wollten wir im ersten Jahr-
zehnt des zwanzigsten Jahrhunderts deutschen Arbeitern die Vorteile des Nor-
malarbeitstages - denn so, nicht wie staatssozialistische Pfiffigkeit sagt, Maxi-
malarbeitstags, müssen wir ihn nennen, da er nicht bloß die Dauer, sondern An-
fang, Ende, Pausen usw. regelt - wenn wir also die Vorteile des Normalarbeits-
tages ausführlich erst begründen wollten. Die Geschichte des Normalarbeitstages
in England, wo er für einen Teil der Arbeiterklasse "die moralische und physische
Wiedergeburt" bedeutete, um mit Marx zu reden, in Oesterreich, in der Schweiz,
jenseits des Weltmeeres ist ein vollgültiger Beweis für die Notwendigkeit dieser
obersten sozialen Reformmaßregel. Der Normalarbeitstag stählt die Wider-
standsfähigkeit der Arbeiter, er verkürzt nicht die Löbne, wie seine Gegner fabeln,
er steigert sie. Die Jndustrie schädigt er nicht, im Gegenteil nötigt er sie zu tech-
nischen Verbesserungen, zu verständigerem, intensiverem Wirtschaften, zu zahl-
reichen Ersparnissen. Die Verkürzung der Arbeitszeit vermindert durchaus
nicht die Menge der erzeugten Waren, denn die Leistungsfähigkeit des Arbeiters,
seine Frische, seine Aufmerksamkeit stehen im umgekehrten Verhältnis zur Länge
des Arbeitstages: je kürzere Zeit er schafft, desto Besseres leistet, desto mehr pro-
duziert er. Jn einer Schweizer Spinnerei wurden, auf 10000 Spindeln be-
rechnet, 1876 und 1877 bei zwölfstündiger Arbeitszeit täglich 372,18 Kilogramm
Garn gesponnen, 1879 und 1880 bei elfstündiger Arbeitszeit 388,88 Kilogramm
erzeugt. Ein englischer Landarbeiter schafft 10, ein russischer 16 Stunden: der
Engländer verrichtet in einem Tage die Tagesarbeit von zwei Russen. Der Kampf
für den Achtstundentag wurde 1856 in Australien mächtig dadurch gefördert, daß

internationalen Fabrikgesetzgebung“ angeknüpft werden sollten. Es ist bekannt,
daß die meisten Regierungen damals ablehnend antworteten.

Als die Arbeiterbewegung diesen Gedanken aufnahm, ohne in ihrer Wirksam-
keit für den nationalen Arbeiterschutz auch nur eine Sekunde zu erlahmen, gewann
er mehr praktische Bedeutung. Von der Schweiz drang er nach Deutschland,
Oesterreich, nach den romanischen Ländern und nach England. Es folgten die
Anträge unserer Abgeordneten 1885 im Reichstage, der französischen Sozialisten
in der Deputiertenkammer im selben Jahre zu Gunsten des internationalen Ar-
beiterschutzes. Der 1887 zu St. Gallen beschlossene internationale Arbeiter-
kongreß, der 1889 in Paris tagte und die bekannten sieben Forderungen, darunter
vor allen den Achtstundentag, aufstellte, erzwang die Aufmerksamkeit der Re-
gierungen. Jndes hatte die Berliner Arbeiterschutzkonferenz nur ein klägliches
Ergebnis. Die sozialistischen Parteien wurden aber durch die Verhältnisse dahin
gedrängt, den Arbeiterschutz im eigenen Lande wieder überall mehr in den
Vordergrund zu schieben.

Töricht ist es, wenn der Eigennutz der Unternehmer in hohlen Flausen den
Druck der internationalen Konkurrenz verantwortlich macht für die Nichtein-
führung oder Nichtausdehnung des Arbeiterschutzes in einem einzelnen Lande.
Es ist nicht nötig, damit zu warten, bis internationale Abmachungen getroffen
sind. Wenn Oesterreich, das gewerblich weit hinter dem Deutschen Reiche zurück-
steht, wenn die kleine Schweiz Arbeiterschutzgesetze einführen, so kann Deutschland
nicht bloß das Gleiche, sondern mehr tun. Aber das bischen Arbeiterschutz der
Gewerbenovelle, verquickt mit sehr viel Unternehmerschutz, hat es glücklich bis zum
Elfstundentag für Frauen gebracht, der noch dazu durch Ausnahmebefugnisse nur
zu oft bloß auf dem Papier stehen bleibt.

a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden
Normalarbeitstages.

Aber wir können uns nicht mehr mit dem Elfstundentag, auch nicht mit dem
Zehnstundentag begnügen. Die Reform muß tiefer gehen, wir brauchen den
Achtstundentag. Es hieße Wasser ins Meer tragen, wollten wir im ersten Jahr-
zehnt des zwanzigsten Jahrhunderts deutschen Arbeitern die Vorteile des Nor-
malarbeitstages – denn so, nicht wie staatssozialistische Pfiffigkeit sagt, Maxi-
malarbeitstags, müssen wir ihn nennen, da er nicht bloß die Dauer, sondern An-
fang, Ende, Pausen usw. regelt – wenn wir also die Vorteile des Normalarbeits-
tages ausführlich erst begründen wollten. Die Geschichte des Normalarbeitstages
in England, wo er für einen Teil der Arbeiterklasse „die moralische und physische
Wiedergeburt“ bedeutete, um mit Marx zu reden, in Oesterreich, in der Schweiz,
jenseits des Weltmeeres ist ein vollgültiger Beweis für die Notwendigkeit dieser
obersten sozialen Reformmaßregel. Der Normalarbeitstag stählt die Wider-
standsfähigkeit der Arbeiter, er verkürzt nicht die Löbne, wie seine Gegner fabeln,
er steigert sie. Die Jndustrie schädigt er nicht, im Gegenteil nötigt er sie zu tech-
nischen Verbesserungen, zu verständigerem, intensiverem Wirtschaften, zu zahl-
reichen Ersparnissen. Die Verkürzung der Arbeitszeit vermindert durchaus
nicht die Menge der erzeugten Waren, denn die Leistungsfähigkeit des Arbeiters,
seine Frische, seine Aufmerksamkeit stehen im umgekehrten Verhältnis zur Länge
des Arbeitstages: je kürzere Zeit er schafft, desto Besseres leistet, desto mehr pro-
duziert er. Jn einer Schweizer Spinnerei wurden, auf 10000 Spindeln be-
rechnet, 1876 und 1877 bei zwölfstündiger Arbeitszeit täglich 372,18 Kilogramm
Garn gesponnen, 1879 und 1880 bei elfstündiger Arbeitszeit 388,88 Kilogramm
erzeugt. Ein englischer Landarbeiter schafft 10, ein russischer 16 Stunden: der
Engländer verrichtet in einem Tage die Tagesarbeit von zwei Russen. Der Kampf
für den Achtstundentag wurde 1856 in Australien mächtig dadurch gefördert, daß

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[57/0059] internationalen Fabrikgesetzgebung“ angeknüpft werden sollten. Es ist bekannt, daß die meisten Regierungen damals ablehnend antworteten. Als die Arbeiterbewegung diesen Gedanken aufnahm, ohne in ihrer Wirksam- keit für den nationalen Arbeiterschutz auch nur eine Sekunde zu erlahmen, gewann er mehr praktische Bedeutung. Von der Schweiz drang er nach Deutschland, Oesterreich, nach den romanischen Ländern und nach England. Es folgten die Anträge unserer Abgeordneten 1885 im Reichstage, der französischen Sozialisten in der Deputiertenkammer im selben Jahre zu Gunsten des internationalen Ar- beiterschutzes. Der 1887 zu St. Gallen beschlossene internationale Arbeiter- kongreß, der 1889 in Paris tagte und die bekannten sieben Forderungen, darunter vor allen den Achtstundentag, aufstellte, erzwang die Aufmerksamkeit der Re- gierungen. Jndes hatte die Berliner Arbeiterschutzkonferenz nur ein klägliches Ergebnis. Die sozialistischen Parteien wurden aber durch die Verhältnisse dahin gedrängt, den Arbeiterschutz im eigenen Lande wieder überall mehr in den Vordergrund zu schieben. Töricht ist es, wenn der Eigennutz der Unternehmer in hohlen Flausen den Druck der internationalen Konkurrenz verantwortlich macht für die Nichtein- führung oder Nichtausdehnung des Arbeiterschutzes in einem einzelnen Lande. Es ist nicht nötig, damit zu warten, bis internationale Abmachungen getroffen sind. Wenn Oesterreich, das gewerblich weit hinter dem Deutschen Reiche zurück- steht, wenn die kleine Schweiz Arbeiterschutzgesetze einführen, so kann Deutschland nicht bloß das Gleiche, sondern mehr tun. Aber das bischen Arbeiterschutz der Gewerbenovelle, verquickt mit sehr viel Unternehmerschutz, hat es glücklich bis zum Elfstundentag für Frauen gebracht, der noch dazu durch Ausnahmebefugnisse nur zu oft bloß auf dem Papier stehen bleibt. a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden Normalarbeitstages. Aber wir können uns nicht mehr mit dem Elfstundentag, auch nicht mit dem Zehnstundentag begnügen. Die Reform muß tiefer gehen, wir brauchen den Achtstundentag. Es hieße Wasser ins Meer tragen, wollten wir im ersten Jahr- zehnt des zwanzigsten Jahrhunderts deutschen Arbeitern die Vorteile des Nor- malarbeitstages – denn so, nicht wie staatssozialistische Pfiffigkeit sagt, Maxi- malarbeitstags, müssen wir ihn nennen, da er nicht bloß die Dauer, sondern An- fang, Ende, Pausen usw. regelt – wenn wir also die Vorteile des Normalarbeits- tages ausführlich erst begründen wollten. Die Geschichte des Normalarbeitstages in England, wo er für einen Teil der Arbeiterklasse „die moralische und physische Wiedergeburt“ bedeutete, um mit Marx zu reden, in Oesterreich, in der Schweiz, jenseits des Weltmeeres ist ein vollgültiger Beweis für die Notwendigkeit dieser obersten sozialen Reformmaßregel. Der Normalarbeitstag stählt die Wider- standsfähigkeit der Arbeiter, er verkürzt nicht die Löbne, wie seine Gegner fabeln, er steigert sie. Die Jndustrie schädigt er nicht, im Gegenteil nötigt er sie zu tech- nischen Verbesserungen, zu verständigerem, intensiverem Wirtschaften, zu zahl- reichen Ersparnissen. Die Verkürzung der Arbeitszeit vermindert durchaus nicht die Menge der erzeugten Waren, denn die Leistungsfähigkeit des Arbeiters, seine Frische, seine Aufmerksamkeit stehen im umgekehrten Verhältnis zur Länge des Arbeitstages: je kürzere Zeit er schafft, desto Besseres leistet, desto mehr pro- duziert er. Jn einer Schweizer Spinnerei wurden, auf 10000 Spindeln be- rechnet, 1876 und 1877 bei zwölfstündiger Arbeitszeit täglich 372,18 Kilogramm Garn gesponnen, 1879 und 1880 bei elfstündiger Arbeitszeit 388,88 Kilogramm erzeugt. Ein englischer Landarbeiter schafft 10, ein russischer 16 Stunden: der Engländer verrichtet in einem Tage die Tagesarbeit von zwei Russen. Der Kampf für den Achtstundentag wurde 1856 in Australien mächtig dadurch gefördert, daß  

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-08T17:50:02Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/59>, abgerufen am 03.12.2024.