Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatswissenschaft re Heiden sind. Oder aus ordentlichen ein-zelnen Höfen und Bauerngüter, die entwe- der an Bauernfamilien in einem Erblehn oder Pfacht stehen, oder von der Kammer auf gewisse Jahre verpfachtet werden; oder sie bestehen aus ganzen Distrikten oder Aem- tern, und in diesem Falle bestehet das Ein- kommen des Fürsten in den Abgaben der Un- terthanen des Domänen- oder Kammergutes. Jn allen diesen Fällen soll der Kamera- list zum Beßten des Fürsten den Ertrag der Domänengüter, der einzelnen und allgemeinen Glückseligkeit unbeschadet, auf alle Weise zu vermehren, und auf die Zukunft zu sichern suchen. §. 433. Weil auch das Wohl und die §. 434. Die Regalien sind gewisse Ein- eigen- O 4
Staatswiſſenſchaft re Heiden ſind. Oder aus ordentlichen ein-zelnen Hoͤfen und Bauernguͤter, die entwe- der an Bauernfamilien in einem Erblehn oder Pfacht ſtehen, oder von der Kammer auf gewiſſe Jahre verpfachtet werden; oder ſie beſtehen aus ganzen Diſtrikten oder Aem- tern, und in dieſem Falle beſtehet das Ein- kommen des Fuͤrſten in den Abgaben der Un- terthanen des Domaͤnen- oder Kammergutes. Jn allen dieſen Faͤllen ſoll der Kamera- liſt zum Beßten des Fuͤrſten den Ertrag der Domaͤnenguͤter, der einzelnen und allgemeinen Gluͤckſeligkeit unbeſchadet, auf alle Weiſe zu vermehren, und auf die Zukunft zu ſichern ſuchen. §. 433. Weil auch das Wohl und die §. 434. Die Regalien ſind gewiſſe Ein- eigen- O 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0235" n="215"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Staatswiſſenſchaft</hi></fw><lb/> re Heiden ſind. Oder aus ordentlichen ein-<lb/> zelnen Hoͤfen und Bauernguͤter, die entwe-<lb/> der an Bauernfamilien in einem Erblehn<lb/> oder Pfacht ſtehen, oder von der Kammer<lb/> auf gewiſſe Jahre verpfachtet werden; oder<lb/> ſie beſtehen aus ganzen Diſtrikten oder Aem-<lb/> tern, und in dieſem Falle beſtehet das Ein-<lb/> kommen des Fuͤrſten in den Abgaben der Un-<lb/> terthanen des Domaͤnen- oder Kammergutes.<lb/><hi rendition="#fr">Jn allen dieſen Faͤllen ſoll der Kamera-<lb/> liſt zum Beßten des Fuͤrſten den Ertrag<lb/> der Domaͤnenguͤter, der einzelnen und<lb/> allgemeinen Gluͤckſeligkeit unbeſchadet,<lb/> auf alle Weiſe zu vermehren, und auf<lb/> die Zukunft zu ſichern ſuchen.</hi></p><lb/> <p>§. 433. Weil auch das Wohl und die<lb/> Gluͤckſeligkeit des Fuͤrſten dem Staatswirthe<lb/> ſehr angelegen ſeyn muß: <hi rendition="#fr">ſo ſoll er nicht<lb/> nur die Domaͤnen verbeſſern, ſondern<lb/> auch der einzelnen und allgemeinen Gluͤck-<lb/> ſeligkeit unbeſchadet, vermehren.</hi></p><lb/> <p>§. 434. Die Regalien ſind gewiſſe Ein-<lb/> kuͤnfte des Fuͤrſten, die kein Privateigenthuͤ-<lb/> mer haben kann, weil ſie nicht von einzelnen<lb/> <fw place="bottom" type="sig">O 4</fw><fw place="bottom" type="catch">eigen-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [215/0235]
Staatswiſſenſchaft
re Heiden ſind. Oder aus ordentlichen ein-
zelnen Hoͤfen und Bauernguͤter, die entwe-
der an Bauernfamilien in einem Erblehn
oder Pfacht ſtehen, oder von der Kammer
auf gewiſſe Jahre verpfachtet werden; oder
ſie beſtehen aus ganzen Diſtrikten oder Aem-
tern, und in dieſem Falle beſtehet das Ein-
kommen des Fuͤrſten in den Abgaben der Un-
terthanen des Domaͤnen- oder Kammergutes.
Jn allen dieſen Faͤllen ſoll der Kamera-
liſt zum Beßten des Fuͤrſten den Ertrag
der Domaͤnenguͤter, der einzelnen und
allgemeinen Gluͤckſeligkeit unbeſchadet,
auf alle Weiſe zu vermehren, und auf
die Zukunft zu ſichern ſuchen.
§. 433. Weil auch das Wohl und die
Gluͤckſeligkeit des Fuͤrſten dem Staatswirthe
ſehr angelegen ſeyn muß: ſo ſoll er nicht
nur die Domaͤnen verbeſſern, ſondern
auch der einzelnen und allgemeinen Gluͤck-
ſeligkeit unbeſchadet, vermehren.
§. 434. Die Regalien ſind gewiſſe Ein-
kuͤnfte des Fuͤrſten, die kein Privateigenthuͤ-
mer haben kann, weil ſie nicht von einzelnen
eigen-
O 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |