Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.V. Abschnitt. Von Erhaltung Fünfter Abschnitt. Die Erhal-Von Erhaltung der Manufacturen und Fabriken, oder von der Vorsorge deren Verfall abzuwenden. tung der Manufactu- ten ist noth- wendig und vielleicht schwehrer als die Gründung. Wenn die Manufacturen weislich angeleget, dauer- Es
V. Abſchnitt. Von Erhaltung Fuͤnfter Abſchnitt. Die Erhal-Von Erhaltung der Manufacturen und Fabriken, oder von der Vorſorge deren Verfall abzuwenden. tung der Manufactu- ten iſt noth- wendig und vielleicht ſchwehrer als die Gründung. Wenn die Manufacturen weislich angeleget, dauer- Es
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V. Abſchnitt. Von Erhaltung
Fuͤnfter Abſchnitt.
Von
Erhaltung der Manufacturen und
Fabriken, oder von der Vorſorge
deren Verfall abzuwenden.
Wenn die Manufacturen weislich angeleget, dauer-
haftig gegruͤndet und durch Hebung aller Hin-
derniſſe bluͤhend gemacht ſind; ſo hoͤret deshalb die
Vorſorge einer weiſen Regierung vor dieſelben nicht
auf. So bald man dieſelben ſich ſelbſt uͤberlaßen wollte;
ſo wuͤrden ſie gar bald wieder in ihren Verfall gehen.
Es iſt demnach eine eben ſo unaufhoͤrliche Wachſamkeit
zu deren Erhaltung noͤthig, als wohl uͤberlegte Maaß-
regeln zu deren Gruͤndung erfordert werden. Ja man
koͤnnte vielleicht hier eben die Frage aufwerfen, die ehe-
dem die Akademie zu Pau in Frankreich in Anſehung
des Vermoͤgens aufgegeben hat, naͤmlich ob es ſchweh-
rer ſey, die Manufacturen und Fabriken im Lande ein-
zufuͤhren und zu gruͤnden, als die bereits gegruͤndeten
zu erhalten; und gleichwie gedachte Akademie demjeni-
gen den Preiß zuerkannte, welcher behauptete, daß die
Erhaltung des Vermoͤgens ſchwehrer ſey, als die Er-
werbung; ſo wuͤrde hier vielleicht die Entſcheidung
eben alſo ausfallen muͤſſen.
Es
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