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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Haushaltung
eine Wohnung verschaffen, die zu seinem
Gewerbe alle nöthige Bequemlichkeit habe.

§. 244. Zu den Erwerbungsmitteln gehö-
ren auch solche Leute und Haushaltungen, de-
nen der Künstler oder Handwerksmann ihre
Kunstbedürfnisse befriedigt. Das ist: er
muß Kunden haben. Da es aber gegen
das Gesez der Natur ist, andern Meistern
ihre Kunden durch Ueberredung abwendig zu
machen, so soll der neue Meister durch Ge-
schicklichkeit in seiner Kunst sich zu empfehlen
suchen.

§. 245. Endlich gehören zu den Erwer-
bungsmitteln die unmittelbare Werkzeuge der
Kunst; diese muß sich der Meister für Geld
erwerben. Daher soll er nicht eher Meister
werden, bis er sich als Gesell entweder so
viel verdient, oder durch andre billige We-
ge so viel bekommen hat, daß er sich nicht nur
tüchtiger und bequemer Werkzeuge genug an-
schaffen kann, sondern auch, daß er sich so
lang ernähren kann, bis er etwas erwor-
ben hat.

§. 246.
H 5

Haushaltung
eine Wohnung verſchaffen, die zu ſeinem
Gewerbe alle noͤthige Bequemlichkeit habe.

§. 244. Zu den Erwerbungsmitteln gehoͤ-
ren auch ſolche Leute und Haushaltungen, de-
nen der Kuͤnſtler oder Handwerksmann ihre
Kunſtbeduͤrfniſſe befriedigt. Das iſt: er
muß Kunden haben. Da es aber gegen
das Geſez der Natur iſt, andern Meiſtern
ihre Kunden durch Ueberredung abwendig zu
machen, ſo ſoll der neue Meiſter durch Ge-
ſchicklichkeit in ſeiner Kunſt ſich zu empfehlen
ſuchen.

§. 245. Endlich gehoͤren zu den Erwer-
bungsmitteln die unmittelbare Werkzeuge der
Kunſt; dieſe muß ſich der Meiſter fuͤr Geld
erwerben. Daher ſoll er nicht eher Meiſter
werden, bis er ſich als Geſell entweder ſo
viel verdient, oder durch andre billige We-
ge ſo viel bekommen hat, daß er ſich nicht nur
tuͤchtiger und bequemer Werkzeuge genug an-
ſchaffen kann, ſondern auch, daß er ſich ſo
lang ernaͤhren kann, bis er etwas erwor-
ben hat.

§. 246.
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[121/0141] Haushaltung eine Wohnung verſchaffen, die zu ſeinem Gewerbe alle noͤthige Bequemlichkeit habe. §. 244. Zu den Erwerbungsmitteln gehoͤ- ren auch ſolche Leute und Haushaltungen, de- nen der Kuͤnſtler oder Handwerksmann ihre Kunſtbeduͤrfniſſe befriedigt. Das iſt: er muß Kunden haben. Da es aber gegen das Geſez der Natur iſt, andern Meiſtern ihre Kunden durch Ueberredung abwendig zu machen, ſo ſoll der neue Meiſter durch Ge- ſchicklichkeit in ſeiner Kunſt ſich zu empfehlen ſuchen. §. 245. Endlich gehoͤren zu den Erwer- bungsmitteln die unmittelbare Werkzeuge der Kunſt; dieſe muß ſich der Meiſter fuͤr Geld erwerben. Daher ſoll er nicht eher Meiſter werden, bis er ſich als Geſell entweder ſo viel verdient, oder durch andre billige We- ge ſo viel bekommen hat, daß er ſich nicht nur tuͤchtiger und bequemer Werkzeuge genug an- ſchaffen kann, ſondern auch, daß er ſich ſo lang ernaͤhren kann, bis er etwas erwor- ben hat. §. 246. H 5

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/141>, abgerufen am 11.05.2024.