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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Staatshaushaltung
zertrennlich verbunden: wo jene blühen, da
blüht auch diese. Grose Kaufmannschaft
kann nicht wohl in einem Staate eingeführt
werden, welcher die Lage zu grosen Versen-
dungen nicht hat; wo diese aber ist, da thut
die Handelsfreiheit alles.

§. 514. Die Beförderung der Handlung
geschieht durch sehr gute und sichere Land-
strassen, wohl eingerichtete Schiffahrt, An-
legung der Messen und Jahrmärkte, freie
Aus- und Einfuhr aller Waaren, die dem
Staate nicht schädlich sind, wohl überlegte
Vorzüge, die man der Kaufmannschaft bei-
legt, und endlich durch Behauptung und
Sicherung des einzelnen und allgemeinen
Credits, durch strenge Gerechtigkeit in Con-
curssachen, und was dergleichen gute An-
stallten mehr sind.

§. 515. Das vortrefflichste Mittel, dem Lu-
xus zu steuern, ist ohne Zweifel ein gutes
Beispiel des Hofes. Kleider- Speis- und
Trankordnungen sind nur schwache Umzäu-
nungen; doch wo das erste wirksamste Mit-
tel fehlt, da muß man zu diesen schwächern
seine Zuflucht nehmen.

§. 516.

Staatshaushaltung
zertrennlich verbunden: wo jene bluͤhen, da
bluͤht auch dieſe. Groſe Kaufmannſchaft
kann nicht wohl in einem Staate eingefuͤhrt
werden, welcher die Lage zu groſen Verſen-
dungen nicht hat; wo dieſe aber iſt, da thut
die Handelsfreiheit alles.

§. 514. Die Befoͤrderung der Handlung
geſchieht durch ſehr gute und ſichere Land-
ſtraſſen, wohl eingerichtete Schiffahrt, An-
legung der Meſſen und Jahrmaͤrkte, freie
Aus- und Einfuhr aller Waaren, die dem
Staate nicht ſchaͤdlich ſind, wohl uͤberlegte
Vorzuͤge, die man der Kaufmannſchaft bei-
legt, und endlich durch Behauptung und
Sicherung des einzelnen und allgemeinen
Credits, durch ſtrenge Gerechtigkeit in Con-
cursſachen, und was dergleichen gute An-
ſtallten mehr ſind.

§. 515. Das vortrefflichſte Mittel, dem Lu-
xus zu ſteuern, iſt ohne Zweifel ein gutes
Beiſpiel des Hofes. Kleider- Speis- und
Trankordnungen ſind nur ſchwache Umzaͤu-
nungen; doch wo das erſte wirkſamſte Mit-
tel fehlt, da muß man zu dieſen ſchwaͤchern
ſeine Zuflucht nehmen.

§. 516.
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[254/0274] Staatshaushaltung zertrennlich verbunden: wo jene bluͤhen, da bluͤht auch dieſe. Groſe Kaufmannſchaft kann nicht wohl in einem Staate eingefuͤhrt werden, welcher die Lage zu groſen Verſen- dungen nicht hat; wo dieſe aber iſt, da thut die Handelsfreiheit alles. §. 514. Die Befoͤrderung der Handlung geſchieht durch ſehr gute und ſichere Land- ſtraſſen, wohl eingerichtete Schiffahrt, An- legung der Meſſen und Jahrmaͤrkte, freie Aus- und Einfuhr aller Waaren, die dem Staate nicht ſchaͤdlich ſind, wohl uͤberlegte Vorzuͤge, die man der Kaufmannſchaft bei- legt, und endlich durch Behauptung und Sicherung des einzelnen und allgemeinen Credits, durch ſtrenge Gerechtigkeit in Con- cursſachen, und was dergleichen gute An- ſtallten mehr ſind. §. 515. Das vortrefflichſte Mittel, dem Lu- xus zu ſteuern, iſt ohne Zweifel ein gutes Beiſpiel des Hofes. Kleider- Speis- und Trankordnungen ſind nur ſchwache Umzaͤu- nungen; doch wo das erſte wirkſamſte Mit- tel fehlt, da muß man zu dieſen ſchwaͤchern ſeine Zuflucht nehmen. §. 516.

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/274>, abgerufen am 10.05.2024.