Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.der Manufacturen und Fabriken. und Fabriken in Aufnahme kommen und mithin immer-mehr daselbst consumiret wird. Wir kommen nunmehro auf die Entreprenneurs derOb der Re- dann F 3
der Manufacturen und Fabriken. und Fabriken in Aufnahme kommen und mithin immer-mehr daſelbſt conſumiret wird. Wir kommen nunmehro auf die Entreprenneurs derOb der Re- dann F 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0113" n="85"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">der Manufacturen und Fabriken.</hi></fw><lb/> und Fabriken in Aufnahme kommen und mithin immer-<lb/> mehr daſelbſt conſumiret wird.</p><lb/> <p>Wir kommen nunmehro auf die Entreprenneurs der<note place="right">Ob der Re-<lb/> gent ſelbſt<lb/> auf ſeine<lb/> Rechnung<lb/> und Ge-<lb/> winnſt Ma-<lb/> nufacturen<lb/> anlegen ſoll.</note><lb/> Manufacturen und Fabriken: und da fragt es ſich zu-<lb/> foͤrderſt, ob der Regent ſelbſt auf ſeine eigne Rechnung<lb/> und Gewinnſt dergleichen Werke anlegen ſoll. Man<lb/> braucht nur eine geringe Kenntniß in denen guten<lb/> Grundſaͤtzen zur Aufnahme der Staaten zu haben; ſo<lb/> muß man dieſe Frage mit Nein beantworten. Die<lb/> Gluͤckſeeligkeit der Unterthanen und mithin der Wohl-<lb/> ſtand des Regenten ſelbſt, denn beyde ſind von einan-<lb/> der unzertrennlich, beruhet auf bluͤhender Nahrung<lb/> und Gewerben. Dieſe muß der Regent befoͤrdern.<lb/> Allein er muß nicht ſelbſt Nahrung und Gewerbe trei-<lb/> ben. Nichts iſt einem bluͤhenden Nahrungsſtande ſo<lb/> ſehr entgegen, als eben dieſes. Wenn der Regent<lb/> ſelbſt in ſeinem Lande der Generalkaufmann, Manu-<lb/> facturherr, Apotheker, Weißbierbrauer, Branntewein-<lb/> brenner, Schaͤfer und dergleichen iſt, wie verſchiedene<lb/> teutſche Fuͤrſten angefangen haben; ſo kann er zwar<lb/> ſeine Unterthanen noͤthigen, daß ſie ihm ſeine Waare<lb/> abnehmen, aber niemals wird er es dahin bringen, daß<lb/> die Auslaͤnder mit ihm handeln und daß durch ſeine Un-<lb/> ternehmungen Geld in das Land kommt. Er kann es<lb/> vielleicht durch großen Fleiß und Aufſicht und durch<lb/> den willkuͤhrlich geſetzten Preiß ſeiner Waaren erzwin-<lb/> gen, daß er ſelbſt Vortheil davon hat, aber ſeine Un-<lb/> terthanen werden deſto aͤrmer und elender ſeyn; und<lb/> <fw place="bottom" type="sig">F 3</fw><fw place="bottom" type="catch">dann</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [85/0113]
der Manufacturen und Fabriken.
und Fabriken in Aufnahme kommen und mithin immer-
mehr daſelbſt conſumiret wird.
Wir kommen nunmehro auf die Entreprenneurs der
Manufacturen und Fabriken: und da fragt es ſich zu-
foͤrderſt, ob der Regent ſelbſt auf ſeine eigne Rechnung
und Gewinnſt dergleichen Werke anlegen ſoll. Man
braucht nur eine geringe Kenntniß in denen guten
Grundſaͤtzen zur Aufnahme der Staaten zu haben; ſo
muß man dieſe Frage mit Nein beantworten. Die
Gluͤckſeeligkeit der Unterthanen und mithin der Wohl-
ſtand des Regenten ſelbſt, denn beyde ſind von einan-
der unzertrennlich, beruhet auf bluͤhender Nahrung
und Gewerben. Dieſe muß der Regent befoͤrdern.
Allein er muß nicht ſelbſt Nahrung und Gewerbe trei-
ben. Nichts iſt einem bluͤhenden Nahrungsſtande ſo
ſehr entgegen, als eben dieſes. Wenn der Regent
ſelbſt in ſeinem Lande der Generalkaufmann, Manu-
facturherr, Apotheker, Weißbierbrauer, Branntewein-
brenner, Schaͤfer und dergleichen iſt, wie verſchiedene
teutſche Fuͤrſten angefangen haben; ſo kann er zwar
ſeine Unterthanen noͤthigen, daß ſie ihm ſeine Waare
abnehmen, aber niemals wird er es dahin bringen, daß
die Auslaͤnder mit ihm handeln und daß durch ſeine Un-
ternehmungen Geld in das Land kommt. Er kann es
vielleicht durch großen Fleiß und Aufſicht und durch
den willkuͤhrlich geſetzten Preiß ſeiner Waaren erzwin-
gen, daß er ſelbſt Vortheil davon hat, aber ſeine Un-
terthanen werden deſto aͤrmer und elender ſeyn; und
dann
Ob der Re-
gent ſelbſt
auf ſeine
Rechnung
und Ge-
winnſt Ma-
nufacturen
anlegen ſoll.
F 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |