mäsigen Heurathen auf alle Weise erleichtert werden .
* Hurerei, Vielweiberei und dergleichen eckelhafte Vorschläge zur Bevölkerung sind nicht einmal Nennens, vielweniger Schreibens werth.
§. 496. Obrigkeitliche Bestrafungen der Laster sind nöthig, wenn sie einmal began- gen worden; aber sie durch Drohung schwe- rer Strafen zu verhüten, ist nur ein schwa- cher Zaun, und macht nur, daß sie sich ver- stecken, und also im Verborgenen desto ge- fährlicher wüthen. Belohnungen ausgezeich- neter Tugenden sind nüzlich und nöthig, aber wer ist so reich, der alle Tugenden belohnen kann, und Lohntugend ist dem Laster nahe.
§. 497. Das beßte Mittel, Sitten und Tugend im Staate empor zu bringen, ist: wenn man die Quellen der Laster verstopft, und die Quellen der Tugend eröffnet. Er- steres wird zuwege gebracht, durch Verhinde- rung des Müsigganges, des Saufens, Spie- lens, und anderer schädlicher Lustbarkeiten, desgleichen schädlicher Gebräuche und Frei-
hei-
Staatshaushaltung
maͤſigen Heurathen auf alle Weiſe erleichtert werden .
* Hurerei, Vielweiberei und dergleichen eckelhafte Vorſchlaͤge zur Bevoͤlkerung ſind nicht einmal Nennens, vielweniger Schreibens werth.
§. 496. Obrigkeitliche Beſtrafungen der Laſter ſind noͤthig, wenn ſie einmal began- gen worden; aber ſie durch Drohung ſchwe- rer Strafen zu verhuͤten, iſt nur ein ſchwa- cher Zaun, und macht nur, daß ſie ſich ver- ſtecken, und alſo im Verborgenen deſto ge- faͤhrlicher wuͤthen. Belohnungen ausgezeich- neter Tugenden ſind nuͤzlich und noͤthig, aber wer iſt ſo reich, der alle Tugenden belohnen kann, und Lohntugend iſt dem Laſter nahe.
§. 497. Das beßte Mittel, Sitten und Tugend im Staate empor zu bringen, iſt: wenn man die Quellen der Laſter verſtopft, und die Quellen der Tugend eroͤffnet. Er- ſteres wird zuwege gebracht, durch Verhinde- rung des Muͤſigganges, des Saufens, Spie- lens, und anderer ſchaͤdlicher Luſtbarkeiten, desgleichen ſchaͤdlicher Gebraͤuche und Frei-
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Staatshaushaltung
maͤſigen Heurathen auf alle Weiſe erleichtert
werden .
* Hurerei, Vielweiberei und dergleichen
eckelhafte Vorſchlaͤge zur Bevoͤlkerung
ſind nicht einmal Nennens, vielweniger
Schreibens werth.
§. 496. Obrigkeitliche Beſtrafungen der
Laſter ſind noͤthig, wenn ſie einmal began-
gen worden; aber ſie durch Drohung ſchwe-
rer Strafen zu verhuͤten, iſt nur ein ſchwa-
cher Zaun, und macht nur, daß ſie ſich ver-
ſtecken, und alſo im Verborgenen deſto ge-
faͤhrlicher wuͤthen. Belohnungen ausgezeich-
neter Tugenden ſind nuͤzlich und noͤthig, aber
wer iſt ſo reich, der alle Tugenden belohnen
kann, und Lohntugend iſt dem Laſter nahe.
§. 497. Das beßte Mittel, Sitten und
Tugend im Staate empor zu bringen, iſt:
wenn man die Quellen der Laſter verſtopft,
und die Quellen der Tugend eroͤffnet. Er-
ſteres wird zuwege gebracht, durch Verhinde-
rung des Muͤſigganges, des Saufens, Spie-
lens, und anderer ſchaͤdlicher Luſtbarkeiten,
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/264>, abgerufen am 08.07.2024.
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