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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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III. Absch. von denen Beförderungsmitteln
reizung geschiehet auf keine kräftigere Art als durch Be-
lohnungen. Es wäre zu wünschen, daß hier alle Staa-
ten, welche die Einführung der Manufacturen und Fa-
briken zum Augenmerk haben, das Beyspiel des Eng-
lischen Parlaments nachahmen möchten, welches alle
neue nützliche Erfindungen großmüthig belohnet, in-
dem es denen Erfindern öfters wichtige Geldsummen
auszahlet, mit der Bedingung, daß ein jeder seine Er-
findung bekannt machen muß, oder wenn es dem Er-
finder ein Privilegium exclusivum ertheilet; so geschie-
het es doch allemal mit der Bedingung, daß er allen
denenjenigen seine Erfindung mittheilen soll, die ihm
eine gewisse Summe Geldes davor zahlen, als wodurch
zugleich die Schädlichkeit der Monopolien verhütet
wird. Es ist wahr nicht alle Regierungen können so
viel Geld auf Belohnungen verwenden, als das engli-
sche Parlament zu thun im Stande ist. Allein sie
werden allemal ihre Wirkungen haben, wenn sie auch
in viel geringerer Maaße ausgetheilet werden. Be-
sonders ist es nöthig, daß man auf solche Erfindungen
gewisse ansehnliche Prämien setzet, an welchen zur Auf-
nahme der Manufacturen und Fabriken und des Nah-
rungsstandes am meisten gelegen ist. Patriotische Pri-
vatpersonen würden diese Absicht der Regierung sehr
befördern können, wenn sie nach dem Beyspiel der An-
tigallicanischen Societät in Engelland die Manufactu-
riers und Fabrikanten auf alle Art aufmuntern und auf
diese oder jene Erfindungen, oder im Lande noch nicht
eingeführte Arbeiten, kleine Prämien aussetzen wollten.
Die vereinigte Bemühung einer solchen Gesellschaft

wür-

III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln
reizung geſchiehet auf keine kraͤftigere Art als durch Be-
lohnungen. Es waͤre zu wuͤnſchen, daß hier alle Staa-
ten, welche die Einfuͤhrung der Manufacturen und Fa-
briken zum Augenmerk haben, das Beyſpiel des Eng-
liſchen Parlaments nachahmen moͤchten, welches alle
neue nuͤtzliche Erfindungen großmuͤthig belohnet, in-
dem es denen Erfindern oͤfters wichtige Geldſummen
auszahlet, mit der Bedingung, daß ein jeder ſeine Er-
findung bekannt machen muß, oder wenn es dem Er-
finder ein Privilegium excluſivum ertheilet; ſo geſchie-
het es doch allemal mit der Bedingung, daß er allen
denenjenigen ſeine Erfindung mittheilen ſoll, die ihm
eine gewiſſe Summe Geldes davor zahlen, als wodurch
zugleich die Schaͤdlichkeit der Monopolien verhuͤtet
wird. Es iſt wahr nicht alle Regierungen koͤnnen ſo
viel Geld auf Belohnungen verwenden, als das engli-
ſche Parlament zu thun im Stande iſt. Allein ſie
werden allemal ihre Wirkungen haben, wenn ſie auch
in viel geringerer Maaße ausgetheilet werden. Be-
ſonders iſt es noͤthig, daß man auf ſolche Erfindungen
gewiſſe anſehnliche Praͤmien ſetzet, an welchen zur Auf-
nahme der Manufacturen und Fabriken und des Nah-
rungsſtandes am meiſten gelegen iſt. Patriotiſche Pri-
vatperſonen wuͤrden dieſe Abſicht der Regierung ſehr
befoͤrdern koͤnnen, wenn ſie nach dem Beyſpiel der An-
tigallicaniſchen Societaͤt in Engelland die Manufactu-
riers und Fabrikanten auf alle Art aufmuntern und auf
dieſe oder jene Erfindungen, oder im Lande noch nicht
eingefuͤhrte Arbeiten, kleine Praͤmien ausſetzen wollten.
Die vereinigte Bemuͤhung einer ſolchen Geſellſchaft

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[136/0164] III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln reizung geſchiehet auf keine kraͤftigere Art als durch Be- lohnungen. Es waͤre zu wuͤnſchen, daß hier alle Staa- ten, welche die Einfuͤhrung der Manufacturen und Fa- briken zum Augenmerk haben, das Beyſpiel des Eng- liſchen Parlaments nachahmen moͤchten, welches alle neue nuͤtzliche Erfindungen großmuͤthig belohnet, in- dem es denen Erfindern oͤfters wichtige Geldſummen auszahlet, mit der Bedingung, daß ein jeder ſeine Er- findung bekannt machen muß, oder wenn es dem Er- finder ein Privilegium excluſivum ertheilet; ſo geſchie- het es doch allemal mit der Bedingung, daß er allen denenjenigen ſeine Erfindung mittheilen ſoll, die ihm eine gewiſſe Summe Geldes davor zahlen, als wodurch zugleich die Schaͤdlichkeit der Monopolien verhuͤtet wird. Es iſt wahr nicht alle Regierungen koͤnnen ſo viel Geld auf Belohnungen verwenden, als das engli- ſche Parlament zu thun im Stande iſt. Allein ſie werden allemal ihre Wirkungen haben, wenn ſie auch in viel geringerer Maaße ausgetheilet werden. Be- ſonders iſt es noͤthig, daß man auf ſolche Erfindungen gewiſſe anſehnliche Praͤmien ſetzet, an welchen zur Auf- nahme der Manufacturen und Fabriken und des Nah- rungsſtandes am meiſten gelegen iſt. Patriotiſche Pri- vatperſonen wuͤrden dieſe Abſicht der Regierung ſehr befoͤrdern koͤnnen, wenn ſie nach dem Beyſpiel der An- tigallicaniſchen Societaͤt in Engelland die Manufactu- riers und Fabrikanten auf alle Art aufmuntern und auf dieſe oder jene Erfindungen, oder im Lande noch nicht eingefuͤhrte Arbeiten, kleine Praͤmien ausſetzen wollten. Die vereinigte Bemuͤhung einer ſolchen Geſellſchaft wuͤr-

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/164>, abgerufen am 27.04.2024.