§. 107. Die Obstbäume wachsen eben so wohl von selbsten, als auch andere Bäume, wann sie unter ihrem gehörigen Himmelsstri- che sind; da aber dieselben vielfältig in frem- de Gegenden verpflanzt worden, so sind da- her Grundsäze entstanden, nach welchen sie in solchen fremden Boden und Wit- terung gepflanzt, erzogen, vermehret und verbessert werden müssen. Diese lehret die Baumzucht.
§. 108. Eben dieses gilt auch von dem Weinstocke: da, wo er zu Hause ist, erfodert er wenig Wartung; so bald er aber in ande- re Gegenden verpflanzt wird, und zwar so, daß er vermehrt oder veredelt werden soll, so muß er ebenfalls naturgemäß ge- pflanzt, gewartet und versorgt werden, damit er die mehresten und beßten Er- zeugungen abgebe. Dieses lehrt der Weinbau.
§. 109. Unter den Staudengewächsen sind sehr viele, die mannigfaltigen landwirth- schaftlichen Nuzen haben, sie gehören aber zum Forstwesen.
§. 110.
Landwirthſchaft
§. 107. Die Obſtbaͤume wachſen eben ſo wohl von ſelbſten, als auch andere Baͤume, wann ſie unter ihrem gehoͤrigen Himmelsſtri- che ſind; da aber dieſelben vielfaͤltig in frem- de Gegenden verpflanzt worden, ſo ſind da- her Grundſaͤze entſtanden, nach welchen ſie in ſolchen fremden Boden und Wit- terung gepflanzt, erzogen, vermehret und verbeſſert werden muͤſſen. Dieſe lehret die Baumzucht.
§. 108. Eben dieſes gilt auch von dem Weinſtocke: da, wo er zu Hauſe iſt, erfodert er wenig Wartung; ſo bald er aber in ande- re Gegenden verpflanzt wird, und zwar ſo, daß er vermehrt oder veredelt werden ſoll, ſo muß er ebenfalls naturgemaͤß ge- pflanzt, gewartet und verſorgt werden, damit er die mehreſten und beßten Er- zeugungen abgebe. Dieſes lehrt der Weinbau.
§. 109. Unter den Staudengewaͤchſen ſind ſehr viele, die mannigfaltigen landwirth- ſchaftlichen Nuzen haben, ſie gehoͤren aber zum Forſtweſen.
§. 110.
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Landwirthſchaft
§. 107. Die Obſtbaͤume wachſen eben ſo
wohl von ſelbſten, als auch andere Baͤume,
wann ſie unter ihrem gehoͤrigen Himmelsſtri-
che ſind; da aber dieſelben vielfaͤltig in frem-
de Gegenden verpflanzt worden, ſo ſind da-
her Grundſaͤze entſtanden, nach welchen
ſie in ſolchen fremden Boden und Wit-
terung gepflanzt, erzogen, vermehret
und verbeſſert werden muͤſſen. Dieſe
lehret die Baumzucht.
§. 108. Eben dieſes gilt auch von dem
Weinſtocke: da, wo er zu Hauſe iſt, erfodert
er wenig Wartung; ſo bald er aber in ande-
re Gegenden verpflanzt wird, und zwar ſo,
daß er vermehrt oder veredelt werden ſoll,
ſo muß er ebenfalls naturgemaͤß ge-
pflanzt, gewartet und verſorgt werden,
damit er die mehreſten und beßten Er-
zeugungen abgebe. Dieſes lehrt der
Weinbau.
§. 109. Unter den Staudengewaͤchſen ſind
ſehr viele, die mannigfaltigen landwirth-
ſchaftlichen Nuzen haben, ſie gehoͤren aber
zum Forſtweſen.
§. 110.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/81>, abgerufen am 08.07.2024.
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