Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Kunstwissenschaft b) Kunstgewerbe. §. 196. Eine naturgemäse Ordnung und §. 197. Auf der andern Seite haben wir §. 198. Jedes von diesen beiden Stücken, Er- G 4
Kunſtwiſſenſchaft b) Kunſtgewerbe. §. 196. Eine naturgemaͤſe Ordnung und §. 197. Auf der andern Seite haben wir §. 198. Jedes von dieſen beiden Stuͤcken, Er- G 4
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Kunſtwiſſenſchaft
b) Kunſtgewerbe.
§. 196. Eine naturgemaͤſe Ordnung und
Eintheilung der Kuͤnſte und Handwerker auf-
zuſtellen, iſt wegen der Mannigfaltigkeit der-
ſelben nicht leicht. Doch will ich einen Ver-
ſuch wagen. Wann wir die Sache einfaͤltig
unterſuchen: ſo finden wir auf der einen Sei-
te alle oͤkonomiſchen Erzeugungen, dieſe ſol-
len nun durch die Kunſt zu Befriedigungs-
mitteln umgeſchaffen werden; in dieſer Ruͤck-
ſicht will ich die oͤkonomiſchen Erzeugungen ro-
he Erzeugungen nennen.
§. 197. Auf der andern Seite haben wir
eine unendliche Menge Beduͤrfniſſe vor uns,
welche alle der Reihe nach befriediget werden
wollen; inſoweit ſie nun durch die Kunſt be-
friediget werden koͤnnen, nenne ich ſie Kunſt-
beduͤrfniſſe, und ihre Befriedigungsmittel
ſind Kunſterzeugungen.
§. 198. Jedes von dieſen beiden Stuͤcken,
ſowohl die rohen Erzeugungen als die Kunſt-
beduͤrfniſſe haben ihre beſtimmte mannigfal-
tige von einander verſchiedene Eigenſchaften:
durch die Kunſt ſollen die Eigenſchaften der
Er-
G 4
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