§. 555. Wenn der Fürst selber eine mä- sige Tafel hält, und mäsigen Aufwand macht, so wird er dadurch ungemein viel Gutes stif- ten. Denn der höchste Minister fühlt doch immer den grosen Abstand zwischen sich und dem Fürsten, er wird daher gezwungen, auch mäsig und sparsam zu seyn, und so würkt dieses Beispiel die Reihe herunter bis zum geringsten Polizeibedienten. Und eben da- durch, wenn der Fürst wenige, aber recht- schaffene Diener hat, wenn er selbige fürst- lich aber doch wirthschaftlich besoldet, und endlich wenn er ihnen in Gottesfurcht, Ernst, Weisheit, Geschicklichkeit und Mäsigkeit vor- geht, so hat er gewiß nicht zu befürchten, daß ihm sein höchster Zweck mislingen werde.
§. 556. Es ist äusserst wichtig, daß sich der Staatswirth mit tüchtigen hohen Schu- len versehe, auf welchen beständig fort Män- ner erzogen werden, die er zu allen Fächern seiner Bedienungen brauchen kann, und da ist gewiß keine Fakultät nüzlicher, als nächst der juristischen die kameralistische. Leztere ist dem ungeachtet noch von ausgebreiteterem Nuzen, als die erstere, weilen sie ausser der Justiz und
der
S
Staatshaushaltung
§. 555. Wenn der Fuͤrſt ſelber eine maͤ- ſige Tafel haͤlt, und maͤſigen Aufwand macht, ſo wird er dadurch ungemein viel Gutes ſtif- ten. Denn der hoͤchſte Miniſter fuͤhlt doch immer den groſen Abſtand zwiſchen ſich und dem Fuͤrſten, er wird daher gezwungen, auch maͤſig und ſparſam zu ſeyn, und ſo wuͤrkt dieſes Beiſpiel die Reihe herunter bis zum geringſten Polizeibedienten. Und eben da- durch, wenn der Fuͤrſt wenige, aber recht- ſchaffene Diener hat, wenn er ſelbige fuͤrſt- lich aber doch wirthſchaftlich beſoldet, und endlich wenn er ihnen in Gottesfurcht, Ernſt, Weisheit, Geſchicklichkeit und Maͤſigkeit vor- geht, ſo hat er gewiß nicht zu befuͤrchten, daß ihm ſein hoͤchſter Zweck mislingen werde.
§. 556. Es iſt aͤuſſerſt wichtig, daß ſich der Staatswirth mit tuͤchtigen hohen Schu- len verſehe, auf welchen beſtaͤndig fort Maͤn- ner erzogen werden, die er zu allen Faͤchern ſeiner Bedienungen brauchen kann, und da iſt gewiß keine Fakultaͤt nuͤzlicher, als naͤchſt der juriſtiſchen die kameraliſtiſche. Leztere iſt dem ungeachtet noch von ausgebreiteterem Nuzen, als die erſtere, weilen ſie auſſer der Juſtiz und
der
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Staatshaushaltung
§. 555. Wenn der Fuͤrſt ſelber eine maͤ-
ſige Tafel haͤlt, und maͤſigen Aufwand macht,
ſo wird er dadurch ungemein viel Gutes ſtif-
ten. Denn der hoͤchſte Miniſter fuͤhlt doch
immer den groſen Abſtand zwiſchen ſich und
dem Fuͤrſten, er wird daher gezwungen,
auch maͤſig und ſparſam zu ſeyn, und ſo wuͤrkt
dieſes Beiſpiel die Reihe herunter bis zum
geringſten Polizeibedienten. Und eben da-
durch, wenn der Fuͤrſt wenige, aber recht-
ſchaffene Diener hat, wenn er ſelbige fuͤrſt-
lich aber doch wirthſchaftlich beſoldet, und
endlich wenn er ihnen in Gottesfurcht, Ernſt,
Weisheit, Geſchicklichkeit und Maͤſigkeit vor-
geht, ſo hat er gewiß nicht zu befuͤrchten,
daß ihm ſein hoͤchſter Zweck mislingen werde.
§. 556. Es iſt aͤuſſerſt wichtig, daß ſich
der Staatswirth mit tuͤchtigen hohen Schu-
len verſehe, auf welchen beſtaͤndig fort Maͤn-
ner erzogen werden, die er zu allen Faͤchern
ſeiner Bedienungen brauchen kann, und da iſt
gewiß keine Fakultaͤt nuͤzlicher, als naͤchſt der
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/293>, abgerufen am 16.02.2025.
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