Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

mit der Verfass. u. Beschaff. des Staats.
tzungen auflegen kann; so fehlet es ihm nie an Mit-
teln zu Belohnungen. Dieses findet in den freyen Re-
publiken und eingeschränkten Regierungsformen weit
mehr Schwierigkeit. Diejenigen, auf welche es an-
kommt, die Schatzungen zu bewilligen und anzuwen-
den, haben nicht allemal den Willen und die Einsicht,
den das Englische Parlament öfters rühmlich bezeuget
hat, nämlich durch Belohnungen und andern Aufwand
vor die Commercien und Manufacturen einen Saa-
men auszustreuen, der bey guten Maaßregeln gar bald
hundertfältige Früchte bringen wird. Wenn man die-
ses erwäget und wenn man dabey voraussetzet, daß die
unumschränkte Gewalt mit Weisheit, Gerechtigkeit
und Güte geführet wird, dergestalt, daß ein jeder Un-
terthan seines Eigenthums vollkommen versichert ist
und eine vernünftige Freyheit genießet; so ist es so weit
gefehlt, daß eine unumschränkte Gewalt der Grün-
dung und Flohr der Manufacturen und Fabriken ent-
gegen seyn solte, daß sie vielmehr in einem solchen
Lande viel schleuniger in einen blühenden Zustand ge-
setzet werden können.

Allein gleichwie man von einer unumschränktenUnter der
despotischen
Gewalt kön-
nen die Ma-
nufacturen
schwehrlich
blühend
werden.

Alleinherrschaft die despotische Regierungsform wohl
unterscheiden muß; so bin ich weit entfernt zu glau-
ben, daß die Manufacturen und Fabriken unter Aus-
übung der despotischen Gewalt eben sowohl gedeihen
können. Dieses Ungeheuer unter den Regierungsfor-
men hat keine Unterthanen, sondern elende Sclaven,

denen
C 3

mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats.
tzungen auflegen kann; ſo fehlet es ihm nie an Mit-
teln zu Belohnungen. Dieſes findet in den freyen Re-
publiken und eingeſchraͤnkten Regierungsformen weit
mehr Schwierigkeit. Diejenigen, auf welche es an-
kommt, die Schatzungen zu bewilligen und anzuwen-
den, haben nicht allemal den Willen und die Einſicht,
den das Engliſche Parlament oͤfters ruͤhmlich bezeuget
hat, naͤmlich durch Belohnungen und andern Aufwand
vor die Commercien und Manufacturen einen Saa-
men auszuſtreuen, der bey guten Maaßregeln gar bald
hundertfaͤltige Fruͤchte bringen wird. Wenn man die-
ſes erwaͤget und wenn man dabey vorausſetzet, daß die
unumſchraͤnkte Gewalt mit Weisheit, Gerechtigkeit
und Guͤte gefuͤhret wird, dergeſtalt, daß ein jeder Un-
terthan ſeines Eigenthums vollkommen verſichert iſt
und eine vernuͤnftige Freyheit genießet; ſo iſt es ſo weit
gefehlt, daß eine unumſchraͤnkte Gewalt der Gruͤn-
dung und Flohr der Manufacturen und Fabriken ent-
gegen ſeyn ſolte, daß ſie vielmehr in einem ſolchen
Lande viel ſchleuniger in einen bluͤhenden Zuſtand ge-
ſetzet werden koͤnnen.

Allein gleichwie man von einer unumſchraͤnktenUnter der
despotiſchen
Gewalt kön-
nen die Ma-
nufacturen
ſchwehrlich
blühend
werden.

Alleinherrſchaft die despotiſche Regierungsform wohl
unterſcheiden muß; ſo bin ich weit entfernt zu glau-
ben, daß die Manufacturen und Fabriken unter Aus-
uͤbung der despotiſchen Gewalt eben ſowohl gedeihen
koͤnnen. Dieſes Ungeheuer unter den Regierungsfor-
men hat keine Unterthanen, ſondern elende Sclaven,

denen
C 3
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0065" n="37"/><fw place="top" type="header">mit der Verfa&#x017F;&#x017F;. u. Be&#x017F;chaff. des Staats.</fw><lb/>
tzungen auflegen kann; &#x017F;o fehlet es ihm nie an Mit-<lb/>
teln zu Belohnungen. Die&#x017F;es findet in den freyen Re-<lb/>
publiken und einge&#x017F;chra&#x0364;nkten Regierungsformen weit<lb/>
mehr Schwierigkeit. Diejenigen, auf welche es an-<lb/>
kommt, die Schatzungen zu bewilligen und anzuwen-<lb/>
den, haben nicht allemal den Willen und die Ein&#x017F;icht,<lb/>
den das Engli&#x017F;che Parlament o&#x0364;fters ru&#x0364;hmlich bezeuget<lb/>
hat, na&#x0364;mlich durch Belohnungen und andern Aufwand<lb/>
vor die Commercien und Manufacturen einen Saa-<lb/>
men auszu&#x017F;treuen, der bey guten Maaßregeln gar bald<lb/>
hundertfa&#x0364;ltige Fru&#x0364;chte bringen wird. Wenn man die-<lb/>
&#x017F;es erwa&#x0364;get und wenn man dabey voraus&#x017F;etzet, daß die<lb/>
unum&#x017F;chra&#x0364;nkte Gewalt mit Weisheit, Gerechtigkeit<lb/>
und Gu&#x0364;te gefu&#x0364;hret wird, derge&#x017F;talt, daß ein jeder Un-<lb/>
terthan &#x017F;eines Eigenthums vollkommen ver&#x017F;ichert i&#x017F;t<lb/>
und eine vernu&#x0364;nftige Freyheit genießet; &#x017F;o i&#x017F;t es &#x017F;o weit<lb/>
gefehlt, daß eine unum&#x017F;chra&#x0364;nkte Gewalt der Gru&#x0364;n-<lb/>
dung und Flohr der Manufacturen und Fabriken ent-<lb/>
gegen &#x017F;eyn &#x017F;olte, daß &#x017F;ie vielmehr in einem &#x017F;olchen<lb/>
Lande viel &#x017F;chleuniger in einen blu&#x0364;henden Zu&#x017F;tand ge-<lb/>
&#x017F;etzet werden ko&#x0364;nnen.</p><lb/>
          <p>Allein gleichwie man von einer unum&#x017F;chra&#x0364;nkten<note place="right">Unter der<lb/>
despoti&#x017F;chen<lb/>
Gewalt kön-<lb/>
nen die Ma-<lb/>
nufacturen<lb/>
&#x017F;chwehrlich<lb/>
blühend<lb/>
werden.</note><lb/>
Alleinherr&#x017F;chaft die despoti&#x017F;che Regierungsform wohl<lb/>
unter&#x017F;cheiden muß; &#x017F;o bin ich weit entfernt zu glau-<lb/>
ben, daß die Manufacturen und Fabriken unter Aus-<lb/>
u&#x0364;bung der despoti&#x017F;chen Gewalt eben &#x017F;owohl gedeihen<lb/>
ko&#x0364;nnen. Die&#x017F;es Ungeheuer unter den Regierungsfor-<lb/>
men hat keine Unterthanen, &#x017F;ondern elende Sclaven,<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">C 3</fw><fw place="bottom" type="catch">denen</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[37/0065] mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats. tzungen auflegen kann; ſo fehlet es ihm nie an Mit- teln zu Belohnungen. Dieſes findet in den freyen Re- publiken und eingeſchraͤnkten Regierungsformen weit mehr Schwierigkeit. Diejenigen, auf welche es an- kommt, die Schatzungen zu bewilligen und anzuwen- den, haben nicht allemal den Willen und die Einſicht, den das Engliſche Parlament oͤfters ruͤhmlich bezeuget hat, naͤmlich durch Belohnungen und andern Aufwand vor die Commercien und Manufacturen einen Saa- men auszuſtreuen, der bey guten Maaßregeln gar bald hundertfaͤltige Fruͤchte bringen wird. Wenn man die- ſes erwaͤget und wenn man dabey vorausſetzet, daß die unumſchraͤnkte Gewalt mit Weisheit, Gerechtigkeit und Guͤte gefuͤhret wird, dergeſtalt, daß ein jeder Un- terthan ſeines Eigenthums vollkommen verſichert iſt und eine vernuͤnftige Freyheit genießet; ſo iſt es ſo weit gefehlt, daß eine unumſchraͤnkte Gewalt der Gruͤn- dung und Flohr der Manufacturen und Fabriken ent- gegen ſeyn ſolte, daß ſie vielmehr in einem ſolchen Lande viel ſchleuniger in einen bluͤhenden Zuſtand ge- ſetzet werden koͤnnen. Allein gleichwie man von einer unumſchraͤnkten Alleinherrſchaft die despotiſche Regierungsform wohl unterſcheiden muß; ſo bin ich weit entfernt zu glau- ben, daß die Manufacturen und Fabriken unter Aus- uͤbung der despotiſchen Gewalt eben ſowohl gedeihen koͤnnen. Dieſes Ungeheuer unter den Regierungsfor- men hat keine Unterthanen, ſondern elende Sclaven, denen Unter der despotiſchen Gewalt kön- nen die Ma- nufacturen ſchwehrlich blühend werden. C 3

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/65
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/65>, abgerufen am 25.11.2024.