Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

III. Absch. von denen Beförderungsmitteln
nämlich das allgemeine Beste des Staats, oder der be-
sondere Nutzen einiger Privatpersonen vorzuziehen sey.
Jch läugne gar nicht, daß ein weiser und gütiger Re-
gente, denenjenigen eine billige Vergütung, oder an-
derweite Versorgung angedeihen laßen muß, die bey
einer Verbesserung des Staats Schaden leiden, oder
außer Brod gesetzet werden, wenn sie an der fehlerhaf-
tigen Einrichtung, die verbessert wird, keine Schuld
tragen. Allein daß diese Verbesserung deshalb ganz
und gar nachbleiben müste, das ist einer der aller un-
gereimtesten Sätze, der auf nichts weniger hinaus-
läuft, als alle Gebrechen des Staats zu verewigen.
Unterdessen haben, leider! die Betrachtungen vor den
Privatvortheil in den meisten Staaten überaus großes
Gewichte; und fast alles Gute wird dadurch gehin-
dert. So bald das Privatintresse einiger Leute von
Ansehen dabey leidet; so darf man sich nur nicht ein-
bilden, daß eine Verbesserung, wenn sie auch noch so
offenbar und heilsam wäre, zu Stande kommen wird.

d) Durch
einen großen
Zusammen-
fluß von
Waaren.

Endlich wird auch zu dem wohlfeilen Preiße der
Manufactur- und Fabrikenwaaren erfordert, daß sie
in Menge verfertiget werden, oder daß ein Zusammen-
fluß vieler Waaren von einerley Art entstehet. Jemehr
Verkäufer vorhanden sind, die alle ihre Waaren ins
Geld setzen wollen, je wohlfeiler werden allemal die
Waaren loßgeschlagen werden. Man siehet leicht,
daß es demnach nöthig ist die Werke in einerley Art
der Manufacturen und Fabriken zu vervielfältigen.

Folglich

III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln
naͤmlich das allgemeine Beſte des Staats, oder der be-
ſondere Nutzen einiger Privatperſonen vorzuziehen ſey.
Jch laͤugne gar nicht, daß ein weiſer und guͤtiger Re-
gente, denenjenigen eine billige Verguͤtung, oder an-
derweite Verſorgung angedeihen laßen muß, die bey
einer Verbeſſerung des Staats Schaden leiden, oder
außer Brod geſetzet werden, wenn ſie an der fehlerhaf-
tigen Einrichtung, die verbeſſert wird, keine Schuld
tragen. Allein daß dieſe Verbeſſerung deshalb ganz
und gar nachbleiben muͤſte, das iſt einer der aller un-
gereimteſten Saͤtze, der auf nichts weniger hinaus-
laͤuft, als alle Gebrechen des Staats zu verewigen.
Unterdeſſen haben, leider! die Betrachtungen vor den
Privatvortheil in den meiſten Staaten uͤberaus großes
Gewichte; und faſt alles Gute wird dadurch gehin-
dert. So bald das Privatintreſſe einiger Leute von
Anſehen dabey leidet; ſo darf man ſich nur nicht ein-
bilden, daß eine Verbeſſerung, wenn ſie auch noch ſo
offenbar und heilſam waͤre, zu Stande kommen wird.

d) Durch
einen großen
Zuſammen-
fluß von
Waaren.

Endlich wird auch zu dem wohlfeilen Preiße der
Manufactur- und Fabrikenwaaren erfordert, daß ſie
in Menge verfertiget werden, oder daß ein Zuſammen-
fluß vieler Waaren von einerley Art entſtehet. Jemehr
Verkaͤufer vorhanden ſind, die alle ihre Waaren ins
Geld ſetzen wollen, je wohlfeiler werden allemal die
Waaren loßgeſchlagen werden. Man ſiehet leicht,
daß es demnach noͤthig iſt die Werke in einerley Art
der Manufacturen und Fabriken zu vervielfaͤltigen.

Folglich
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0176" n="148"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Ab&#x017F;ch. von denen Befo&#x0364;rderungsmitteln</hi></fw><lb/>
na&#x0364;mlich das allgemeine Be&#x017F;te des Staats, oder der be-<lb/>
&#x017F;ondere Nutzen einiger Privatper&#x017F;onen vorzuziehen &#x017F;ey.<lb/>
Jch la&#x0364;ugne gar nicht, daß ein wei&#x017F;er und gu&#x0364;tiger Re-<lb/>
gente, denenjenigen eine billige Vergu&#x0364;tung, oder an-<lb/>
derweite Ver&#x017F;orgung angedeihen laßen muß, die bey<lb/>
einer Verbe&#x017F;&#x017F;erung des Staats Schaden leiden, oder<lb/>
außer Brod ge&#x017F;etzet werden, wenn &#x017F;ie an der fehlerhaf-<lb/>
tigen Einrichtung, die verbe&#x017F;&#x017F;ert wird, keine Schuld<lb/>
tragen. Allein daß die&#x017F;e Verbe&#x017F;&#x017F;erung deshalb ganz<lb/>
und gar nachbleiben mu&#x0364;&#x017F;te, das i&#x017F;t einer der aller un-<lb/>
gereimte&#x017F;ten Sa&#x0364;tze, der auf nichts weniger hinaus-<lb/>
la&#x0364;uft, als alle Gebrechen des Staats zu verewigen.<lb/>
Unterde&#x017F;&#x017F;en haben, leider! die Betrachtungen vor den<lb/>
Privatvortheil in den mei&#x017F;ten Staaten u&#x0364;beraus großes<lb/>
Gewichte; und fa&#x017F;t alles Gute wird dadurch gehin-<lb/>
dert. So bald das Privatintre&#x017F;&#x017F;e einiger Leute von<lb/>
An&#x017F;ehen dabey leidet; &#x017F;o darf man &#x017F;ich nur nicht ein-<lb/>
bilden, daß eine Verbe&#x017F;&#x017F;erung, wenn &#x017F;ie auch noch &#x017F;o<lb/>
offenbar und heil&#x017F;am wa&#x0364;re, zu Stande kommen wird.</p><lb/>
            <note place="left"><hi rendition="#aq">d)</hi> Durch<lb/>
einen großen<lb/>
Zu&#x017F;ammen-<lb/>
fluß von<lb/>
Waaren.</note>
            <p>Endlich wird auch zu dem wohlfeilen Preiße der<lb/>
Manufactur- und Fabrikenwaaren erfordert, daß &#x017F;ie<lb/>
in Menge verfertiget werden, oder daß ein Zu&#x017F;ammen-<lb/>
fluß vieler Waaren von einerley Art ent&#x017F;tehet. Jemehr<lb/>
Verka&#x0364;ufer vorhanden &#x017F;ind, die alle ihre Waaren ins<lb/>
Geld &#x017F;etzen wollen, je wohlfeiler werden allemal die<lb/>
Waaren loßge&#x017F;chlagen werden. Man &#x017F;iehet leicht,<lb/>
daß es demnach no&#x0364;thig i&#x017F;t die Werke in einerley Art<lb/>
der Manufacturen und Fabriken zu vervielfa&#x0364;ltigen.<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">Folglich</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[148/0176] III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln naͤmlich das allgemeine Beſte des Staats, oder der be- ſondere Nutzen einiger Privatperſonen vorzuziehen ſey. Jch laͤugne gar nicht, daß ein weiſer und guͤtiger Re- gente, denenjenigen eine billige Verguͤtung, oder an- derweite Verſorgung angedeihen laßen muß, die bey einer Verbeſſerung des Staats Schaden leiden, oder außer Brod geſetzet werden, wenn ſie an der fehlerhaf- tigen Einrichtung, die verbeſſert wird, keine Schuld tragen. Allein daß dieſe Verbeſſerung deshalb ganz und gar nachbleiben muͤſte, das iſt einer der aller un- gereimteſten Saͤtze, der auf nichts weniger hinaus- laͤuft, als alle Gebrechen des Staats zu verewigen. Unterdeſſen haben, leider! die Betrachtungen vor den Privatvortheil in den meiſten Staaten uͤberaus großes Gewichte; und faſt alles Gute wird dadurch gehin- dert. So bald das Privatintreſſe einiger Leute von Anſehen dabey leidet; ſo darf man ſich nur nicht ein- bilden, daß eine Verbeſſerung, wenn ſie auch noch ſo offenbar und heilſam waͤre, zu Stande kommen wird. Endlich wird auch zu dem wohlfeilen Preiße der Manufactur- und Fabrikenwaaren erfordert, daß ſie in Menge verfertiget werden, oder daß ein Zuſammen- fluß vieler Waaren von einerley Art entſtehet. Jemehr Verkaͤufer vorhanden ſind, die alle ihre Waaren ins Geld ſetzen wollen, je wohlfeiler werden allemal die Waaren loßgeſchlagen werden. Man ſiehet leicht, daß es demnach noͤthig iſt die Werke in einerley Art der Manufacturen und Fabriken zu vervielfaͤltigen. Folglich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/176
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/176>, abgerufen am 28.04.2024.