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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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III. Absch. von Anlegung und Gründung
schauanstalten nöthig. Jn denenselben muß genau
untersuchet werden, ob die verfertigten Waaren die in
denen Reglements vorgeschriebenen Beschaffenheiten
haben oder nicht. Haben sie große Fehler und Män-
gel: so müssen sie gar nicht paßiret werden. Haben
sie aber nur einen geringen Fehler: so muß wenigstens
dieser Fehler bemerket und dem Orte, wo er sich befin-
det, gegen über am Rande, ein Stempel aufgedruckt
werden, wiewohl auch diese letztern Waaren nicht zum
Commercio außerhalb Landes gebraucht, sondern nur
im Lande selbst consumiret werden sollten. Es hat kein
Land so vortrefliche Beschauanstalten als Engelland.
Ein jedes Stück von Manufacturwaaren muß drey-
mal in Beschau genommen werden. Die erste Be-
schauung geschiehet von denen Handwerksobermeistern;
und das Stück, wenn es gut ist, bekommt das Hand-
werkssiegel oder Zeichen. Sodann gehet es in die
Beschauanstalten der Stadt, die gemeiniglich aus einem
Rathsherrn, oder andern Bedienten des Raths und
aus einigen andern angesehenen der Sache genugsam
kundigen Bürgern bestehen; und das Stück, nachdem
es gut befunden worden, bekommt hier das Zeichen
oder Stempel der Stadt. Endlich gehet die Arbeit
in die Königl. Beschauanstalt, die in jeder Grafschaft
errichtet ist, und hier wird es am allerstrengsten ge-
nommen und der Königl. Stempel wird nicht ohne die
allergenaueste Untersuchung angehängt. Allein eben
dieser strengen Beschauanstalten wegen haben die
englische Manufacturen vor allen andern in der Welt
in der Güthe den Vorzug erlanget; und die Ausländer

können

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
ſchauanſtalten noͤthig. Jn denenſelben muß genau
unterſuchet werden, ob die verfertigten Waaren die in
denen Reglements vorgeſchriebenen Beſchaffenheiten
haben oder nicht. Haben ſie große Fehler und Maͤn-
gel: ſo muͤſſen ſie gar nicht paßiret werden. Haben
ſie aber nur einen geringen Fehler: ſo muß wenigſtens
dieſer Fehler bemerket und dem Orte, wo er ſich befin-
det, gegen uͤber am Rande, ein Stempel aufgedruckt
werden, wiewohl auch dieſe letztern Waaren nicht zum
Commercio außerhalb Landes gebraucht, ſondern nur
im Lande ſelbſt conſumiret werden ſollten. Es hat kein
Land ſo vortrefliche Beſchauanſtalten als Engelland.
Ein jedes Stuͤck von Manufacturwaaren muß drey-
mal in Beſchau genommen werden. Die erſte Be-
ſchauung geſchiehet von denen Handwerksobermeiſtern;
und das Stuͤck, wenn es gut iſt, bekommt das Hand-
werksſiegel oder Zeichen. Sodann gehet es in die
Beſchauanſtalten der Stadt, die gemeiniglich aus einem
Rathsherrn, oder andern Bedienten des Raths und
aus einigen andern angeſehenen der Sache genugſam
kundigen Buͤrgern beſtehen; und das Stuͤck, nachdem
es gut befunden worden, bekommt hier das Zeichen
oder Stempel der Stadt. Endlich gehet die Arbeit
in die Koͤnigl. Beſchauanſtalt, die in jeder Grafſchaft
errichtet iſt, und hier wird es am allerſtrengſten ge-
nommen und der Koͤnigl. Stempel wird nicht ohne die
allergenaueſte Unterſuchung angehaͤngt. Allein eben
dieſer ſtrengen Beſchauanſtalten wegen haben die
engliſche Manufacturen vor allen andern in der Welt
in der Guͤthe den Vorzug erlanget; und die Auslaͤnder

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[124/0152] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung ſchauanſtalten noͤthig. Jn denenſelben muß genau unterſuchet werden, ob die verfertigten Waaren die in denen Reglements vorgeſchriebenen Beſchaffenheiten haben oder nicht. Haben ſie große Fehler und Maͤn- gel: ſo muͤſſen ſie gar nicht paßiret werden. Haben ſie aber nur einen geringen Fehler: ſo muß wenigſtens dieſer Fehler bemerket und dem Orte, wo er ſich befin- det, gegen uͤber am Rande, ein Stempel aufgedruckt werden, wiewohl auch dieſe letztern Waaren nicht zum Commercio außerhalb Landes gebraucht, ſondern nur im Lande ſelbſt conſumiret werden ſollten. Es hat kein Land ſo vortrefliche Beſchauanſtalten als Engelland. Ein jedes Stuͤck von Manufacturwaaren muß drey- mal in Beſchau genommen werden. Die erſte Be- ſchauung geſchiehet von denen Handwerksobermeiſtern; und das Stuͤck, wenn es gut iſt, bekommt das Hand- werksſiegel oder Zeichen. Sodann gehet es in die Beſchauanſtalten der Stadt, die gemeiniglich aus einem Rathsherrn, oder andern Bedienten des Raths und aus einigen andern angeſehenen der Sache genugſam kundigen Buͤrgern beſtehen; und das Stuͤck, nachdem es gut befunden worden, bekommt hier das Zeichen oder Stempel der Stadt. Endlich gehet die Arbeit in die Koͤnigl. Beſchauanſtalt, die in jeder Grafſchaft errichtet iſt, und hier wird es am allerſtrengſten ge- nommen und der Koͤnigl. Stempel wird nicht ohne die allergenaueſte Unterſuchung angehaͤngt. Allein eben dieſer ſtrengen Beſchauanſtalten wegen haben die engliſche Manufacturen vor allen andern in der Welt in der Guͤthe den Vorzug erlanget; und die Auslaͤnder koͤnnen

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/152>, abgerufen am 23.11.2024.