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Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.

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liget vnd befiehlet / zun Rom. am 12. 1. Thes. 4. Jer. 22. 2. Sam.Rom. 1. 1. Thes. 4. Jer. 22. 2. Sam. 1. vnd 1. Par. 25. 1. vnd 1. Paralip. 25.

Zum dritten / das ich hiemit meine liebe die ich zu E. E. vnd A. gunsten trage / als ein Seelenhirte zu seinen Schefflein billich tragen vnd haben sol an den tag gebe.

Zum vierdten / das diese Predigt sein möchte / nicht allein ein küntliches Document, oder öffentliches Zeugniß eines Christlichen luctus vnd vnterthenigen Gottseligen trawren / auch nicht allein ein feines ornament, oder ansehenliche Zierde der Christlichen Begrebnis / sondern eine Ehre vnd Trostpredigt / Eine Ehrpredigt zum vnvergeßlichen Gedechtnis vnsers seligen abgestorbenen Landesfürsten / Hertzogen Henrici Julij, Eine Trostpredigt vns leidtragenden Vnterthanen. Entlich vnd zum letzten / das E. E. vnd Achtbar g. jtzo vnd zu aller zeit zusehen vnd auff zuweisen hetten / wie ich zugesantem befehl nach gelebt / was ich gelehrt vnd geprediget / vnd was ich für ein Thema oder text auß Gottes Wort zur Leichpredigt vber S. F. G. todt meinen Schefflein vnd Sareptanern, hette geführt vnd tractirt. Diese vnd keine andere Vrsachen nun / Großgünstige Herren / Gefattern vnd Zuhörer / haben mich impellirt vnd bewogen / E. E. vnd A. g. diese meine geringschetzige Predigt zu zuschreiben / vnd als ein munusculum zuvorehren / freundlich vnd demütig bittende / dieselben wolten sie günstiglich vnd im besten / wie es (dessen Gott mein Zeuge) gemeinet / auff vnd annehmen / vnd mit anderen Gottseligen frommen Christen / beyde zum trost / vnd guter seliger praeparation zum todt vnd sanfftem / seligem Sterbestündelein gebrauchen. Bin E. E. vnd Achtbar gunsten / vnd deroselben Kindern mit meinem Pater noster vnd armen vermügen jeder zeit ferner

liget vnd befiehlet / zun Rom. am 12. 1. Thes. 4. Jer. 22. 2. Sam.Rom. 1. 1. Thes. 4. Jer. 22. 2. Sam. 1. vnd 1. Par. 25. 1. vnd 1. Paralip. 25.

Zum dritten / das ich hiemit meine liebe die ich zu E. E. vnd A. gunsten trage / als ein Seelenhirte zu seinen Schefflein billich tragen vnd haben sol an den tag gebe.

Zum vierdten / das diese Predigt sein möchte / nicht allein ein küntliches Document, oder öffentliches Zeugniß eines Christlichen luctus vnd vnterthenigen Gottseligen trawren / auch nicht allein ein feines ornament, oder ansehenliche Zierde der Christlichen Begrebnis / sondern eine Ehre vnd Trostpredigt / Eine Ehrpredigt zum vnvergeßlichen Gedechtnis vnsers seligen abgestorbenen Landesfürsten / Hertzogen Henrici Julij, Eine Trostpredigt vns leidtragenden Vnterthanen. Entlich vnd zum letzten / das E. E. vnd Achtbar g. jtzo vnd zu aller zeit zusehen vnd auff zuweisen hetten / wie ich zugesantem befehl nach gelebt / was ich gelehrt vnd geprediget / vnd was ich für ein Thema oder text auß Gottes Wort zur Leichpredigt vber S. F. G. todt meinen Schefflein vnd Sareptanern, hette geführt vnd tractirt. Diese vnd keine andere Vrsachen nun / Großgünstige Herren / Gefattern vnd Zuhörer / haben mich impellirt vnd bewogen / E. E. vnd A. g. diese meine geringschetzige Predigt zu zuschreiben / vnd als ein munusculum zuvorehren / freundlich vnd demütig bittende / dieselben wolten sie günstiglich vnd im besten / wie es (dessen Gott mein Zeuge) gemeinet / auff vnd annehmen / vnd mit anderen Gottseligen frommen Christen / beyde zum trost / vnd guter seliger praeparation zum todt vnd sanfftem / seligem Sterbestündelein gebrauchen. Bin E. E. vnd Achtbar gunsten / vnd deroselben Kindern mit meinem Pater noster vnd armen vermügen jeder zeit ferner

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[0007] liget vnd befiehlet / zun Rom. am 12. 1. Thes. 4. Jer. 22. 2. Sam. 1. vnd 1. Paralip. 25. Rom. 1. 1. Thes. 4. Jer. 22. 2. Sam. 1. vnd 1. Par. 25. Zum dritten / das ich hiemit meine liebe die ich zu E. E. vnd A. gunsten trage / als ein Seelenhirte zu seinen Schefflein billich tragen vnd haben sol an den tag gebe. Zum vierdten / das diese Predigt sein möchte / nicht allein ein küntliches Document, oder öffentliches Zeugniß eines Christlichen luctus vnd vnterthenigen Gottseligen trawren / auch nicht allein ein feines ornament, oder ansehenliche Zierde der Christlichen Begrebnis / sondern eine Ehre vnd Trostpredigt / Eine Ehrpredigt zum vnvergeßlichen Gedechtnis vnsers seligen abgestorbenen Landesfürsten / Hertzogen Henrici Julij, Eine Trostpredigt vns leidtragenden Vnterthanen. Entlich vnd zum letzten / das E. E. vnd Achtbar g. jtzo vnd zu aller zeit zusehen vnd auff zuweisen hetten / wie ich zugesantem befehl nach gelebt / was ich gelehrt vnd geprediget / vnd was ich für ein Thema oder text auß Gottes Wort zur Leichpredigt vber S. F. G. todt meinen Schefflein vnd Sareptanern, hette geführt vnd tractirt. Diese vnd keine andere Vrsachen nun / Großgünstige Herren / Gefattern vnd Zuhörer / haben mich impellirt vnd bewogen / E. E. vnd A. g. diese meine geringschetzige Predigt zu zuschreiben / vnd als ein munusculum zuvorehren / freundlich vnd demütig bittende / dieselben wolten sie günstiglich vnd im besten / wie es (dessen Gott mein Zeuge) gemeinet / auff vnd annehmen / vnd mit anderen Gottseligen frommen Christen / beyde zum trost / vnd guter seliger praeparation zum todt vnd sanfftem / seligem Sterbestündelein gebrauchen. Bin E. E. vnd Achtbar gunsten / vnd deroselben Kindern mit meinem Pater noster vnd armen vermügen jeder zeit ferner

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Zitationshilfe: Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kale_leichpredigt_1613/7>, abgerufen am 20.04.2024.