Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

III. Absch. von Anlegung und Gründung
zur Aufnahme der Commercien sehr schlecht, und ich
weiß wirklich viele Länder, die nicht allein die Materia-
lien zu verschiedenen Waaren haben, sondern die auch
wirklich gute und tüchtige Waaren verfertigen, die
aber wegen dieses Mangels nicht in die Commercien
gehen. Z. E. in Niedersachsen wird an vielen Orten
eine feine Leinwand verfertiget, die öfters die schlesische
übertrift, ja die einer holländischen nichts nachgiebt,
wenn man die Zubereitung ausnimmt. Allein weil
dergleichen Reglements ermangeln und weil man in
der Länge und Breite der Stücke nicht die geringste
Gleichförmigkeit beobachtet: so wird sie niemals eine
Waare vor die Commercien, sondern sie wird höchstens
in Hamburg, Lübeck und Bremen als Hausleinewand
verkaufet. Mit der österreichischen Leinewand hatte
es ehedem eben diese Beschaffenheit. Allein seitdem
man vor ohngefähr 8 Jahren ein Reglement darüber
herausgegeben hat; so hat sie schon angefangen eine
Kaufmannswaare zu werden. Jn den meisten teut-
schen Staaten, ohngeachtet man das Ansehen haben
will, die Manufacturen zu gründen, fehlet es noch gar
sehr an solchen Reglements. Nur in denen preußi-
schen Staaten, wo man die wahren Maaßregeln selten
außer Acht läßt, haben alle Arten von Manufacturen
die umständlichsten und vortreflichsten Ordnungen, und
man muß dieselben zu Rathe ziehen, wenn man der-
gleichen Reglements verfertigen will.

Da

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
zur Aufnahme der Commercien ſehr ſchlecht, und ich
weiß wirklich viele Laͤnder, die nicht allein die Materia-
lien zu verſchiedenen Waaren haben, ſondern die auch
wirklich gute und tuͤchtige Waaren verfertigen, die
aber wegen dieſes Mangels nicht in die Commercien
gehen. Z. E. in Niederſachſen wird an vielen Orten
eine feine Leinwand verfertiget, die oͤfters die ſchleſiſche
uͤbertrift, ja die einer hollaͤndiſchen nichts nachgiebt,
wenn man die Zubereitung ausnimmt. Allein weil
dergleichen Reglements ermangeln und weil man in
der Laͤnge und Breite der Stuͤcke nicht die geringſte
Gleichfoͤrmigkeit beobachtet: ſo wird ſie niemals eine
Waare vor die Commercien, ſondern ſie wird hoͤchſtens
in Hamburg, Luͤbeck und Bremen als Hausleinewand
verkaufet. Mit der oͤſterreichiſchen Leinewand hatte
es ehedem eben dieſe Beſchaffenheit. Allein ſeitdem
man vor ohngefaͤhr 8 Jahren ein Reglement daruͤber
herausgegeben hat; ſo hat ſie ſchon angefangen eine
Kaufmannswaare zu werden. Jn den meiſten teut-
ſchen Staaten, ohngeachtet man das Anſehen haben
will, die Manufacturen zu gruͤnden, fehlet es noch gar
ſehr an ſolchen Reglements. Nur in denen preußi-
ſchen Staaten, wo man die wahren Maaßregeln ſelten
außer Acht laͤßt, haben alle Arten von Manufacturen
die umſtaͤndlichſten und vortreflichſten Ordnungen, und
man muß dieſelben zu Rathe ziehen, wenn man der-
gleichen Reglements verfertigen will.

Da
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0150" n="122"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Ab&#x017F;ch. von Anlegung und Gru&#x0364;ndung</hi></fw><lb/>
zur Aufnahme der Commercien &#x017F;ehr &#x017F;chlecht, und ich<lb/>
weiß wirklich viele La&#x0364;nder, die nicht allein die Materia-<lb/>
lien zu ver&#x017F;chiedenen Waaren haben, &#x017F;ondern die auch<lb/>
wirklich gute und tu&#x0364;chtige Waaren verfertigen, die<lb/>
aber wegen die&#x017F;es Mangels nicht in die Commercien<lb/>
gehen. Z. E. in Nieder&#x017F;ach&#x017F;en wird an vielen Orten<lb/>
eine feine Leinwand verfertiget, die o&#x0364;fters die &#x017F;chle&#x017F;i&#x017F;che<lb/>
u&#x0364;bertrift, ja die einer holla&#x0364;ndi&#x017F;chen nichts nachgiebt,<lb/>
wenn man die Zubereitung ausnimmt. Allein weil<lb/>
dergleichen Reglements ermangeln und weil man in<lb/>
der La&#x0364;nge und Breite der Stu&#x0364;cke nicht die gering&#x017F;te<lb/>
Gleichfo&#x0364;rmigkeit beobachtet: &#x017F;o wird &#x017F;ie niemals eine<lb/>
Waare vor die Commercien, &#x017F;ondern &#x017F;ie wird ho&#x0364;ch&#x017F;tens<lb/>
in Hamburg, Lu&#x0364;beck und Bremen als Hausleinewand<lb/>
verkaufet. Mit der o&#x0364;&#x017F;terreichi&#x017F;chen Leinewand hatte<lb/>
es ehedem eben die&#x017F;e Be&#x017F;chaffenheit. Allein &#x017F;eitdem<lb/>
man vor ohngefa&#x0364;hr 8 Jahren ein Reglement daru&#x0364;ber<lb/>
herausgegeben hat; &#x017F;o hat &#x017F;ie &#x017F;chon angefangen eine<lb/>
Kaufmannswaare zu werden. Jn den mei&#x017F;ten teut-<lb/>
&#x017F;chen Staaten, ohngeachtet man das An&#x017F;ehen haben<lb/>
will, die Manufacturen zu gru&#x0364;nden, fehlet es noch gar<lb/>
&#x017F;ehr an &#x017F;olchen Reglements. Nur in denen preußi-<lb/>
&#x017F;chen Staaten, wo man die wahren Maaßregeln &#x017F;elten<lb/>
außer Acht la&#x0364;ßt, haben alle Arten von Manufacturen<lb/>
die um&#x017F;ta&#x0364;ndlich&#x017F;ten und vortreflich&#x017F;ten Ordnungen, und<lb/>
man muß die&#x017F;elben zu Rathe ziehen, wenn man der-<lb/>
gleichen Reglements verfertigen will.</p><lb/>
            <fw place="bottom" type="catch">Da</fw><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[122/0150] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung zur Aufnahme der Commercien ſehr ſchlecht, und ich weiß wirklich viele Laͤnder, die nicht allein die Materia- lien zu verſchiedenen Waaren haben, ſondern die auch wirklich gute und tuͤchtige Waaren verfertigen, die aber wegen dieſes Mangels nicht in die Commercien gehen. Z. E. in Niederſachſen wird an vielen Orten eine feine Leinwand verfertiget, die oͤfters die ſchleſiſche uͤbertrift, ja die einer hollaͤndiſchen nichts nachgiebt, wenn man die Zubereitung ausnimmt. Allein weil dergleichen Reglements ermangeln und weil man in der Laͤnge und Breite der Stuͤcke nicht die geringſte Gleichfoͤrmigkeit beobachtet: ſo wird ſie niemals eine Waare vor die Commercien, ſondern ſie wird hoͤchſtens in Hamburg, Luͤbeck und Bremen als Hausleinewand verkaufet. Mit der oͤſterreichiſchen Leinewand hatte es ehedem eben dieſe Beſchaffenheit. Allein ſeitdem man vor ohngefaͤhr 8 Jahren ein Reglement daruͤber herausgegeben hat; ſo hat ſie ſchon angefangen eine Kaufmannswaare zu werden. Jn den meiſten teut- ſchen Staaten, ohngeachtet man das Anſehen haben will, die Manufacturen zu gruͤnden, fehlet es noch gar ſehr an ſolchen Reglements. Nur in denen preußi- ſchen Staaten, wo man die wahren Maaßregeln ſelten außer Acht laͤßt, haben alle Arten von Manufacturen die umſtaͤndlichſten und vortreflichſten Ordnungen, und man muß dieſelben zu Rathe ziehen, wenn man der- gleichen Reglements verfertigen will. Da

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/150
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/150>, abgerufen am 23.11.2024.