Es ist schlechterdings nothwendig, daß die Manu-Die Landes- manufactu- ren müssen mit den aus- ländischen einerley Preiß hal- ten, wenn der Kanf- mann beste- hen soll. facturen und Fabriken des Landes mit denen ausländi- schen Waaren von eben der Art und Güte einerley Preiß halten. Außerdem ist es gar nicht möglich daß der Kaufmann dabey bestehen kann. Er wird ent- weder nichts dabey gewinnen, oder, welches auf einer- ley hinausläuft, er wird keinen Absatz haben. Man wende mir nicht ein, daß man schon die Einfuhre der fremden Waaren durch gute Maaßregeln hintern und die Unterthanen zum Verbrauch der Landeswaaren nö- thigen kann. So bald der Unterschied in dem Preiße der Waaren sehr merklich ist; so werden sich die Un- terthanen die ausländischen ohngeachtet des Verbothes und aller Maaßregeln zu verschaffen wissen. Die al- lergrößte Strenge wird nur wenige Wirkung haben. Je strenger und sorgfältiger die Aufsicht ist, je mehr werden die kühnen unter den Unterthanen klügeln, um die Aufsicht dennoch zu hintergehen. Die Beyspiele in allen Ländern, insonderheit wo der Tobak und das Salz landesherrliche Einkünfte ausmachen und in sehr hohen Preiße sind, beweisen dieses genugsam. Und bey dem allen ist es noch eine sehr große Frage, ob die Sache wichtig genug ist, die Unterthanen einer so äußersten Strenge zu unterwerfen, welche die natürli- che Freyheit sehr über den Haufen wirft und viele Men- schen unglücklich macht, und ob dieses mit denen Be- griffen von einer gütigen Regierung bestehen kann. Vor allen Dingen aber fragt es sich, ob keine andere Mittel vorhanden sind; Und mich deucht, diese kön- nen nicht fehlen. Man muß nämlich die Manufactu-
ren
D
mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats.
Es iſt ſchlechterdings nothwendig, daß die Manu-Die Landes- manufactu- ren müſſen mit den aus- ländiſchen einerley Preiß hal- ten, wenn der Kanf- mann beſte- hen ſoll. facturen und Fabriken des Landes mit denen auslaͤndi- ſchen Waaren von eben der Art und Guͤte einerley Preiß halten. Außerdem iſt es gar nicht moͤglich daß der Kaufmann dabey beſtehen kann. Er wird ent- weder nichts dabey gewinnen, oder, welches auf einer- ley hinauslaͤuft, er wird keinen Abſatz haben. Man wende mir nicht ein, daß man ſchon die Einfuhre der fremden Waaren durch gute Maaßregeln hintern und die Unterthanen zum Verbrauch der Landeswaaren noͤ- thigen kann. So bald der Unterſchied in dem Preiße der Waaren ſehr merklich iſt; ſo werden ſich die Un- terthanen die auslaͤndiſchen ohngeachtet des Verbothes und aller Maaßregeln zu verſchaffen wiſſen. Die al- lergroͤßte Strenge wird nur wenige Wirkung haben. Je ſtrenger und ſorgfaͤltiger die Aufſicht iſt, je mehr werden die kuͤhnen unter den Unterthanen kluͤgeln, um die Aufſicht dennoch zu hintergehen. Die Beyſpiele in allen Laͤndern, inſonderheit wo der Tobak und das Salz landesherrliche Einkuͤnfte ausmachen und in ſehr hohen Preiße ſind, beweiſen dieſes genugſam. Und bey dem allen iſt es noch eine ſehr große Frage, ob die Sache wichtig genug iſt, die Unterthanen einer ſo aͤußerſten Strenge zu unterwerfen, welche die natuͤrli- che Freyheit ſehr uͤber den Haufen wirft und viele Men- ſchen ungluͤcklich macht, und ob dieſes mit denen Be- griffen von einer guͤtigen Regierung beſtehen kann. Vor allen Dingen aber fragt es ſich, ob keine andere Mittel vorhanden ſind; Und mich deucht, dieſe koͤn- nen nicht fehlen. Man muß naͤmlich die Manufactu-
ren
D
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0077"n="49"/><fwplace="top"type="header">mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats.</fw><lb/><p>Es iſt ſchlechterdings nothwendig, daß die Manu-<noteplace="right">Die Landes-<lb/>
manufactu-<lb/>
ren müſſen<lb/>
mit den aus-<lb/>
ländiſchen<lb/>
einerley<lb/>
Preiß hal-<lb/>
ten, wenn<lb/>
der Kanf-<lb/>
mann beſte-<lb/>
hen ſoll.</note><lb/>
facturen und Fabriken des Landes mit denen auslaͤndi-<lb/>ſchen Waaren von eben der Art und Guͤte einerley<lb/>
Preiß halten. Außerdem iſt es gar nicht moͤglich<lb/>
daß der Kaufmann dabey beſtehen kann. Er wird ent-<lb/>
weder nichts dabey gewinnen, oder, welches auf einer-<lb/>
ley hinauslaͤuft, er wird keinen Abſatz haben. Man<lb/>
wende mir nicht ein, daß man ſchon die Einfuhre der<lb/>
fremden Waaren durch gute Maaßregeln hintern und<lb/>
die Unterthanen zum Verbrauch der Landeswaaren noͤ-<lb/>
thigen kann. So bald der Unterſchied in dem Preiße<lb/>
der Waaren ſehr merklich iſt; ſo werden ſich die Un-<lb/>
terthanen die auslaͤndiſchen ohngeachtet des Verbothes<lb/>
und aller Maaßregeln zu verſchaffen wiſſen. Die al-<lb/>
lergroͤßte Strenge wird nur wenige Wirkung haben.<lb/>
Je ſtrenger und ſorgfaͤltiger die Aufſicht iſt, je mehr<lb/>
werden die kuͤhnen unter den Unterthanen kluͤgeln, um<lb/>
die Aufſicht dennoch zu hintergehen. Die Beyſpiele<lb/>
in allen Laͤndern, inſonderheit wo der Tobak und das<lb/>
Salz landesherrliche Einkuͤnfte ausmachen und in ſehr<lb/>
hohen Preiße ſind, beweiſen dieſes genugſam. Und<lb/>
bey dem allen iſt es noch eine ſehr große Frage, ob die<lb/>
Sache wichtig genug iſt, die Unterthanen einer ſo<lb/>
aͤußerſten Strenge zu unterwerfen, welche die natuͤrli-<lb/>
che Freyheit ſehr uͤber den Haufen wirft und viele Men-<lb/>ſchen ungluͤcklich macht, und ob dieſes mit denen Be-<lb/>
griffen von einer guͤtigen Regierung beſtehen kann.<lb/>
Vor allen Dingen aber fragt es ſich, ob keine andere<lb/>
Mittel vorhanden ſind; Und mich deucht, dieſe koͤn-<lb/>
nen nicht fehlen. Man muß naͤmlich die Manufactu-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">D</fw><fwplace="bottom"type="catch">ren</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[49/0077]
mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats.
Es iſt ſchlechterdings nothwendig, daß die Manu-
facturen und Fabriken des Landes mit denen auslaͤndi-
ſchen Waaren von eben der Art und Guͤte einerley
Preiß halten. Außerdem iſt es gar nicht moͤglich
daß der Kaufmann dabey beſtehen kann. Er wird ent-
weder nichts dabey gewinnen, oder, welches auf einer-
ley hinauslaͤuft, er wird keinen Abſatz haben. Man
wende mir nicht ein, daß man ſchon die Einfuhre der
fremden Waaren durch gute Maaßregeln hintern und
die Unterthanen zum Verbrauch der Landeswaaren noͤ-
thigen kann. So bald der Unterſchied in dem Preiße
der Waaren ſehr merklich iſt; ſo werden ſich die Un-
terthanen die auslaͤndiſchen ohngeachtet des Verbothes
und aller Maaßregeln zu verſchaffen wiſſen. Die al-
lergroͤßte Strenge wird nur wenige Wirkung haben.
Je ſtrenger und ſorgfaͤltiger die Aufſicht iſt, je mehr
werden die kuͤhnen unter den Unterthanen kluͤgeln, um
die Aufſicht dennoch zu hintergehen. Die Beyſpiele
in allen Laͤndern, inſonderheit wo der Tobak und das
Salz landesherrliche Einkuͤnfte ausmachen und in ſehr
hohen Preiße ſind, beweiſen dieſes genugſam. Und
bey dem allen iſt es noch eine ſehr große Frage, ob die
Sache wichtig genug iſt, die Unterthanen einer ſo
aͤußerſten Strenge zu unterwerfen, welche die natuͤrli-
che Freyheit ſehr uͤber den Haufen wirft und viele Men-
ſchen ungluͤcklich macht, und ob dieſes mit denen Be-
griffen von einer guͤtigen Regierung beſtehen kann.
Vor allen Dingen aber fragt es ſich, ob keine andere
Mittel vorhanden ſind; Und mich deucht, dieſe koͤn-
nen nicht fehlen. Man muß naͤmlich die Manufactu-
ren
Die Landes-
manufactu-
ren müſſen
mit den aus-
ländiſchen
einerley
Preiß hal-
ten, wenn
der Kanf-
mann beſte-
hen ſoll.
D
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/77>, abgerufen am 27.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.