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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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V. Abschnitt. Von Erhaltung


Fünfter Abschnitt.
Von
Erhaltung der Manufacturen und
Fabriken, oder von der Vorsorge
deren Verfall abzuwenden.
Die Erhal-
tung der
Manufactu-
ten ist noth-
wendig und
vielleicht
schwehrer
als die
Gründung.

Wenn die Manufacturen weislich angeleget, dauer-
haftig gegründet und durch Hebung aller Hin-
dernisse blühend gemacht sind; so höret deshalb die
Vorsorge einer weisen Regierung vor dieselben nicht
auf. So bald man dieselben sich selbst überlaßen wollte;
so würden sie gar bald wieder in ihren Verfall gehen.
Es ist demnach eine eben so unaufhörliche Wachsamkeit
zu deren Erhaltung nöthig, als wohl überlegte Maaß-
regeln zu deren Gründung erfordert werden. Ja man
könnte vielleicht hier eben die Frage aufwerfen, die ehe-
dem die Akademie zu Pau in Frankreich in Ansehung
des Vermögens aufgegeben hat, nämlich ob es schweh-
rer sey, die Manufacturen und Fabriken im Lande ein-
zuführen und zu gründen, als die bereits gegründeten
zu erhalten; und gleichwie gedachte Akademie demjeni-
gen den Preiß zuerkannte, welcher behauptete, daß die
Erhaltung des Vermögens schwehrer sey, als die Er-
werbung; so würde hier vielleicht die Entscheidung
eben also ausfallen müssen.

Es
V. Abſchnitt. Von Erhaltung


Fuͤnfter Abſchnitt.
Von
Erhaltung der Manufacturen und
Fabriken, oder von der Vorſorge
deren Verfall abzuwenden.
Die Erhal-
tung der
Manufactu-
ten iſt noth-
wendig und
vielleicht
ſchwehrer
als die
Gründung.

Wenn die Manufacturen weislich angeleget, dauer-
haftig gegruͤndet und durch Hebung aller Hin-
derniſſe bluͤhend gemacht ſind; ſo hoͤret deshalb die
Vorſorge einer weiſen Regierung vor dieſelben nicht
auf. So bald man dieſelben ſich ſelbſt uͤberlaßen wollte;
ſo wuͤrden ſie gar bald wieder in ihren Verfall gehen.
Es iſt demnach eine eben ſo unaufhoͤrliche Wachſamkeit
zu deren Erhaltung noͤthig, als wohl uͤberlegte Maaß-
regeln zu deren Gruͤndung erfordert werden. Ja man
koͤnnte vielleicht hier eben die Frage aufwerfen, die ehe-
dem die Akademie zu Pau in Frankreich in Anſehung
des Vermoͤgens aufgegeben hat, naͤmlich ob es ſchweh-
rer ſey, die Manufacturen und Fabriken im Lande ein-
zufuͤhren und zu gruͤnden, als die bereits gegruͤndeten
zu erhalten; und gleichwie gedachte Akademie demjeni-
gen den Preiß zuerkannte, welcher behauptete, daß die
Erhaltung des Vermoͤgens ſchwehrer ſey, als die Er-
werbung; ſo wuͤrde hier vielleicht die Entſcheidung
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Es
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[216/0244] V. Abſchnitt. Von Erhaltung Fuͤnfter Abſchnitt. Von Erhaltung der Manufacturen und Fabriken, oder von der Vorſorge deren Verfall abzuwenden. Wenn die Manufacturen weislich angeleget, dauer- haftig gegruͤndet und durch Hebung aller Hin- derniſſe bluͤhend gemacht ſind; ſo hoͤret deshalb die Vorſorge einer weiſen Regierung vor dieſelben nicht auf. So bald man dieſelben ſich ſelbſt uͤberlaßen wollte; ſo wuͤrden ſie gar bald wieder in ihren Verfall gehen. Es iſt demnach eine eben ſo unaufhoͤrliche Wachſamkeit zu deren Erhaltung noͤthig, als wohl uͤberlegte Maaß- regeln zu deren Gruͤndung erfordert werden. Ja man koͤnnte vielleicht hier eben die Frage aufwerfen, die ehe- dem die Akademie zu Pau in Frankreich in Anſehung des Vermoͤgens aufgegeben hat, naͤmlich ob es ſchweh- rer ſey, die Manufacturen und Fabriken im Lande ein- zufuͤhren und zu gruͤnden, als die bereits gegruͤndeten zu erhalten; und gleichwie gedachte Akademie demjeni- gen den Preiß zuerkannte, welcher behauptete, daß die Erhaltung des Vermoͤgens ſchwehrer ſey, als die Er- werbung; ſo wuͤrde hier vielleicht die Entſcheidung eben alſo ausfallen muͤſſen. Es

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/244>, abgerufen am 23.11.2024.