Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 3, Bd. 1. Leipzig, 1865.Inhalt des dritten Theils. I. Begriff des Rechts. 1. Das substantielle Moment des Rechts. §. 60. Unzulänglichkeit des Willens- und Machtbegriffs für die Definition des Rechts -- Das substantielle Moment des Rechtsbegriffs und die damit gegebenen Begriffe: Nutzen, Gut, Werth, Interesse -- Die praktische Verwirklichung des Rechts: der Genuß. Die verschiedenen Formen des Genusses. Die Dispositionsbefugniß ein Wahlrecht in Bezug auf die Genußformen. S. 307--327. 2. Das formale Moment des Rechts. §. 61. Der Selbstschutz der Interessen oder die Klage -- Die Gränze dieses Schutzes -- Klagmechanismus und Recht der Destinatäre im Ver- hältniß der Corporationen und Stiftungen -- Rechtsverhältnisse an res religiosae und publicae (Recht des Gemeingebrauchs) -- Gegen- satz des Individual- und Gemeinrechts -- Der Besitz und die bonae fidei possessio. S. 327--342. Inhalt des dritten Theils. I. Begriff des Rechts. 1. Das ſubſtantielle Moment des Rechts. §. 60. Unzulänglichkeit des Willens- und Machtbegriffs für die Definition des Rechts — Das ſubſtantielle Moment des Rechtsbegriffs und die damit gegebenen Begriffe: Nutzen, Gut, Werth, Intereſſe — Die praktiſche Verwirklichung des Rechts: der Genuß. Die verſchiedenen Formen des Genuſſes. Die Dispoſitionsbefugniß ein Wahlrecht in Bezug auf die Genußformen. S. 307—327. 2. Das formale Moment des Rechts. §. 61. Der Selbſtſchutz der Intereſſen oder die Klage — Die Gränze dieſes Schutzes — Klagmechanismus und Recht der Deſtinatäre im Ver- hältniß der Corporationen und Stiftungen — Rechtsverhältniſſe an res religiosae und publicae (Recht des Gemeingebrauchs) — Gegen- ſatz des Individual- und Gemeinrechts — Der Beſitz und die bonae fidei possessio. S. 327—342. <TEI> <text> <front> <div type="contents"> <list> <pb facs="#f0016" n="X"/> <fw place="top" type="header">Inhalt des dritten Theils.</fw><lb/> <item> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">I.</hi><hi rendition="#g">Begriff des Rechts</hi>.</hi> </item><lb/> <item> <hi rendition="#c">1. <hi rendition="#g">Das ſubſtantielle Moment des Rechts</hi>.</hi> </item><lb/> <item>§. 60. Unzulänglichkeit des Willens- und Machtbegriffs für die Definition<lb/> des Rechts — Das ſubſtantielle Moment des Rechtsbegriffs und die<lb/> damit gegebenen Begriffe: Nutzen, Gut, Werth, Intereſſe — Die<lb/> praktiſche Verwirklichung des Rechts: der Genuß. Die verſchiedenen<lb/> Formen des Genuſſes. Die Dispoſitionsbefugniß ein Wahlrecht in<lb/> Bezug auf die Genußformen. S. 307—327.</item><lb/> <item> <hi rendition="#c">2. <hi rendition="#g">Das formale Moment des Rechts</hi>.</hi> </item><lb/> <item>§. 61. Der Selbſtſchutz der Intereſſen oder die Klage — Die Gränze dieſes<lb/> Schutzes — Klagmechanismus und Recht der Deſtinatäre im Ver-<lb/> hältniß der Corporationen und Stiftungen — Rechtsverhältniſſe an<lb/><hi rendition="#aq">res religiosae</hi> und <hi rendition="#aq">publicae</hi> (Recht des Gemeingebrauchs) — Gegen-<lb/> ſatz des Individual- und Gemeinrechts — Der Beſitz und die <hi rendition="#aq">bonae<lb/> fidei possessio.</hi> S. 327—342.</item> </list> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </front> <body> </body> </text> </TEI> [X/0016]
Inhalt des dritten Theils.
I. Begriff des Rechts.
1. Das ſubſtantielle Moment des Rechts.
§. 60. Unzulänglichkeit des Willens- und Machtbegriffs für die Definition
des Rechts — Das ſubſtantielle Moment des Rechtsbegriffs und die
damit gegebenen Begriffe: Nutzen, Gut, Werth, Intereſſe — Die
praktiſche Verwirklichung des Rechts: der Genuß. Die verſchiedenen
Formen des Genuſſes. Die Dispoſitionsbefugniß ein Wahlrecht in
Bezug auf die Genußformen. S. 307—327.
2. Das formale Moment des Rechts.
§. 61. Der Selbſtſchutz der Intereſſen oder die Klage — Die Gränze dieſes
Schutzes — Klagmechanismus und Recht der Deſtinatäre im Ver-
hältniß der Corporationen und Stiftungen — Rechtsverhältniſſe an
res religiosae und publicae (Recht des Gemeingebrauchs) — Gegen-
ſatz des Individual- und Gemeinrechts — Der Beſitz und die bonae
fidei possessio. S. 327—342.
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