Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von Anlegung und Gründung haben, und aus einigen Leuten bestehen, die selbst Manu-facturen gehabt oder dirigiret haben. Wenn ich nicht vor dienlich erachte, Kaufleute in das Commerciencol- legium zu setzen, weil ihre Grundsätze gemeiniglich von den richtigen Grundsätzen des Staats sehr verschieden sind; so halte ich es hingegen vor unumgänglich noth- wendig, Leute die bey den Manufacturen und Fabriken hergekommen sind, in das Manufacturcollegium zu ziehen, weil die Einrichtung und Direction der Manu- facturen schwehrlich mit Nutzen geschehen kann, wenn man nicht alle darzu erforderliche Arbeiten und Um- stände aus dem Grunde verstehet. glements u. Ordnungen von der Be- schaffenheit der zu ver- fertigenden Waaren. Hiernächst muß es eine der ersten Maaßregeln seyn, zum
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung haben, und aus einigen Leuten beſtehen, die ſelbſt Manu-facturen gehabt oder dirigiret haben. Wenn ich nicht vor dienlich erachte, Kaufleute in das Commerciencol- legium zu ſetzen, weil ihre Grundſaͤtze gemeiniglich von den richtigen Grundſaͤtzen des Staats ſehr verſchieden ſind; ſo halte ich es hingegen vor unumgaͤnglich noth- wendig, Leute die bey den Manufacturen und Fabriken hergekommen ſind, in das Manufacturcollegium zu ziehen, weil die Einrichtung und Direction der Manu- facturen ſchwehrlich mit Nutzen geſchehen kann, wenn man nicht alle darzu erforderliche Arbeiten und Um- ſtaͤnde aus dem Grunde verſtehet. glements u. Ordnungen von der Be- ſchaffenheit der zu ver- fertigenden Waaren. Hiernaͤchſt muß es eine der erſten Maaßregeln ſeyn, zum
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III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
haben, und aus einigen Leuten beſtehen, die ſelbſt Manu-
facturen gehabt oder dirigiret haben. Wenn ich nicht
vor dienlich erachte, Kaufleute in das Commerciencol-
legium zu ſetzen, weil ihre Grundſaͤtze gemeiniglich von
den richtigen Grundſaͤtzen des Staats ſehr verſchieden
ſind; ſo halte ich es hingegen vor unumgaͤnglich noth-
wendig, Leute die bey den Manufacturen und Fabriken
hergekommen ſind, in das Manufacturcollegium zu
ziehen, weil die Einrichtung und Direction der Manu-
facturen ſchwehrlich mit Nutzen geſchehen kann, wenn
man nicht alle darzu erforderliche Arbeiten und Um-
ſtaͤnde aus dem Grunde verſtehet.
Hiernaͤchſt muß es eine der erſten Maaßregeln ſeyn,
daß man Reglements und Ordnungen publiciren laͤßt,
wie die zu verfertigenden Manufacturen-und Fabriken-
waaren beſchaffen ſeyn ſollen. Bey denen Manufa-
cturen muß nicht allein die Laͤnge und Breite der Stuͤcke,
die Beſchaffenheit des Aufzuges, der Kette, derer da-
zu zu gebrauchenden Gezeuge und Schemel und mit
wie viel Schlaͤgen gearbeitet werden ſoll, ſondern auch
das Gewichte vorgeſchrieben werden, wie viel ein Stuͤck
Seidenzeug oder Tuch von ſolcher Laͤnge und Breite
wiegen ſoll, weil die Feine und Guͤte hauptſaͤchlich
darauf ankommt; ja bey verſchiedenen Manufacturen
iſt es noͤthig zu beſtimmen, aus wie viel Faͤden der Auf-
zug beſtehen ſoll. Eben ſo muß auch bey denen Fa-
briken die Beſchaffenheit derer in Feuer zu arbeitenden
Waaren vorgeſchrieben und die aͤußerlichen Kennzeichen
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