mit dieselben alle Herzen an sich ziehen und das man sich kaum vorstellen kann, ohne Ew. Hochfreyherrl. Excellenz selbst aufgewartet zu haben, und das allemal das Kennzeichen eines wahrhaftig edlen und gütigen Herzens ist, eine Großmuth, Freygebigkeit und Erbarmung gegen die Nothleidenden und Armen, die fast un- glaublich seyn würde, wenn die Welt die Summen wüste, die darauf jährlich ver- wendet werden, und welche der vollkom- menste Beweiß ist, daß jenes liebreiche Wesen aus der rechten Quelle entspringet; alles dieses sind solche Eigenschaften, die Ew. Hochfreyherrl. Excellenz die Verehrung aller dererjenigen erwerben
müssen,
mit dieſelben alle Herzen an ſich ziehen und das man ſich kaum vorſtellen kann, ohne Ew. Hochfreyherrl. Excellenz ſelbſt aufgewartet zu haben, und das allemal das Kennzeichen eines wahrhaftig edlen und guͤtigen Herzens iſt, eine Großmuth, Freygebigkeit und Erbarmung gegen die Nothleidenden und Armen, die faſt un- glaublich ſeyn wuͤrde, wenn die Welt die Summen wuͤſte, die darauf jaͤhrlich ver- wendet werden, und welche der vollkom- menſte Beweiß iſt, daß jenes liebreiche Weſen aus der rechten Quelle entſpringet; alles dieſes ſind ſolche Eigenſchaften, die Ew. Hochfreyherrl. Excellenz die Verehrung aller dererjenigen erwerben
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[0015]
mit dieſelben alle Herzen an ſich ziehen und
das man ſich kaum vorſtellen kann, ohne
Ew. Hochfreyherrl. Excellenz ſelbſt
aufgewartet zu haben, und das allemal
das Kennzeichen eines wahrhaftig edlen
und guͤtigen Herzens iſt, eine Großmuth,
Freygebigkeit und Erbarmung gegen die
Nothleidenden und Armen, die faſt un-
glaublich ſeyn wuͤrde, wenn die Welt die
Summen wuͤſte, die darauf jaͤhrlich ver-
wendet werden, und welche der vollkom-
menſte Beweiß iſt, daß jenes liebreiche
Weſen aus der rechten Quelle entſpringet;
alles dieſes ſind ſolche Eigenſchaften, die
Ew. Hochfreyherrl. Excellenz die
Verehrung aller dererjenigen erwerben
muͤſſen,
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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/15>, abgerufen am 29.03.2024.
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