Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

Bild:
<< vorherige Seite

Handlungshaushaltung
sten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und
endlich mit kaufmännischen Reisen beschließt;
izt hat er sich eine Nahrungsquelle erwor-
ben, nun soll er sie aber auch errichten.

§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs-
quelle gehören Erwerbungsmittel, diese sind
bei der Handlung: baares Geld. Gesezt
aber, der junge Handelsmann habe kein Geld,
so kann er entweder suchen Makler, oder
Commissionair oder Krämer zu werden;
zum ersten gehört nur ein rechtschaffener, red-
licher Charakter, der ihn in Credit sezt, da-
bei aber auch ein starker Handelsort, wo
man Makler gebrauchen kann; ist dieses, so
soll er mit aller Thätigkeit, Fleis und unü-
berwindlicher Treue sein Geschäft ausrichten.

§. 327. Die Courtage, welche er bekommt,
soll ihm zu seiner eigenen Haushaltung genug
seyn; wo es aber die Geseze erlauben, da
soll er einen kleinen Spekulationshandel da-
bei treiben, das ist: wenn er Gelegenheit
sieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas
braucht, das er ohne Nachtheil seines Am-
tes verkaufen kann, so soll er diese Waare

auf
L

Handlungshaushaltung
ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und
endlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt;
izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor-
ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten.

§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs-
quelle gehoͤren Erwerbungsmittel, dieſe ſind
bei der Handlung: baares Geld. Geſezt
aber, der junge Handelsmann habe kein Geld,
ſo kann er entweder ſuchen Makler, oder
Commiſſionair oder Kraͤmer zu werden;
zum erſten gehoͤrt nur ein rechtſchaffener, red-
licher Charakter, der ihn in Credit ſezt, da-
bei aber auch ein ſtarker Handelsort, wo
man Makler gebrauchen kann; iſt dieſes, ſo
ſoll er mit aller Thaͤtigkeit, Fleis und unuͤ-
berwindlicher Treue ſein Geſchaͤft ausrichten.

§. 327. Die Courtage, welche er bekommt,
ſoll ihm zu ſeiner eigenen Haushaltung genug
ſeyn; wo es aber die Geſeze erlauben, da
ſoll er einen kleinen Spekulationshandel da-
bei treiben, das iſt: wenn er Gelegenheit
ſieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas
braucht, das er ohne Nachtheil ſeines Am-
tes verkaufen kann, ſo ſoll er dieſe Waare

auf
L
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0181" n="161"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Handlungshaushaltung</hi></fw><lb/>
&#x017F;ten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und<lb/>
endlich mit kaufma&#x0364;nni&#x017F;chen Rei&#x017F;en be&#x017F;chließt;<lb/>
izt hat er &#x017F;ich eine Nahrungsquelle erwor-<lb/>
ben, nun &#x017F;oll er &#x017F;ie aber auch errichten.</p><lb/>
          <p>§. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs-<lb/>
quelle geho&#x0364;ren Erwerbungsmittel, die&#x017F;e &#x017F;ind<lb/>
bei der Handlung: <hi rendition="#fr">baares Geld.</hi> Ge&#x017F;ezt<lb/>
aber, der junge Handelsmann habe kein Geld,<lb/>
&#x017F;o kann er entweder &#x017F;uchen <hi rendition="#fr">Makler,</hi> oder<lb/><hi rendition="#fr">Commi&#x017F;&#x017F;ionair</hi> oder <hi rendition="#fr">Kra&#x0364;mer</hi> zu werden;<lb/>
zum er&#x017F;ten geho&#x0364;rt nur ein recht&#x017F;chaffener, red-<lb/>
licher Charakter, der ihn in Credit &#x017F;ezt, da-<lb/>
bei aber auch ein &#x017F;tarker Handelsort, wo<lb/>
man Makler gebrauchen kann; i&#x017F;t die&#x017F;es, &#x017F;o<lb/>
&#x017F;oll er mit aller Tha&#x0364;tigkeit, Fleis und unu&#x0364;-<lb/>
berwindlicher Treue &#x017F;ein Ge&#x017F;cha&#x0364;ft ausrichten.</p><lb/>
          <p>§. 327. Die Courtage, welche er bekommt,<lb/>
&#x017F;oll ihm zu &#x017F;einer eigenen Haushaltung genug<lb/>
&#x017F;eyn; wo es aber die Ge&#x017F;eze erlauben, da<lb/>
&#x017F;oll er einen kleinen Spekulationshandel da-<lb/>
bei treiben, das i&#x017F;t: wenn er Gelegenheit<lb/>
&#x017F;ieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas<lb/>
braucht, das er ohne Nachtheil &#x017F;eines Am-<lb/>
tes verkaufen kann, &#x017F;o &#x017F;oll er die&#x017F;e Waare<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">L</fw><fw place="bottom" type="catch">auf</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[161/0181] Handlungshaushaltung ſten an, alle Comtoirarbeiten durchgeht, und endlich mit kaufmaͤnniſchen Reiſen beſchließt; izt hat er ſich eine Nahrungsquelle erwor- ben, nun ſoll er ſie aber auch errichten. §. 326. Zur Errichtung einer Nahrungs- quelle gehoͤren Erwerbungsmittel, dieſe ſind bei der Handlung: baares Geld. Geſezt aber, der junge Handelsmann habe kein Geld, ſo kann er entweder ſuchen Makler, oder Commiſſionair oder Kraͤmer zu werden; zum erſten gehoͤrt nur ein rechtſchaffener, red- licher Charakter, der ihn in Credit ſezt, da- bei aber auch ein ſtarker Handelsort, wo man Makler gebrauchen kann; iſt dieſes, ſo ſoll er mit aller Thaͤtigkeit, Fleis und unuͤ- berwindlicher Treue ſein Geſchaͤft ausrichten. §. 327. Die Courtage, welche er bekommt, ſoll ihm zu ſeiner eigenen Haushaltung genug ſeyn; wo es aber die Geſeze erlauben, da ſoll er einen kleinen Spekulationshandel da- bei treiben, das iſt: wenn er Gelegenheit ſieht, daß jemand, der gut zahlt, etwas braucht, das er ohne Nachtheil ſeines Am- tes verkaufen kann, ſo ſoll er dieſe Waare auf L

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/181
Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/181>, abgerufen am 24.11.2024.