Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

Bild:
<< vorherige Seite
Acht. Kap. Nachrichten von dem holländischen Handel in Japan.

Zol, (Quanmotz auf japanisch) ist eigentlich bei den Japanern sehr wenig im Ge-
brauch, und hier in Nangasacki nur blos eingeführt, um den Ausländern auf alle mögliche
Art etwas abzunehmen und den Bürgern dieser Stadt dagegen zuzuwenden. Dieser Zol
heist, in sofern er eingefordert wird, Kosen oder Koosen gin, d. i. Recognition, Mäkler
oder Mühegeld, bei der Austheilung aber nent man ihn Fannagin oder Blumengeld, weil
es den armen Unterthanen zu ihrem Unterhalt aus dem fremden Handel hervorblühet. Es
wird jedem nach Verhältnis seiner bürgerlichen Lasten und Auflagen zugetheilt, welche nach
Gelegenheit der Gassen der Stadt eingerichtet sind, und die Portionen gehn von 3 bis 15
Tails. Es ist gewis, daß die Unterthanen ohne eine solche Unterstützung an diesem un-
fruchtbaren abgelegnen Orte nicht wohl würden leben können, sondern sich verlaufen müsten.

Die Waaren der Geselschaft müssen aber 15 Procent, also vom Ganzen der 300,000
Tails 45000 bezahlen. Die Güter der Privatpersonen, welche noch in einem besondern
Combang verkauft werden, müssen noch stärkre Abgaben bezahlen, nemlich von den Waa-
ren, die nach Stücken verkauft werden, 65 Procent, also von 20000 Tails 13000, und
von den Gütern, die nach dem Gewicht verkauft werden, 70 Procent, von 20,000 also
14000 Tails. Diese Erhöhung des Zols für die Güter der Privatbedienten ist deshalb
eingeführt, weil diese ihre Waaren auf den Schiffen ihrer Herrn Frachtfrei herbringen und
daher mit wenigerm Gewin vorlieb nehmen können. Die Sineser, welche nur eine so kurze
Ueberfarth haben, müssen deshalb sechzig Procent bezahlen, oder von den 600,000 Tails,
welche sie in Waaren einführen, einen Zol von 306,000. Rechnet man hiezu noch die
Miethe für die Häuser unsrer Nation von 5580 Thails, von den Sinesern 16000; so
macht dieses zusammen eine jährliche Summe von 453,580 Thails, welche der ausländische
Handel jährlich dem Magistrat und der Bürgerschaft dieser Stadt einbringt.

Der Gewin, den die edle Compagnie von ihren Waaren zieht, ist auf alle Gat-
tungen nicht alle Jahre gleich. Er richtet sich gemeiniglich nach dem abwechselnden Preise
in Miaco und dieser nach dem jedesmaligen Bedürfnis irgend einer Art von Waaren im
Lande. Viele Jahre und alle Arten Waaren zusammengenommen, möchte es eine ziemlich
richtige Mittelangabe seyn, daß der Gewinn überhaupt 60 Procent, aber nach Abzug aller
hiesigen Unkosten, nur 40 bis 45 Procent reiner Gewin sey, daß also die vor 101/2 Tonnen
Goldes eingebrachte Waaren etwa vier bis vier und eine halbe Tonne Goldes reinen Gewin
gäben. Dieses ist in der That für eine so große Handelsgeselschaft, welche in Jndien zu
Wasser und zu Lande beständig 18000 Mann, mit einer monatlichen Besoldung von mehr
als 260,000 Gulden, in ihren Diensten hält, außerdem noch eine so große Menge Schiffe,
Festungen und Magazine unterhalten mus, -- für eine solche Handelsgeselschaft ist dieser
Gewin in der That nur geringe, und würde der vielen Mühe nicht verlohnen, wenn nicht

die
Zweiter Band. P
Acht. Kap. Nachrichten von dem hollaͤndiſchen Handel in Japan.

Zol, (Quanmotz auf japaniſch) iſt eigentlich bei den Japanern ſehr wenig im Ge-
brauch, und hier in Nangaſacki nur blos eingefuͤhrt, um den Auslaͤndern auf alle moͤgliche
Art etwas abzunehmen und den Buͤrgern dieſer Stadt dagegen zuzuwenden. Dieſer Zol
heiſt, in ſofern er eingefordert wird, Koſen oder Kooſen gin, d. i. Recognition, Maͤkler
oder Muͤhegeld, bei der Austheilung aber nent man ihn Fannagin oder Blumengeld, weil
es den armen Unterthanen zu ihrem Unterhalt aus dem fremden Handel hervorbluͤhet. Es
wird jedem nach Verhaͤltnis ſeiner buͤrgerlichen Laſten und Auflagen zugetheilt, welche nach
Gelegenheit der Gaſſen der Stadt eingerichtet ſind, und die Portionen gehn von 3 bis 15
Tails. Es iſt gewis, daß die Unterthanen ohne eine ſolche Unterſtuͤtzung an dieſem un-
fruchtbaren abgelegnen Orte nicht wohl wuͤrden leben koͤnnen, ſondern ſich verlaufen muͤſten.

Die Waaren der Geſelſchaft muͤſſen aber 15 Procent, alſo vom Ganzen der 300,000
Tails 45000 bezahlen. Die Guͤter der Privatperſonen, welche noch in einem beſondern
Combang verkauft werden, muͤſſen noch ſtaͤrkre Abgaben bezahlen, nemlich von den Waa-
ren, die nach Stuͤcken verkauft werden, 65 Procent, alſo von 20000 Tails 13000, und
von den Guͤtern, die nach dem Gewicht verkauft werden, 70 Procent, von 20,000 alſo
14000 Tails. Dieſe Erhoͤhung des Zols fuͤr die Guͤter der Privatbedienten iſt deshalb
eingefuͤhrt, weil dieſe ihre Waaren auf den Schiffen ihrer Herrn Frachtfrei herbringen und
daher mit wenigerm Gewin vorlieb nehmen koͤnnen. Die Sineſer, welche nur eine ſo kurze
Ueberfarth haben, muͤſſen deshalb ſechzig Procent bezahlen, oder von den 600,000 Tails,
welche ſie in Waaren einfuͤhren, einen Zol von 306,000. Rechnet man hiezu noch die
Miethe fuͤr die Haͤuſer unſrer Nation von 5580 Thails, von den Sineſern 16000; ſo
macht dieſes zuſammen eine jaͤhrliche Summe von 453,580 Thails, welche der auslaͤndiſche
Handel jaͤhrlich dem Magiſtrat und der Buͤrgerſchaft dieſer Stadt einbringt.

Der Gewin, den die edle Compagnie von ihren Waaren zieht, iſt auf alle Gat-
tungen nicht alle Jahre gleich. Er richtet ſich gemeiniglich nach dem abwechſelnden Preiſe
in Miaco und dieſer nach dem jedesmaligen Beduͤrfnis irgend einer Art von Waaren im
Lande. Viele Jahre und alle Arten Waaren zuſammengenommen, moͤchte es eine ziemlich
richtige Mittelangabe ſeyn, daß der Gewinn uͤberhaupt 60 Procent, aber nach Abzug aller
hieſigen Unkoſten, nur 40 bis 45 Procent reiner Gewin ſey, daß alſo die vor 10½ Tonnen
Goldes eingebrachte Waaren etwa vier bis vier und eine halbe Tonne Goldes reinen Gewin
gaͤben. Dieſes iſt in der That fuͤr eine ſo große Handelsgeſelſchaft, welche in Jndien zu
Waſſer und zu Lande beſtaͤndig 18000 Mann, mit einer monatlichen Beſoldung von mehr
als 260,000 Gulden, in ihren Dienſten haͤlt, außerdem noch eine ſo große Menge Schiffe,
Feſtungen und Magazine unterhalten mus, — fuͤr eine ſolche Handelsgeſelſchaft iſt dieſer
Gewin in der That nur geringe, und wuͤrde der vielen Muͤhe nicht verlohnen, wenn nicht

die
Zweiter Band. P
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0127" n="113"/>
          <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Acht. Kap. Nachrichten von dem holla&#x0364;ndi&#x017F;chen Handel in Japan.</hi> </fw><lb/>
          <p><hi rendition="#fr">Zol,</hi> (Quanmotz auf japani&#x017F;ch) i&#x017F;t eigentlich bei den Japanern &#x017F;ehr wenig im Ge-<lb/>
brauch, und hier in Nanga&#x017F;acki nur blos eingefu&#x0364;hrt, um den Ausla&#x0364;ndern auf alle mo&#x0364;gliche<lb/>
Art etwas abzunehmen und den Bu&#x0364;rgern die&#x017F;er Stadt dagegen zuzuwenden. Die&#x017F;er Zol<lb/>
hei&#x017F;t, in &#x017F;ofern er eingefordert wird, <hi rendition="#fr">Ko&#x017F;en</hi> oder <hi rendition="#fr">Koo&#x017F;en gin,</hi> d. i. Recognition, Ma&#x0364;kler<lb/>
oder Mu&#x0364;hegeld, bei der Austheilung aber nent man ihn <hi rendition="#fr">Fannagin</hi> oder <hi rendition="#fr">Blumengeld,</hi> weil<lb/>
es den armen Unterthanen zu ihrem Unterhalt aus dem fremden Handel hervorblu&#x0364;het. Es<lb/>
wird jedem nach Verha&#x0364;ltnis &#x017F;einer bu&#x0364;rgerlichen La&#x017F;ten und Auflagen zugetheilt, welche nach<lb/>
Gelegenheit der Ga&#x017F;&#x017F;en der Stadt eingerichtet &#x017F;ind, und die Portionen gehn von 3 bis 15<lb/>
Tails. Es i&#x017F;t gewis, daß die Unterthanen ohne eine &#x017F;olche Unter&#x017F;tu&#x0364;tzung an die&#x017F;em un-<lb/>
fruchtbaren abgelegnen Orte nicht wohl wu&#x0364;rden leben ko&#x0364;nnen, &#x017F;ondern &#x017F;ich verlaufen mu&#x0364;&#x017F;ten.</p><lb/>
          <p>Die Waaren der Ge&#x017F;el&#x017F;chaft mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en aber 15 Procent, al&#x017F;o vom Ganzen der 300,000<lb/><hi rendition="#fr">Tails</hi> 45000 bezahlen. Die Gu&#x0364;ter der Privatper&#x017F;onen, welche noch in einem be&#x017F;ondern<lb/><hi rendition="#fr">Combang</hi> verkauft werden, mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en noch &#x017F;ta&#x0364;rkre Abgaben bezahlen, nemlich von den Waa-<lb/>
ren, die nach Stu&#x0364;cken verkauft werden, 65 Procent, al&#x017F;o von 20000 Tails 13000, und<lb/>
von den Gu&#x0364;tern, die nach dem Gewicht verkauft werden, 70 Procent, von 20,000 al&#x017F;o<lb/>
14000 <hi rendition="#fr">Tails.</hi> Die&#x017F;e Erho&#x0364;hung des Zols fu&#x0364;r die Gu&#x0364;ter der Privatbedienten i&#x017F;t deshalb<lb/>
eingefu&#x0364;hrt, weil die&#x017F;e ihre Waaren auf den Schiffen ihrer Herrn Frachtfrei herbringen und<lb/>
daher mit wenigerm Gewin vorlieb nehmen ko&#x0364;nnen. Die Sine&#x017F;er, welche nur eine &#x017F;o kurze<lb/>
Ueberfarth haben, mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en deshalb <hi rendition="#fr">&#x017F;echzig</hi> Procent bezahlen, oder von den 600,000 Tails,<lb/>
welche &#x017F;ie in Waaren einfu&#x0364;hren, einen Zol von 306,000. Rechnet man hiezu noch die<lb/>
Miethe fu&#x0364;r die Ha&#x0364;u&#x017F;er un&#x017F;rer Nation von 5580 <hi rendition="#fr">Thails,</hi> von den <hi rendition="#fr">Sine&#x017F;ern</hi> 16000; &#x017F;o<lb/>
macht die&#x017F;es zu&#x017F;ammen eine ja&#x0364;hrliche Summe von 453,580 <hi rendition="#fr">Thails,</hi> welche der ausla&#x0364;ndi&#x017F;che<lb/>
Handel ja&#x0364;hrlich dem Magi&#x017F;trat und der Bu&#x0364;rger&#x017F;chaft die&#x017F;er Stadt einbringt.</p><lb/>
          <p>Der Gewin, den die edle Compagnie von ihren Waaren zieht, i&#x017F;t auf alle Gat-<lb/>
tungen nicht alle Jahre gleich. Er richtet &#x017F;ich gemeiniglich nach dem abwech&#x017F;elnden Prei&#x017F;e<lb/>
in <hi rendition="#fr">Miaco</hi> und die&#x017F;er nach dem jedesmaligen Bedu&#x0364;rfnis irgend einer Art von Waaren im<lb/>
Lande. Viele Jahre und alle Arten Waaren zu&#x017F;ammengenommen, mo&#x0364;chte es eine ziemlich<lb/>
richtige Mittelangabe &#x017F;eyn, daß der Gewinn u&#x0364;berhaupt 60 Procent, aber nach Abzug aller<lb/>
hie&#x017F;igen Unko&#x017F;ten, nur 40 bis 45 Procent reiner Gewin &#x017F;ey, daß al&#x017F;o die vor 10½ Tonnen<lb/>
Goldes eingebrachte Waaren etwa vier bis vier und eine halbe Tonne Goldes reinen Gewin<lb/>
ga&#x0364;ben. Die&#x017F;es i&#x017F;t in der That fu&#x0364;r eine &#x017F;o große Handelsge&#x017F;el&#x017F;chaft, welche in Jndien zu<lb/>
Wa&#x017F;&#x017F;er und zu Lande be&#x017F;ta&#x0364;ndig 18000 Mann, mit einer monatlichen Be&#x017F;oldung von mehr<lb/>
als 260,000 Gulden, in ihren Dien&#x017F;ten ha&#x0364;lt, außerdem noch eine &#x017F;o große Menge Schiffe,<lb/>
Fe&#x017F;tungen und Magazine unterhalten mus, &#x2014; fu&#x0364;r eine &#x017F;olche Handelsge&#x017F;el&#x017F;chaft i&#x017F;t die&#x017F;er<lb/>
Gewin in der That nur geringe, und wu&#x0364;rde der vielen Mu&#x0364;he nicht verlohnen, wenn nicht<lb/>
<fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">Zweiter Band.</hi> P</fw><fw place="bottom" type="catch">die</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[113/0127] Acht. Kap. Nachrichten von dem hollaͤndiſchen Handel in Japan. Zol, (Quanmotz auf japaniſch) iſt eigentlich bei den Japanern ſehr wenig im Ge- brauch, und hier in Nangaſacki nur blos eingefuͤhrt, um den Auslaͤndern auf alle moͤgliche Art etwas abzunehmen und den Buͤrgern dieſer Stadt dagegen zuzuwenden. Dieſer Zol heiſt, in ſofern er eingefordert wird, Koſen oder Kooſen gin, d. i. Recognition, Maͤkler oder Muͤhegeld, bei der Austheilung aber nent man ihn Fannagin oder Blumengeld, weil es den armen Unterthanen zu ihrem Unterhalt aus dem fremden Handel hervorbluͤhet. Es wird jedem nach Verhaͤltnis ſeiner buͤrgerlichen Laſten und Auflagen zugetheilt, welche nach Gelegenheit der Gaſſen der Stadt eingerichtet ſind, und die Portionen gehn von 3 bis 15 Tails. Es iſt gewis, daß die Unterthanen ohne eine ſolche Unterſtuͤtzung an dieſem un- fruchtbaren abgelegnen Orte nicht wohl wuͤrden leben koͤnnen, ſondern ſich verlaufen muͤſten. Die Waaren der Geſelſchaft muͤſſen aber 15 Procent, alſo vom Ganzen der 300,000 Tails 45000 bezahlen. Die Guͤter der Privatperſonen, welche noch in einem beſondern Combang verkauft werden, muͤſſen noch ſtaͤrkre Abgaben bezahlen, nemlich von den Waa- ren, die nach Stuͤcken verkauft werden, 65 Procent, alſo von 20000 Tails 13000, und von den Guͤtern, die nach dem Gewicht verkauft werden, 70 Procent, von 20,000 alſo 14000 Tails. Dieſe Erhoͤhung des Zols fuͤr die Guͤter der Privatbedienten iſt deshalb eingefuͤhrt, weil dieſe ihre Waaren auf den Schiffen ihrer Herrn Frachtfrei herbringen und daher mit wenigerm Gewin vorlieb nehmen koͤnnen. Die Sineſer, welche nur eine ſo kurze Ueberfarth haben, muͤſſen deshalb ſechzig Procent bezahlen, oder von den 600,000 Tails, welche ſie in Waaren einfuͤhren, einen Zol von 306,000. Rechnet man hiezu noch die Miethe fuͤr die Haͤuſer unſrer Nation von 5580 Thails, von den Sineſern 16000; ſo macht dieſes zuſammen eine jaͤhrliche Summe von 453,580 Thails, welche der auslaͤndiſche Handel jaͤhrlich dem Magiſtrat und der Buͤrgerſchaft dieſer Stadt einbringt. Der Gewin, den die edle Compagnie von ihren Waaren zieht, iſt auf alle Gat- tungen nicht alle Jahre gleich. Er richtet ſich gemeiniglich nach dem abwechſelnden Preiſe in Miaco und dieſer nach dem jedesmaligen Beduͤrfnis irgend einer Art von Waaren im Lande. Viele Jahre und alle Arten Waaren zuſammengenommen, moͤchte es eine ziemlich richtige Mittelangabe ſeyn, daß der Gewinn uͤberhaupt 60 Procent, aber nach Abzug aller hieſigen Unkoſten, nur 40 bis 45 Procent reiner Gewin ſey, daß alſo die vor 10½ Tonnen Goldes eingebrachte Waaren etwa vier bis vier und eine halbe Tonne Goldes reinen Gewin gaͤben. Dieſes iſt in der That fuͤr eine ſo große Handelsgeſelſchaft, welche in Jndien zu Waſſer und zu Lande beſtaͤndig 18000 Mann, mit einer monatlichen Beſoldung von mehr als 260,000 Gulden, in ihren Dienſten haͤlt, außerdem noch eine ſo große Menge Schiffe, Feſtungen und Magazine unterhalten mus, — fuͤr eine ſolche Handelsgeſelſchaft iſt dieſer Gewin in der That nur geringe, und wuͤrde der vielen Muͤhe nicht verlohnen, wenn nicht die Zweiter Band. P

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/127
Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/127>, abgerufen am 25.11.2024.