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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Handlungshaushaltung
sten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und
endlich mit kaufmännischen Reisen beschließt;
izt hat er sich eine Nahrungsquelle erwor-
ben, nun soll er sie aber auch errichten.

§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs-
quelle gehören Erwerbungsmittel, diese sind
bei der Handlung: baares Geld. Gesezt
aber, der junge Handelsmann habe kein Geld,
so kann er entweder suchen Makler, oder
Commissionair oder Krämer zu werden;
zum ersten gehört nur ein rechtschaffener, red-
licher Charakter, der ihn in Credit sezt, da-
bei aber auch ein starker Handelsort, wo
man Makler gebrauchen kann; ist dieses, so
soll er mit aller Thätigkeit, Fleis und unü-
berwindlicher Treue sein Geschäft ausrichten.

§. 327. Die Courtage, welche er bekommt,
soll ihm zu seiner eigenen Haushaltung genug
seyn; wo es aber die Geseze erlauben, da
soll er einen kleinen Spekulationshandel da-
bei treiben, das ist: wenn er Gelegenheit
sieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas
braucht, das er ohne Nachtheil seines Am-
tes verkaufen kann, so soll er diese Waare

auf
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Handlungshaushaltung
ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und
endlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt;
izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor-
ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten.

§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs-
quelle gehoͤren Erwerbungsmittel, dieſe ſind
bei der Handlung: baares Geld. Geſezt
aber, der junge Handelsmann habe kein Geld,
ſo kann er entweder ſuchen Makler, oder
Commiſſionair oder Kraͤmer zu werden;
zum erſten gehoͤrt nur ein rechtſchaffener, red-
licher Charakter, der ihn in Credit ſezt, da-
bei aber auch ein ſtarker Handelsort, wo
man Makler gebrauchen kann; iſt dieſes, ſo
ſoll er mit aller Thaͤtigkeit, Fleis und unuͤ-
berwindlicher Treue ſein Geſchaͤft ausrichten.

§. 327. Die Courtage, welche er bekommt,
ſoll ihm zu ſeiner eigenen Haushaltung genug
ſeyn; wo es aber die Geſeze erlauben, da
ſoll er einen kleinen Spekulationshandel da-
bei treiben, das iſt: wenn er Gelegenheit
ſieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas
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[161/0181] Handlungshaushaltung ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und endlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt; izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor- ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten. §. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs- quelle gehoͤren Erwerbungsmittel, dieſe ſind bei der Handlung: baares Geld. Geſezt aber, der junge Handelsmann habe kein Geld, ſo kann er entweder ſuchen Makler, oder Commiſſionair oder Kraͤmer zu werden; zum erſten gehoͤrt nur ein rechtſchaffener, red- licher Charakter, der ihn in Credit ſezt, da- bei aber auch ein ſtarker Handelsort, wo man Makler gebrauchen kann; iſt dieſes, ſo ſoll er mit aller Thaͤtigkeit, Fleis und unuͤ- berwindlicher Treue ſein Geſchaͤft ausrichten. §. 327. Die Courtage, welche er bekommt, ſoll ihm zu ſeiner eigenen Haushaltung genug ſeyn; wo es aber die Geſeze erlauben, da ſoll er einen kleinen Spekulationshandel da- bei treiben, das iſt: wenn er Gelegenheit ſieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas braucht, das er ohne Nachtheil ſeines Am- tes verkaufen kann, ſo ſoll er dieſe Waare auf L

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/181>, abgerufen am 03.05.2024.