riori dargethan werden; denn das würde iene Dignität der- selben ganz unberührt lassen, sondern sie muß zugleich die Be- dingungen, unter welchen Gegenstände in Uebereinstimmung mit ienen Begriffen gegeben werden können, in allgemei- nen aber hinreichenden Kennzeichen darlegen, widrigenfals sie ohne allen Inhalt, mithin blosse logische Formen und nicht reine Verstandesbegriffe seyn würden.
Diese transscendentale Doctrin der Urtheils- kraft wird nun zwey Hauptstücke enthalten: das erste, welches von der sinnlichen Bedingung handelt, unter wel- cher reine Verstandesbegriffe allein gebraucht werden kön- nen, d. i. von dem Schematismus des reinen Verstandes; das zweyte aber von denen synthetischen Urtheilen, wel- che aus reinen Verstandesbegriffen, unter diesen Bedingun- gen a priori herfliessen, und allen übrigen Erkentnissen a priori zum Grunde liegen, d. i. von den Grundsätzen des reinen Verstandes.
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Der
Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch.
riori dargethan werden; denn das wuͤrde iene Dignitaͤt der- ſelben ganz unberuͤhrt laſſen, ſondern ſie muß zugleich die Be- dingungen, unter welchen Gegenſtaͤnde in Uebereinſtimmung mit ienen Begriffen gegeben werden koͤnnen, in allgemei- nen aber hinreichenden Kennzeichen darlegen, widrigenfals ſie ohne allen Inhalt, mithin bloſſe logiſche Formen und nicht reine Verſtandesbegriffe ſeyn wuͤrden.
Dieſe transſcendentale Doctrin der Urtheils- kraft wird nun zwey Hauptſtuͤcke enthalten: das erſte, welches von der ſinnlichen Bedingung handelt, unter wel- cher reine Verſtandesbegriffe allein gebraucht werden koͤn- nen, d. i. von dem Schematismus des reinen Verſtandes; das zweyte aber von denen ſynthetiſchen Urtheilen, wel- che aus reinen Verſtandesbegriffen, unter dieſen Bedingun- gen a priori herflieſſen, und allen uͤbrigen Erkentniſſen a priori zum Grunde liegen, d. i. von den Grundſaͤtzen des reinen Verſtandes.
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Der
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Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch.
riori dargethan werden; denn das wuͤrde iene Dignitaͤt der-
ſelben ganz unberuͤhrt laſſen, ſondern ſie muß zugleich die Be-
dingungen, unter welchen Gegenſtaͤnde in Uebereinſtimmung
mit ienen Begriffen gegeben werden koͤnnen, in allgemei-
nen aber hinreichenden Kennzeichen darlegen, widrigenfals
ſie ohne allen Inhalt, mithin bloſſe logiſche Formen und
nicht reine Verſtandesbegriffe ſeyn wuͤrden.
Dieſe transſcendentale Doctrin der Urtheils-
kraft wird nun zwey Hauptſtuͤcke enthalten: das erſte,
welches von der ſinnlichen Bedingung handelt, unter wel-
cher reine Verſtandesbegriffe allein gebraucht werden koͤn-
nen, d. i. von dem Schematismus des reinen Verſtandes;
das zweyte aber von denen ſynthetiſchen Urtheilen, wel-
che aus reinen Verſtandesbegriffen, unter dieſen Bedingun-
gen a priori herflieſſen, und allen uͤbrigen Erkentniſſen a
priori zum Grunde liegen, d. i. von den Grundſaͤtzen des
reinen Verſtandes.
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Kant, Immanuel: Critik der reinen Vernunft. Riga, 1781, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_rvernunft_1781/166>, abgerufen am 24.11.2024.
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